Steuerpflicht in Dänemark als Grenzgänger

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Daniel
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Steuerpflicht in Dänemark als Grenzgänger

Beitrag von Daniel »

Hallo,

wir haben vor unseren Wohnort nach Dänemark zu verlegen und ein Haus zu erwerben..
Meinen bisherigen Arbeitsplatz bei einem deutschen Arbeitgeber mit ausschließlichem Arbeitsort in Deutschland möchte ich beibehalten und somit den Status eines Grenzgängers erhalten.
Leider ist mir folgende Sache noch nicht ganz klar.
Muss in diesem Fall in Dänemark als Wohnsitzland die Steuer entrichtet werden von der dann die bereits einbehaltene Lohnsteuer in Deutschland in Abzug gebracht werden kann oder gibt es hier für Grenzgänger andere Regelungen?
Die Versteuerung in Deutschland wäre ja wesentlich günstiger als der dänische Steuersatz, in Deutschland besteht ja auch die entsprechende SV-Pflicht die ja in Dänemark steuerfinanziert ist.
Leider habe ich dazu bisher keine zufriedenstellende Antwort finden können.
Für Tipps und Ratschläge bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße
gerdson
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Re: Steuerpflicht in Dänemark als Grenzgänger

Beitrag von gerdson »

Moin Daniel
schlechte Kombination. Gemäß DBA musst Du Dein Einkommen in der Tat in DK auch versteuern, allerdings kommt wie Du schreibst bei der dänischen Steuerschuld die bereits in D geleistete Steuer zum Abzug. Leider berücksichtigen die Dänen die deutschen Sozialabgaben dabi nicht als "Besteuerung".
Bei höherem Einkommen, und auch bei Vorhandensein von Vermögen solltest Du Dich vor Realisierung mit einem der in Grenznähe ansässigen Steuerberater unterhalten. Im Gegenzug solltest Du mit Deinem Arbeitgeber besprechen, wie ggf. Dein Brutto gedrückt werden kann - z.B. per Firmenwagen (wäre auch günstig, weil Autos in DK so irrsinnig teuer sind - als Grenzgänger dürftest Du aber einen Firmenwagen auf deutschen Kennzeichen fahren), vielleicht noch durch Gehaltsumwandlungen für die Altersvorsorge. Aber bitte: Ich bin kein Steuerberater.
Daniel
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Re: Steuerpflicht in Dänemark als Grenzgänger

Beitrag von Daniel »

Hallo Gerdson,

Danke für Deine Einschätzung, ich habe das fast so befürchtet.
Der Hinweis mit dem Firmenwagen ist sehr hilfreich.
Es scheint dann ja wohl auch keine Rolle zu spielen ob man in Deutschland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist wenn die Steuerlast sowieso mit der dänischen Steuer
verrechnet wird?ich hatte gehofft das es darüber Sonderregelungen geben könnte.
Mit einem Steuerberater werde ich dazu vorab einmal Kontakt aufnehmen.

Viele Grüße
Jeder67
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Re: Steuerpflicht in Dänemark als Grenzgänger

Beitrag von Jeder67 »

Hallo Daniel,

den Hinweis auf das DBA

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=3

finde ich gut; allerdings lese ich es - insbesondere Art. 15 Abs. 1 - etwas anders.

Den Hinweis auf den Steuerberater halte ich ebenfalls für richtig. Möglicherweise hilft auch der folgende Link:
https://www.pendlerinfo.org/pendlerinfo ... k/Steuern/

Das Infocenter der Region Sønderjylland-Schleswig, www.pendlerinfo.org hat darüber hinaus zahlreiche nützliche Informationen zu den Fragestellungen der Grenzpendler.

Viele Grüße
Hans
Jeder67
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Re: Steuerpflicht in Dänemark als Grenzgänger

Beitrag von Jeder67 »

gerdson hat geschrieben: 12.04.2023, 19:47
als Grenzgänger dürftest Du aber einen Firmenwagen auf deutschen Kennzeichen fahren
Hallo gerdson,

das ist interessant. Wie wird denn das in Dänemark z. B. bei den Nachbarn gesehen? Wirkt es nicht etwas komisch (oder vielleicht sogar provokant), sein Haus in Aabenraa zu haben, aber ein Auto mit Flensburger Kennzeichen in der Auffahrt?

