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Hauskauf/ Eigentumswohnung kaufen auf Sjaelland
Verfasst: 15.02.2014, 17:18
von Armin_1980
Hallo Zusammen,
Ich habe mehrere preislich gute Angebote für ein kleines Haus/ eine Eigentumswohnung auf Sjælland gefunden. -Folgende Fragen:
Darf ich als Deutscher soetwas erwerben oder tut sich DK damit sehr schwer?
Gibt es besondere Randbedingungen zu beachten...?
Für ein paar Tipps wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf
Verfasst: 15.02.2014, 18:16
von Hendrik77
Hejsa !
Dir Tipps zu geben könnte etwas schwer werden, da man z.B. nicht weiß in welcher Form Du das Haus nutzen willst und ob jetzt schon CPR Nr. vorhanden etc. etc.
Es könnte auch wichtig sein wie das mit der Finanzierung aussieht und ob der Anbieter auch daran glaubt, aber es ist nicht unmöglich als Deutscher in Dänemark ein Haus / Whg. zu kaufen.
Med venlig hilsen
Hendrik77
Verfasst: 15.02.2014, 20:15
von Lars J. Helbo
Wenn Du irgendwann mehr als 5 Jahre in DK gewohnt hast, kannst Du es ohne Einschränkung kaufen.
Wenn Du weniger als 5 Jahre hier gewohnt hast (oder noch nie), dann darfst Du ein Haus kaufen, wenn Du es brauchst, um Deine Rechte innerhalb der Freizügigkeit der EU nach zu gehen. D.h. wenn Du als Arbeitnehmer nach DK gehen willst und in dem Haus wohnen willst. Oder wenn Du es für ein Gewerbe in DK brauchst.
Verfasst: 15.02.2014, 20:36
von Armin_1980
Das heißt, ich müsste meinen Erstwohnsitz nach Dänemark verlegen...? Wie oft muss ich im Jahr anwesend sein...? Bin ja in Deutschland berufstätig. Gibt's in DK auch sowas wie die doppelte Stastsbürgerschaft?
Verfasst: 15.02.2014, 20:50
von fejo.dk - Henrik
Nein, sowas haben wir nicht, oder Lars?
Ein dänischern Erstwohnsitz muss natürlich in der Praxis ein solcher sein, d.h. u.a. hier Steuern zahlen.
Verfasst: 15.02.2014, 21:11
von Landpostbud3220
Armin_1980 hat geschrieben:Das heißt, ich müsste meinen Erstwohnsitz nach Dänemark verlegen...? Wie oft muss ich im Jahr anwesend sein...? Bin ja in Deutschland berufstätig. Gibt's in DK auch sowas wie die doppelte Stastsbürgerschaft?
diese könntest du eh frühestens nach 8 Jahren dauerhaften und ununterbrochenem festen Wohnsitz in DK beantragen.
Verfasst: 15.02.2014, 21:41
von Armin_1980
Schade, gibt es nicht irgendein rechtliches "Schlupfloch"? Es geht darum eine Immoblie käuflich zu erwerben. Oder doch besser auf der schwedischen Seite des Öresund... (Helsingborg)?
Verfasst: 15.02.2014, 23:24
von Lars J. Helbo
Landpostbud3220 hat geschrieben:Armin_1980 hat geschrieben:Das heißt, ich müsste meinen Erstwohnsitz nach Dänemark verlegen...? Wie oft muss ich im Jahr anwesend sein...? Bin ja in Deutschland berufstätig. Gibt's in DK auch sowas wie die doppelte Stastsbürgerschaft?
diese könntest du eh frühestens nach 8 Jahren dauerhaften und ununterbrochenem festen Wohnsitz in DK beantragen.
... und dann musstest Du nach jetziger Stand Dein deutscher Stastsbürgerschaft aufgeben. Die Regierung redet zwar von der dobbelte Möglichkeit, aber bisher ist nichts passiert.
Verfasst: 15.02.2014, 23:25
von Lars J. Helbo
Aber warum willst Du ein haus kaufen, wenn Du nicht darin wohnen willst ???
Verfasst: 15.02.2014, 23:38
von Armin_1980
Lars J. Helbo hat geschrieben:Aber warum willst Du ein haus kaufen, wenn Du nicht darin wohnen willst ???
Ich möchte schon da drinnen wohnen. In meinen Ferien und an den Wochenenden.
Verfasst: 16.02.2014, 00:08
von Lars J. Helbo
Hatte ich mir fast gedacht
Dann solltest Du allerdings wissen, das man in DK zwischen Wohnhäuser und Ferienhäuser unterscheidet. Das wird in der Raumplanordnung der Gemeinde festgelegt und wenn das Haus darin als Wohnhaus ausgewiesen ist, dann besteht dort Wohnplicht und man darf das Haus nicht als Ferienwohnung missbrauchen.
