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Mietvertrag in DK: wie kann man kuendigen?

Verfasst: 03.03.2006, 17:34
von Leo
Hi,
ich soll bald einen Mietvertrag unterschreiben. Wie kann ich ihn eventuell kuendigen, wenn ich ihn unterschieben habe (z.B., im Maerz), aber noch nicht eingezogen (z.B., zum 1. April)?
Muss man da noch 3 Monate bezahlen, wenn da 3-Monate-Kuendigungsfrist steht?

Leo

Re: Mietvertrag in DK: wie kann man kuendigen?

Verfasst: 03.03.2006, 20:23
von Vejlby Klit
Leo hat geschrieben:Hi,
ich soll bald einen Mietvertrag unterschreiben. Wie kann ich ihn eventuell kuendigen, wenn ich ihn unterschieben habe (z.B., im Maerz), aber noch nicht eingezogen (z.B., zum 1. April)?
Muss man da noch 3 Monate bezahlen, wenn da 3-Monate-Kuendigungsfrist steht?

Leo
Ich muß sagen, ich verstehe die Frage nicht so ganz. Wenn da wirklich steht, drei Monate Kündigungsfrist, ist doch wohl vollkommen logisch, dass Du drei Monate weiter bezahlen mußt. Das war jetzt quasi die Erklärung des Begriffs "Kündigungsfrist". :wink:

Markus

Verfasst: 06.03.2006, 14:18
von Leo
Ja, natuerlich. Ich dachte, es gibt besondere Regelungen fuer die Kuendigung bevor Einzug.