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verheiratet oder nicht -Unterschiede in der dän Gesetzgebung

Verfasst: 31.03.2006, 19:05
von Sarabonn
Hej!!!

Mich würde es interresieren, ob in Dänemark nicht-verheiratete Paare mit verheirateten Paaren gleich gestellt werden.
Als Beispiel ein Extremfall: Eine Frau erleidet einen Unfall und ist komatös, darf der nicht liierte Partner in solch einem Fall, medizinische Entscheidungen mittreffen, oder ist dies nur verheirateten Paaren erlaubt.
Würde mich echt freuen, wenn ihr, falls ihr etwas darüber wißt, dazu schreibt. Tak!!!
Hej hej
Sara aus Bonn

Verfasst: 31.03.2006, 19:59
von Lars J. Helbo
Nein, gleichberechtigt sind sie nicht. Sie sind z.B. nicht gegenseitig erbberechtigt.

Verfasst: 31.03.2006, 21:39
von Ursel
Hej!
Und nicht-verheiratete Eltern müssen gemeinsames Sorgerecht beantragen, verheiratete haben es automatisch.

Gruß Ursel, DK

Verfasst: 31.03.2006, 23:13
von Sarabonn
Hej!!!

Danke für das so schnelle Antworten. So denke ich, dass die dänische Gesetzgebung darin stark der deutschen entspricht.

Hej hej und schöne Frühlingstage wünscht
Sara aus Bonn