A Kasse bei Rueckkehr nach deutschland
Verfasst: 11.10.2005, 22:17
Hallo,
ich hab mir schon den ganzen letzte thread ueber arbeitslosenversicherung & A kasse in DK durchgelesen, aber ich hab immernoch ein paar fragen>
1. was passiert, wenn ich in DK ueber ein Jahr freiwillig in eine dieser A Kassen einzahle und dann nach beendigung des beschaeftigungsverhaeltnisses / Eintritt der Arbeitslosigkeit nach Deutschland zurueckziehe?? zahlt die daenische A Kasse nach Deutschland, wenn ich wieder in Deutschland wohne??
2. Koennte ich in Dk bleiben und das Arbeitslosengeld dort bekommen??? ich habe allerdings nur ein befristeten Arbeitsvertrag und somit nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis ueber eben diesen Zeitraum ... gibt das kein Problem.
ich waere sehr dankbar, wenn mich hierueber jemand aufklaeren wuerde
Danke, Gruesse, Katja
ich hab mir schon den ganzen letzte thread ueber arbeitslosenversicherung & A kasse in DK durchgelesen, aber ich hab immernoch ein paar fragen>
1. was passiert, wenn ich in DK ueber ein Jahr freiwillig in eine dieser A Kassen einzahle und dann nach beendigung des beschaeftigungsverhaeltnisses / Eintritt der Arbeitslosigkeit nach Deutschland zurueckziehe?? zahlt die daenische A Kasse nach Deutschland, wenn ich wieder in Deutschland wohne??
2. Koennte ich in Dk bleiben und das Arbeitslosengeld dort bekommen??? ich habe allerdings nur ein befristeten Arbeitsvertrag und somit nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis ueber eben diesen Zeitraum ... gibt das kein Problem.
ich waere sehr dankbar, wenn mich hierueber jemand aufklaeren wuerde
Danke, Gruesse, Katja