Dies gilt generel und hat nichts mit der Nationalität des Besitzers zu tun.
Verfasst: 16.02.2014, 00:09
von fejo.dk - Henrik
Armin_1980 hat geschrieben:Schade, gibt es nicht irgendein rechtliches "Schlupfloch"? Es geht darum eine Immoblie käuflich zu erwerben. Oder doch besser auf der schwedischen Seite des Öresund... (Helsingborg)?
In Schweden kannst du, so viel ich weiss, problemlos ein Haus kaufen.
Das mit dem Schlupfloch würde ich einfach vergessen. Du übersiehst, dass die Dänen die Regel gut finden!
Verfasst: 24.02.2014, 14:43
von Hesseldahl
Armin_1980 hat geschrieben:Das heißt, ich müsste meinen Erstwohnsitz nach Dänemark verlegen...? Wie oft muss ich im Jahr anwesend sein...? Bin ja in Deutschland berufstätig. Gibt's in DK auch sowas wie die doppelte Stastsbürgerschaft?
Hallo Armin,
Kurze Antwort: Nein ist nicht möglich.
Nicht mal ein Däne kann/darf eine "normale" Wohnung als Ferienwohnung verwenden. Es gibt die sogenannte "Bopælspligt" (Wohnpflicht). Die Wohnpflicht sieht vor, dass der Eigentürmer in der Wohnung wohnt oder die Wohnung vermietet. Je nah dem wo die Wohnung liegt, wird die Wohnpflicht streng von den Gemeinden überprüft (wegen mangeln an Wohnungen) und es gibt sogar Zwangsvermietungen.
Es besteht keine Wohnpflicht für Ferienhäuser (da darf man gar nicht Wohnen), nur ein Ferienhaus kann ja nur von Dänen bzw. von Ausländern in Dänemark lebend erworben werden.
Gruß
Morten Hesseldahl
Re: Hauskauf/ Eigentumswohnung kaufen auf Sjaelland
Verfasst: 04.03.2014, 14:46
von adi
es gibt inzwischen einige Wohnungen/Häuser, die keine Bopælspligt haben.
Das wird in den Wohnungsannoncen meist auch ausgewiesen.
Ich weiss zB dass ein Grossteil der Neubauten in Christianshavn keine Bopælspligt haben - viele nutzen diese Wohnungen am Kanal als Sommerferienwohnung.
Muss man halt beim Makler explizit anfragen.
Ob man ohne CPR Nr einfach Immobilien erwerben kann, weiss ich nicht.
IdR geht ja ohne CPR nr nix und gar nix in DK

Re:
Verfasst: 18.08.2014, 10:47
von Väinö
Hesseldahl hat geschrieben:Armin_1980 hat geschrieben:Das heißt, ich müsste meinen Erstwohnsitz nach Dänemark verlegen...? Wie oft muss ich im Jahr anwesend sein...? Bin ja in Deutschland berufstätig. Gibt's in DK auch sowas wie die doppelte Stastsbürgerschaft?
Hallo Armin,
Kurze Antwort: Nein ist nicht möglich.
Nicht mal ein Däne kann/darf eine "normale" Wohnung als Ferienwohnung verwenden. Es gibt die sogenannte "Bopælspligt" (Wohnpflicht). Die Wohnpflicht sieht vor, dass der Eigentürmer in der Wohnung wohnt oder die Wohnung vermietet. Je nah dem wo die Wohnung liegt, wird die Wohnpflicht streng von den Gemeinden überprüft (wegen mangeln an Wohnungen) und es gibt sogar Zwangsvermietungen.
Es besteht keine Wohnpflicht für Ferienhäuser (da darf man gar nicht Wohnen), nur ein Ferienhaus kann ja nur von Dänen bzw. von Ausländern in Dänemark lebend erworben werden.
Gruß
Morten Hesseldahl
Das mit dem Mangel an Wohnungen kann aber wohl nur regional bedingt sein. In der (ehemaligen) Tjele Kommune, jetzt Viborg Kommune, hat man den Eindruck, dass hier ein Ausverkauf von Immobilien stattfindet. Es ist geradezu erschreckend, wie viele Häuser da zum Verkauf stehen, teils seit Jahren. Und dies, obwohl Ortschaften wie Vammen und das Umland im Einzugsbereich von Viborg liegen. Die Immobilienpreise sind infolge des Überangebots in den Keller gegangen und spotten im Vergleich zu den in Deutschland gewohnten Preisen teils jeder Beschreibung. Bei vielen Häusern, die da seit Jahren leer stehen frage ich mich, warum die nicht vermietet werden. Das ist doch totes Kapital, was da herumsteht und teils vor sich hin gammelt.
Liegt es vielleicht daran, dass die Hauseigentümer vielleicht Angst haben, bei Vermietung ihrer Häuser die Mieter bei einem möglichen Verkauf ihres Hauses nicht so leicht kündigen zu können?