Wie wird das empfunden? Du lebst doch in Sønderjylland, oder?

Vielen Dank und viele Grüße
Hans
Daniel
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Re: Steuerpflicht in Dänemark als Grenzgänger

Beitrag von Daniel »

Hallo Hans,

danke für Deine Einschätzung.
Kannst Du kurz erläutern was du im Art. 15 Abs. 1 anders liest?
Für mich wird aus dem Gesetzestext nicht ganz klar ob die Steuerpflicht dann eventuell ausschließlich in Deutschland liegt.

Viele Grüße
Daniel
gerdson
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Re: Steuerpflicht in Dänemark als Grenzgänger

Beitrag von gerdson »

Jeder67 hat geschrieben: 12.04.2023, 22:47
gerdson hat geschrieben: 12.04.2023, 19:47
als Grenzgänger dürftest Du aber einen Firmenwagen auf deutschen Kennzeichen fahren
Hallo gerdson,

das ist interessant. Wie wird denn das in Dänemark z. B. bei den Nachbarn gesehen? Wirkt es nicht etwas komisch (oder vielleicht sogar provokant), sein Haus in Aabenraa zu haben, aber ein Auto mit Flensburger Kennzeichen in der Auffahrt?

Wie wird das empfunden? Du lebst doch in Sønderjylland, oder?

Vielen Dank und viele Grüße
Hans
Moin Hans
jo, aber ich arbeite in Dänemark und bin demzufolge auch nicht Nutzniesser eines solchen Privilegs. Einzelne Neider wird es immer geben. Ich denke das ist eher generell eine Frage, wie man sich einbringt und was für ein Verhältnis man aufbaut. Ich weiss aber, dass wir während der Umzugsphase (man kann da einige Wochen mit deutschem Kennzeichen fahren) schon nach kurzer Zeit angesprochen worden sind. Nicht unbedingt aus "Neid", auch aus "Fürsorge", es gibt sicherlich den einen oder anderen der sich der empfindlich hohen Strafen nicht bewusst ist :-)
Anna und Mark
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Re: Steuerpflicht in Dänemark als Grenzgänger

Beitrag von Anna und Mark »

Hej Daniel,
ich hatte zu dem gleichen Thema vor einiger Zeit mal bei Pendlerinfo nachgefragt. Das kam als Antwort

"Wenn die Arbeit in Deutschland ausgeführt wird, bleibt das Besteuerungsrecht auf deutscher Seite und dort – sofern 90% der aller Einkünfte zu besteuern sind - auch die Möglichkeit, wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden. Somit würde alles bleiben, wie es jetzt ist."

Das heißt man kann auf Antrag wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden.
Ich würde aber trotzdem einmal direkt nachfragen oder einen Termin vereinbaren.
Aalwurst
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Re: Steuerpflicht in Dänemark als Grenzgänger

Beitrag von Aalwurst »

Jeder67 hat geschrieben: 12.04.2023, 22:47 Hallo gerdson,

das ist interessant. Wie wird denn das in Dänemark z. B. bei den Nachbarn gesehen? Wirkt es nicht etwas komisch (oder vielleicht sogar provokant), sein Haus in Aabenraa zu haben, aber ein Auto mit Flensburger Kennzeichen in der Auffahrt?

Wie wird das empfunden? Du lebst doch in Sønderjylland, oder?

Vielen Dank und viele Grüße
Hans
Moin Jeder67,
das ist , nach unseren real erlebten Erfahrungen, ein echtes Problem dauerhaft mit einem deutschen Kennzeichen in DK herumzufahren.
Es gibt zusätzlich zu Deinem, noch hypothetischen, Fall ja nun auch noch andere Konstellationen nach denen dieses, völlig Legal, möglich ist.

