Ein juristischer Begriff: Haussuchungsbefehl u.a.

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Berndt

Ein juristischer Begriff: Haussuchungsbefehl u.a.

Beitrag von Berndt »

Kann mir jemand folgenden juristischen Begriff erklären:

Es gibt auf Dänisch in Verbindung mit ”husundersøgelse” oder ”ransagning” den Ausdruck: ”ransagningskendelse”.
Auf Deutsch heißt es (meine ich): ”Hausuntersuchung”. Aber wird diese auf Grund eines Haussuchungsbefehls/Durchsuchungsbefehls, eines Durchsuchungsbeschlusses oder einer Durchsuchungsanordnung vorgenommen? 8)
Ich habe alle Benennungen gehört und bin nicht ganz im klaren, wann die Benennungen verwendet werden, und ob sie nebeneinander gebraucht werden können. Gibt es einen juristischen Unterschied :?:

Berndt
Lippe 1
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Beitrag von Lippe 1 »

Hej Berndt,

ich kenne nur die Begriffe Durchsuchungsbefehl, Hausdurchsuchung, die Sache mit Haussuchungsbefehl gibts m.E. überhaupt nicht. Aber vielleicht meldet sich da ja mal ein Jurist aus D. Hausuntersuchung müßte etwas bautechnisches sein.

Schöne Sonntagsgrüße aus Lippe

Günter
Danebod

Beitrag von Danebod »

Husundersøgelse bedeutet hier Hausdurchsuchung und nicht Untersuchung.
Berndt

Beitrag von Berndt »

Ich habe es irgendwie falsch ausgedrückt - :| Ich versuche nochmals:
Wenn man ein Haus polizeilich durchsuchen läßt, geschieht es normalerweise auf Grund eines Haussuchungsbefehls.

Ist dieser Ausdruck das normale Wort? - oder sagt man besser: Haussuchungsbeschluß oder Haussuchungsanordnung?
Ich habe alle 3 Ausdrücke gehört/gesehen. Was ist der Unterschied?

Berndt
Danebod

Beitrag von Danebod »

Ich vermute, der ganz korrekte Ausdruck lautet Hausdurchsuchungsbeschluss.

Ein Richter befiehlt keine Durchsuchung, sondern genehmigt sie, daher ist der Ausdruck Befehl formell betrachtet verkehrt, obwohl er in der Umgangssprache oft benutzt wird.
Torrox

Beitrag von Torrox »

Es gibt keinen Unterschied. Es sind verschiedene Begriffe für eine Sache.

Es handelt sich aber immer um eine Hausdurchsuchung. Es ist also ein Hausdurchsuchungsbefehl, eine Hausdurchsuchungsanordnung oder ein Hausdurchsuchungsbeschluss. Alle drei Begriffe bezeichnen die Genehmigung eine Hausdurchsuchung durchführen zu dürfen.

Diese Hausdurchsuchung wird in der Regel vom Richter angeordnet und zwar per Beschluß. Daher wird es wohl häufiger Hausdurchsuchungsanordnung oder -beschluss genannt.

Gruß

Kerstin
Berndt

Beitrag von Berndt »

Hallo Alle beide.

Danke für eure sehr guten Erklärungen. So was wird im Wörterbuch entweder nicht ausreichend erklärt oder unkorrekt beschrieben.

Berndt
MagicMatthes

Beitrag von MagicMatthes »

...
Zuletzt geändert von MagicMatthes am 19.05.2006, 15:46, insgesamt 1-mal geändert.
MagicMatthes

Beitrag von MagicMatthes »

...
Zuletzt geändert von MagicMatthes am 19.05.2006, 15:45, insgesamt 1-mal geändert.
Torrox

Beitrag von Torrox »

In meinem Kommentar zur Strafprozessordnung gibt des den Begriff der Haussuchung nicht. Hier ist immer nur von Hausdurchsuchungen, Hausdurchsuchungsbeschlüssen, Hausdurchsuchungsanordnungen oder Hausdurchsuchungsbefehlen die Rede.

Auch in den mir bekannten Urteilen ist immer von Hausdurchsuchungbeschlüssen,-anordnungen oder-befehlen die Rede.

Wenn man davon ausgeht, dass Richter sich in ihren Urteilen juristisch korrekt ausdrücken, müsste also der Begriff Hausdurchsuchunganordnung, -befehl oder -beschluss zumindest auch juristisch korrekt sein.


Gruß

Kerstin
Tullebølle
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Beitrag von Tullebølle »

häähää
Zuletzt geändert von Tullebølle am 14.02.2007, 23:50, insgesamt 1-mal geändert.
Torrox

Beitrag von Torrox »

Hej Tullebølle,

schön wäre es gewesen, wenn du wirklich den ungekürzten Originaltext veröffentlicht hättest. Dann hätten wir nämlich endlich deine genaue Adresse erfahren.

Schade :!: :!:


Kerstin
Tullebølle
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Beitrag von Tullebølle »

häähää
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Torrox

Beitrag von Torrox »

Hej Tullebølle,

du musst wissen, dass ich ungerne Lebensmittel wegwerfe. Daher hätte ich gerne gewusst, wo du wohnst, um dir dann diese Lebensmittel vorbei bringen zu können.
Du magst doch so ziemlich alles Eßbare, kannst es auch gut vertragen und ich wollte dir damit eine Freunde bereiten.
(Ganz im Vertrauen, ich habe auch darüber nachgedacht, ob ich dadurch die Biomülltonne und die damit verbundenen Kosten einsparen könnte. :wink: )

Aber wir schweifen vom Thema ab.

Gruß

Torrox
Tullebølle
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Beitrag von Tullebølle »

häähää
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