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Aufenthaltsnachweis
Verfasst: 13.04.2025, 07:07
von margritheinssen
Moin, nachdem ich seit 2 1/2 Jahren in dem Haus, das ich in 2022 gekauft habe, lebe, soll ich den Nachweis in Form meines Rentenbescheides erbringen, das ich noch in DK lebe. Ich nehme keinerlei Unterstützung des dänischen Staates in Anspruch. Daher finde ich das irgendwie komisch.
Re: Aufenthaltsnachweis
Verfasst: 13.04.2025, 07:46
von Pippilotta
wer verlangt den Nachweis?
Re: Aufenthaltsnachweis
Verfasst: 13.04.2025, 08:20
von margritheinssen
Die Kommune
Re: Aufenthaltsnachweis
Verfasst: 13.04.2025, 08:43
von Pippilotta
Dann geht es darum zu prüfen ob du wirklich in Dänemark lebst oder du das Haus widerrechtlich als Ferienhaus nutzt.
Re: Aufenthaltsnachweis
Verfasst: 13.04.2025, 08:56
von mieke
Re: Aufenthaltsnachweis
Verfasst: 13.04.2025, 08:56
von margritheinssen
Danke
Re: Aufenthaltsnachweis
Verfasst: 13.04.2025, 10:05
von Jeder67
mieke hat geschrieben: ↑13.04.2025, 08:56
Scheint normal zu sein
Moin,
nee,das ist war anderes.
Die Kommune interessiert sich dafür, wie Pippilotta schon geschrieben hat, ob das Haus tatsächlich so bewohnt wird, wie vorgesehen.
Bei der "Lebensbescheinigung Rente" hingegen interessiert sich der Rentenversicherungsträger dafür, ob die Rechtsgrundlage für die Zahlung der Rente noch besteht, d. h., ob der Rentenberechtigte überhaupt noch am Leben ist - unabhängig vom Wohnort. Diese Lebensbescheinigungen haben auch nichts mit einem Leben im Ausland zu tun, diese Prüfungen sind auch innerhalb Deutschlands üblich.
Re: Aufenthaltsnachweis
Verfasst: 13.04.2025, 21:01
von goertzie
Wenn das Haus der Wohnpflicht unterliegt, wird halt geschaut, ob du diese Wohnpflicht erfüllst. Das hat nichts mit Sozialleistungen o.ä. zu tun.
Re: Aufenthaltsnachweis
Verfasst: 14.04.2025, 16:37
von Benutzer 95366 gelöscht
Interessantes Thema.
Ich frage mich wie der Rentenbescheid aus DE helfen soll herauszufinden , ob jemand nun wirklich seinen Wohnsitz in Dänemark hat ?
Man hat sich ja nach Wegzug aus DE mit seiner neuen Adresse in DK u.a. beim Rentenversicherungsträger umgemeldet/registriert. Also wird immer diese Adresse im Rentenbescheid auftauchen , bis man dies wieder ändert.
Wollen die prüfen ob die Adresse auf dem Rentenbescheid die gleiche ist wie die Meldeadresse in DK ?
Oder wollten die evtl. auch gleich wissen ob die erforderlichen Mittel zum Lebensunterhalt vorhanden sind ?
Ein reales Beispiel :
Jemand überwintert 5 Monate in Spanien , macht im Laufe des Jahres jeweils 1 Monat Urlaub auf Gotland und Åland und verbringt die restlichen Monate in Dänemark.
Wie kann der Rentenbescheid helfen herauszufinden ob diese Person noch seinen Lebensmittelpunkt (im Sinnes des Gesetzes ) in DK hat ?
Spaßfrage : Wo hätte man , wenn man das obige Beispiel zugrunde legt , seinen Wohnsitz ?
Re: Aufenthaltsnachweis
Verfasst: 14.04.2025, 16:59
von Pippilotta
Askeladden hat geschrieben: ↑14.04.2025, 16:37
Interessantes Thema.
Ich frage mich wie der Rentenbescheid aus DE helfen soll herauszufinden , ob jemand nun
wirklich seinen Wohnsitz in Dänemark hat ?
Man hat sich ja nach Wegzug aus DE mit seiner neuen Adresse in DK u.a. beim Rentenversicherungsträger umgemeldet/registriert. Also wird immer diese Adresse im Rentenbescheid auftauchen , bis man dies wieder ändert.
Wollen die prüfen ob die Adresse auf dem Rentenbescheid die gleiche ist wie die Meldeadresse in DK ?