Für unsere direkten Nachbarn und unsere Bekannten ist das inzwischen absolut OK ( auch weil wir inzwischen sehr gute, freundschaftliche, Beziehungen zu unseren Nachbarn aufgebaut haben und uns in verschiedenen Bereichen in die dänische Gemeinschaft einbringen).

Dennoch gibt es etliche Dorfbewohner die sich, in Unkenntnis der rechtlichen Lage, permanent darüber aufregen / sich "das Maul darüber zerreißen". Das endete u.a. darin, dass sich der "Dorfpolizist" bemüßigt fühlte, den Sachverhalt bei uns - in einem sehr "öffentlichkeitswirksamen" Moment - nochmals zu überprüfen.

Ebenfalls ist es generell, mit den "Deutschen Nummernschildern" sowie dem "Ausverkauf von Südjütland an Deutsche" ein immer wiederkehrendes Thema in verschiedensten örtlichen Facebook-Gruppen im Süden Dänemarks. Nach meinen Beobachtungen kippt die Stimmung da, gerade mal wieder, deutlich ins negative.
Beste Grüße
von der Aalwurst
gerdson
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Re: Steuerpflicht in Dänemark als Grenzgänger

Beitrag von gerdson »

Aalwurst hat geschrieben: 17.05.2023, 12:16 ...

Ebenfalls ist es generell, mit den "Deutschen Nummernschildern" sowie dem "Ausverkauf von Südjütland an Deutsche" ein immer wiederkehrendes Thema in verschiedensten örtlichen Facebook-Gruppen im Süden Dänemarks. Nach meinen Beobachtungen kippt die Stimmung da, gerade mal wieder, deutlich ins negative.
Jupp, eitel Sonnenschein ist es nicht. Ich kann mich noch sehr gut an ausserordentliche hämische facebook-Kommentare erinnern, als sich ein neuzugezogenes deutsches Paar irgendwo über einen auf dem Nachbargrundstück befindlichen Sendemast aufregte (der in der Tat dort schon deutlich sichtbar und seit vielen Jahren stand, bevor sie das Haus bezogen haben...). Der Tonfall hierbei war schon recht "antideutsch".
gerdson
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Re: Steuerpflicht in Dänemark als Grenzgänger

Beitrag von gerdson »

Anna und Mark hat geschrieben: 17.05.2023, 07:22 Hej Daniel,
ich hatte zu dem gleichen Thema vor einiger Zeit mal bei Pendlerinfo nachgefragt. Das kam als Antwort

"Wenn die Arbeit in Deutschland ausgeführt wird, bleibt das Besteuerungsrecht auf deutscher Seite und dort – sofern 90% der aller Einkünfte zu besteuern sind - auch die Möglichkeit, wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden. Somit würde alles bleiben, wie es jetzt ist."

Das heißt man kann auf Antrag wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt werden.
Ich würde aber trotzdem einmal direkt nachfragen oder einen Termin vereinbaren.
Obacht, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Man kann sich auf Antrag in D der unbeschränkten Steuerpflicht "unterwerfen", und das kann auch im Einzelfall sinnvoll sein. Aber leider führt dies nicht zum erlöschen der Steuerpflicht im Wohnsitzland Dänemark. Also bleibt dann nur die Besteuerung in D so wie sie vor dem Umzug auch war. In DK muss man das deutsche Einkommen immer noch als solches erklären und unter Anrechnung der in D geleisteten Steuern erneut versteuern.
Anna und Mark
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Re: Steuerpflicht in Dänemark als Grenzgänger

Beitrag von Anna und Mark »

Hej Gerdson,
Danke für die Antwort.
Aber das würde dann doch der Antwort von Pendlerinfo widersprechen, oder?
gerdson
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Re: Steuerpflicht in Dänemark als Grenzgänger

Beitrag von gerdson »

Nein, aber vielleicht ist die Information dort nicht so eindeutig.

Man unterliegt dort, wo man lebt, der unbeschränkten Steuerpflicht. Sprich man muss dort - immer entsprechend der lokalen Gesetzgebung - jegliches (!) Einkommen erklären und versteuern. Letzteres erfolgt dann entsprechend der Vereinbarungen im Doppelbesteuerungsabkommen. Im Fall vom Wohnsitzland DK, und Arbeitsland DE berücksichtigen die Dänen dabei die bereits in DE entrichteten Steuern und bringen diese von der dänischen Steuerschuld in Abzug.

