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Rente aus Dänemark zurück in Deutschland

Verfasst: 17.02.2005, 19:10
von Marvin
Ich habe 11 Jahre in Dänemark gearbeitet und muß nun einen Rentenantrag stellen (65 Jahre). Wohne seit 10 Jahren wieder in Deutschland. Atp habe ich auch bezahlt! Kann mir jemand sagen welche Ansprüche ich in etwa habe? Wie hoch? Mir wäre für Tips sehr geholfen. Gruß Ingrid

Verfasst: 24.02.2005, 00:48
von KuKu
Hallo,
habe Deinen Beitrag erst heute gelesen - vielleicht hast Du schon mittlerweile anderweitig eine Beratung erhalten.
Generell gelten jedoch die EU-Bestimmungen (1408/71), die besagen, dass Rentenansprüche in dem jeweiligen Abreitsland erworben werden. Für Dich gilt, dass Du neben Deinem deutschen Rentenanspruch für jedes jahr, dass Du in Dåanemark gearbeitet oder gewohnt hast (zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr) 1/10 der dåanaischen Grundrente (folkepension) erhälts - d.h. für Dich also 1/4 der dänischen "folkepension". Der Betrag ist steuerpflichtig in DK, jedoch erhäaltst Du auch einen steuerfreien Grundbetrag (personfradrag), so dass die Besteuerung effektiv nicht hoch ausfällt - falls überhaput Steuern anfallen bei der Berechnung.
Normalerweise stellst Du Deinen Rentenantrag bei der zuständigen Rentenberechnugnsstelle in Deutschland (BVA), die dann alles weitere mit den ausländischen Behörden veranlasst. Du solltest jedoch gesondert auf Deine dänischen Arbeitszeiten hinweisen, da die Rente in DK nur auf Antrag gewährt wird.Die BVA sollte jedoch hierüber genauestens Bescheid wissen. Die Arbeitszeiten in DK müssen natürlich nachgewiesen werden - hier reicht jedoch erfahrungsmässig die ATP-Registrierung (und Zahlung) aus.
Hoffe, Dir mit diesen Angaben geholfen zu haben. Ansonsten melde Dich.
Grüsse
Kurt

Verfasst: 24.02.2005, 00:50
von KuKu
Sehe eben, dass Du 11 Jahre in DK gearbeitet hast. Also stehen Dir 11/40 der dänsichen "folkepension" zu (die im übrigen nciht sehr hoch ist vom Grundbetrag her. Den genauen Betrag habe ich nicht im Kopf - jedoch liegt die volle Grundrente - ohne Zulagen - im Bereich von etwa DKK 5.000,00.
Hiervon stünden Dir dann 11/40 zu.

Verfasst: 15.03.2005, 15:48
von Nordjyde
Interessante Frage
weiss jemand, ob man als im Ausland lebende, gebürtige Deutsche einen Rentenanspruch in Deutschland hat, wenn es mal soweit ist? Falls ja, an wen oder welche Behörde wendet man sich dann?
Gruss Elke

Verfasst: 15.03.2005, 16:02
von Ursel
Hej Elke!
Natürlich hast Du einen Rentenanspruch in Dtld., für die Zeit, die Du dort Rentenansprüche erworben hast.
Bei der BfA kannst Du Deinen Kontenstand schon jetzt ausrechnen lassen.
Gruß Ursel, DK

Verfasst: 16.03.2005, 08:32
von Joke
Hallo,
es ist icht immer die BFA es kann auch die LVA sein.Wende dich an eine eutsche Krankenkasse.Lass dir von diesen die Nummer eines/einer Versicherungsältesten geben.
Die arbeiten ohne Gebühren,bzw. ehrenamtlich und bekommen Pauschalen von de Rentenanstalten.Die können dir dann auch genau sagen an welche Rentenkasse du dich wenden musst und können mit dir auch eine Kontenklärung durch führen.Glaub mir das ist alleine fast nicht zu schaffen.Da man dabei sehr viel beachten muss.
Hilsen
Ulrike

Verfasst: 16.03.2005, 12:42
von gerda
@nordjyde
du kannst online unter folgendem Link
http://www.bfa.de/nn_8670/de/Navigation/Beratung__node.html__nnn=true
Kontoinformationen abrufen - dazu mußt du allerdings deine Versicherungsnummer kennen. Setzt sich zusammen aus zwei Ziffern für die entsprechende LVA oder BfA + Geburtsdatum + Anfangsbuchstaben Geburtsname + drei Ziffern (bei Frauen beginnend mit 5 oder 6). Ob du früher bei einer LVA oder bei der BfA versichert warst, ist nicht mehr so wichtig, weil jetzt alle zusammengelegt werden.
Gruss, Gerda

Bearbeitet von - gerda am 16.03.2005 12:43:16

Verfasst: 16.03.2005, 13:32
von Nobert
@ marvin,

bei mir hat die B.f.A. Berlin alles automatisch
mitbeantragt.
Also ich hatte keine Probleme!

Grüße nobert

Verfasst: 08.04.2005, 12:45
von Nordjyde
Hallo Ursel, Ulrike, Gerda und Nobert,
da ich verreist war, habe ich erste heute Eure Antworten gelesen. Tausend Dank dafür, werde mich mal mit der B.f.A in Verbindung setzen. Weiss jemand, ob die per E-Mail Auskunft geben, denn eine Versicherungsnummer habe ich nicht. Vorläufig nochmals vielen Dank. Mit den besten Grüssen aus Nordjylland , Elke :D

Verfasst: 08.04.2005, 13:01
von maybritt h
Hej!

Zur Info bei DK-forum gibts einen Artikel: "Die Auswirkungen einer Auslandstätigkeit auf die Rente"
http://www.dk-forum.de/rentenanspruch.asp


Maybritt