Oder wollten die evtl. auch gleich wissen ob die erforderlichen Mittel zum Lebensunterhalt vorhanden sind ?
Die Dänischen Behörden bedienen sich diverser Mittel um das herauszufinden. Und wenn Zweifel bestehen, musst du anhand von zum Beispiel Quittungen belegen, dass du in DK warst. Kannst du das nicht, verlierst du ggf. deine Aufenthaltsgenehmigung und musst das Haus innerhalb von einem halben Jahr verkaufen. Ist das nicht möglich, geht es in die Zwangsversteigerung.
Askeladden hat geschrieben: ↑14.04.2025, 16:37
Ein reales Beispiel :
Jemand überwintert 5 Monate in Spanien , macht im Laufe des Jahres jeweils 1 Monat Urlaub auf Gotland und Åland und verbringt die restlichen Monate in Dänemark.
Spaßfrage : Wo hätte man , wenn man das obige Beispiel zugrunde legt , seinen Wohnsitz ?
Jedenfalls nicht in DK. Und wenn du Wohnpflicht hast, dann geschieht das, was ich weiter oben beschrieben habe. Die Dänischen Behörden kennen da kein Pardon.
Re: Aufenthaltsnachweis
Verfasst: 14.04.2025, 18:35
von goertzie
Askeladden hat geschrieben: ↑14.04.2025, 16:37
Ein reales Beispiel :
Jemand überwintert 5 Monate in Spanien , macht im Laufe des Jahres jeweils 1 Monat Urlaub auf Gotland und Åland und verbringt die restlichen Monate in Dänemark.
Wie kann der Rentenbescheid helfen herauszufinden ob diese Person noch seinen Lebensmittelpunkt (im Sinnes des Gesetzes ) in DK hat ?
Spaßfrage : Wo hätte man , wenn man das obige Beispiel zugrunde legt , seinen Wohnsitz ?
Auf jeden Fall erfüllt man dann nicht die Voraussetzungen für einen Wohnsitz in Dänemark.
Re: Aufenthaltsnachweis
Verfasst: 14.04.2025, 19:32
von Benutzer 95366 gelöscht
goertzie hat geschrieben: ↑14.04.2025, 18:35
Auf jeden Fall erfüllt man dann nicht die Voraussetzungen für einen Wohnsitz in Dänemark.
Pippilotta hat geschrieben: ↑14.04.2025, 16:59
Jedenfalls nicht in DK.
Richtig ! Wenn man nicht herausgefunden werden kann wo der Lebensmittelpunkt nun liegt , entscheidet die Nationalität.
Pippilotta hat geschrieben: ↑14.04.2025, 16:59
...Und wenn Zweifel bestehen, musst du anhand von zum Beispiel Quittungen belegen, dass du in DK warst...
Wieso ich ? Es geht um jemanden den ich kenne , der muss dann wohl , wenn das bekannt wird.
Deshalb ist der bewusste Gebrauch von Plastikgeld so wichtig ! Jedes mal wenn die Karte benutzt wird spiegelt sich das auf dem Konto wieder . Daher 1 mal jährlich alle Transaktionen herunterladen , abspeichern / ausdrucken . Dann spart man sich das Sammeln von Quittungen !
Aber mit Hilfe des Rentenbescheides wird der o.g. Fall sicher nicht enttarnt !
Pippilotta hat geschrieben: ↑14.04.2025, 16:59
Die Dänischen Behörden bedienen sich diverser Mittel um das herauszufinden
Spannend ! Du meinst Briefe/Einschreiben ? Und dann ist da wohl noch der wachsame Nachbar !
Re: Aufenthaltsnachweis
Verfasst: 15.04.2025, 16:25
von HvideSande
@admin: uiih... das nenn ich mal resolut und überraschend... Aber muss offeneichtlich gute Gründe haben...
Re: Aufenthaltsnachweis
Verfasst: 15.04.2025, 16:49
von Buschchaot
HvideSande hat geschrieben: ↑15.04.2025, 16:25
@admin: uiih... das nenn ich mal resolut und überraschend... Aber muss offeneichtlich gute Gründe haben...
Hat es.
Spamlink im Text. Ich habe den Link und den User entfernt und dieses Mal den Text stehen lassen, da er ja in sich schlüssig ist. 
Sorry, Irrtum. Der User "Benutzer 95366 gelöscht" hat sich selber gelöscht. Ich hatte ihn mit einem anderen verwechselt.