Arbeitet man in einem anderen Land, unterliegt man dort NICHT der unbeschränkten Steuerpflicht. Besteuert wird dort erstmal nur das Einkommen, dass man genau in diesem Land bezieht, das nennt sich beschränkte Steuerpflicht.

Man kann dann im "Arbeitsland" freiwillig (!) die unbeschränkte Steuerpflicht wählen. Das führt im Fall von Deutschland dazu, dass
- auch jegliches in DK oder anderswo erzieltes und besteuertes Einkommen auch in DE erklärt und versteuert werden muss (wiederum unter Berücksichtung des DBA)
- man im Gegenzug aber Abzugsmöglichkeiten, bis hin zur gemeinsamen Veranlagung mit dem Ehepartner genießen kann (dieser würde dann aber auch der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen)

Pendlerinfo weist darauf hin, dass es im Einzelfall sinnvoll sein kann, diese unbeschränkte Steuerpflicht zu wählen, wenn man in DK wohnt, aber in DE arbeitet. 90% des Einkommens in DE ist dabei nur eine pi-mal-Auge Regel, das sollte man schon individuell und nach Einkommensarten getrennt betrachten.

Beispiel: Ehepaar wohnhaft in DK, ein Ehepartner A arbeitet in DE und erzielt dort ein Einkommen von x EUR. Der andere Ehepartner B ist ohne Beschäftigung, weitere Einkünfte in nennenswertem Umfang gibt es nicht.

Ohne Wahl der unbeschränkten Steuerpflicht sieht es so aus:
- A kann Werbungskosten, z.B. Fahrten zur Arbeit in Abzug bringen, versteuert aber das restliche Einkommen ohne weitere Freibeträge
- In DK erklärt er sein Einkommen, DK ermittelt daraus die Steuerschuld, bringt aber die bereits in DE einbehaltene Einkommensteuer zum Abzug, so dass nur noch eine Differenz anfällt

Mit Wahl der unbeschränkten Steuerpflicht:
- A und B wählen gemeinsame Veranlagung
- Grundfreibeträge und andere, z.B. Vorsorgeaufwändungen aus Zahlungen an Renten- und Krankenversicherung werden zum Abzug gebracht
- das tatsächliche in DE zu versteuernde Einkommen ist plötzlich viel niedriger, außerdem fällt man durch das Ehegattensplitting in eine günstigere Progressionskurve, in DE fällt also in Summe eine deutlich niedrigere Steuer an
- Allerdings interessieren sich die Dänen nicht für deutsche Freibeträge, das Einkommen unterliegt weiterhin der dänischen Steuerpflicht. Die in DK zu zahlende Differenz bei der Steuer steigt daher

--> Welches Modell ist unterm Strich besser? Kann man pauschal nicht sagen, das MUSS individuell betrachtet werden. Bei eher niedrigen Einkommen, und wenn keine nennenswerten anderen Einkommen vorliegen ist die unbeschränkte Besteuerung in DE vermutlich von Vorteil. Zahlt man in DK aber ohnehin "topskat", ist es vermutlich eher wurscht.

Ich bin kein Steuerberater, im Beispiel sind sicherlich auch Fehler enthalten, und Ihr solltet Euch bei Unsicherheiten, insbesondere wenn es um höhere Einkommen / Vorhandensein von nennenswertem Vermögen unbedingt fachlich beraten lassen. Pendlerinfo.org gibt da auch nur Stichworte.
https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/bes ... erpflicht/
Anna und Mark
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Re: Steuerpflicht in Dänemark als Grenzgänger

Beitrag von Anna und Mark »

Hej Gerdson,
tut mir leid, das ich erst jetzt antworte. Vielen Dank für die ausführliche Antwort, ganz toll 👍. Da muss ich mir wohl doch noch mal ein paar Gedanken mehr zu dem Thema machen.

Viele Grüße aus dem sonnigen Schleswig-Holstein