Ein juristischer Begriff: Haussuchungsbefehl u.a.
Ein juristischer Begriff: Haussuchungsbefehl u.a.
Kann mir jemand folgenden juristischen Begriff erklären:
Es gibt auf Dänisch in Verbindung mit ”husundersøgelse” oder ”ransagning” den Ausdruck: ”ransagningskendelse”.
Auf Deutsch heißt es (meine ich): ”Hausuntersuchung”. Aber wird diese auf Grund eines Haussuchungsbefehls/Durchsuchungsbefehls, eines Durchsuchungsbeschlusses oder einer Durchsuchungsanordnung vorgenommen?
Ich habe alle Benennungen gehört und bin nicht ganz im klaren, wann die Benennungen verwendet werden, und ob sie nebeneinander gebraucht werden können. Gibt es einen juristischen Unterschied
Berndt
Es gibt auf Dänisch in Verbindung mit ”husundersøgelse” oder ”ransagning” den Ausdruck: ”ransagningskendelse”.
Auf Deutsch heißt es (meine ich): ”Hausuntersuchung”. Aber wird diese auf Grund eines Haussuchungsbefehls/Durchsuchungsbefehls, eines Durchsuchungsbeschlusses oder einer Durchsuchungsanordnung vorgenommen?
Ich habe alle Benennungen gehört und bin nicht ganz im klaren, wann die Benennungen verwendet werden, und ob sie nebeneinander gebraucht werden können. Gibt es einen juristischen Unterschied
Berndt
Ich habe es irgendwie falsch ausgedrückt - Ich versuche nochmals:
Wenn man ein Haus polizeilich durchsuchen läßt, geschieht es normalerweise auf Grund eines Haussuchungsbefehls.
Ist dieser Ausdruck das normale Wort? - oder sagt man besser: Haussuchungsbeschluß oder Haussuchungsanordnung?
Ich habe alle 3 Ausdrücke gehört/gesehen. Was ist der Unterschied?
Berndt
Wenn man ein Haus polizeilich durchsuchen läßt, geschieht es normalerweise auf Grund eines Haussuchungsbefehls.
Ist dieser Ausdruck das normale Wort? - oder sagt man besser: Haussuchungsbeschluß oder Haussuchungsanordnung?
Ich habe alle 3 Ausdrücke gehört/gesehen. Was ist der Unterschied?
Berndt
Es gibt keinen Unterschied. Es sind verschiedene Begriffe für eine Sache.
Es handelt sich aber immer um eine Hausdurchsuchung. Es ist also ein Hausdurchsuchungsbefehl, eine Hausdurchsuchungsanordnung oder ein Hausdurchsuchungsbeschluss. Alle drei Begriffe bezeichnen die Genehmigung eine Hausdurchsuchung durchführen zu dürfen.
Diese Hausdurchsuchung wird in der Regel vom Richter angeordnet und zwar per Beschluß. Daher wird es wohl häufiger Hausdurchsuchungsanordnung oder -beschluss genannt.
Gruß
Kerstin
Es handelt sich aber immer um eine Hausdurchsuchung. Es ist also ein Hausdurchsuchungsbefehl, eine Hausdurchsuchungsanordnung oder ein Hausdurchsuchungsbeschluss. Alle drei Begriffe bezeichnen die Genehmigung eine Hausdurchsuchung durchführen zu dürfen.
Diese Hausdurchsuchung wird in der Regel vom Richter angeordnet und zwar per Beschluß. Daher wird es wohl häufiger Hausdurchsuchungsanordnung oder -beschluss genannt.
Gruß
Kerstin
In meinem Kommentar zur Strafprozessordnung gibt des den Begriff der Haussuchung nicht. Hier ist immer nur von Hausdurchsuchungen, Hausdurchsuchungsbeschlüssen, Hausdurchsuchungsanordnungen oder Hausdurchsuchungsbefehlen die Rede.
Auch in den mir bekannten Urteilen ist immer von Hausdurchsuchungbeschlüssen,-anordnungen oder-befehlen die Rede.
Wenn man davon ausgeht, dass Richter sich in ihren Urteilen juristisch korrekt ausdrücken, müsste also der Begriff Hausdurchsuchunganordnung, -befehl oder -beschluss zumindest auch juristisch korrekt sein.
Gruß
Kerstin
Auch in den mir bekannten Urteilen ist immer von Hausdurchsuchungbeschlüssen,-anordnungen oder-befehlen die Rede.
Wenn man davon ausgeht, dass Richter sich in ihren Urteilen juristisch korrekt ausdrücken, müsste also der Begriff Hausdurchsuchunganordnung, -befehl oder -beschluss zumindest auch juristisch korrekt sein.
Gruß
Kerstin
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Hej Tullebølle,
du musst wissen, dass ich ungerne Lebensmittel wegwerfe. Daher hätte ich gerne gewusst, wo du wohnst, um dir dann diese Lebensmittel vorbei bringen zu können.
Du magst doch so ziemlich alles Eßbare, kannst es auch gut vertragen und ich wollte dir damit eine Freunde bereiten.
(Ganz im Vertrauen, ich habe auch darüber nachgedacht, ob ich dadurch die Biomülltonne und die damit verbundenen Kosten einsparen könnte. )
Aber wir schweifen vom Thema ab.
Gruß
Torrox
du musst wissen, dass ich ungerne Lebensmittel wegwerfe. Daher hätte ich gerne gewusst, wo du wohnst, um dir dann diese Lebensmittel vorbei bringen zu können.
Du magst doch so ziemlich alles Eßbare, kannst es auch gut vertragen und ich wollte dir damit eine Freunde bereiten.
(Ganz im Vertrauen, ich habe auch darüber nachgedacht, ob ich dadurch die Biomülltonne und die damit verbundenen Kosten einsparen könnte. )
Aber wir schweifen vom Thema ab.
Gruß
Torrox
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