AUTOS Was Sie vor dem Umzug in ein anderes Land beachten...
Verfasst: 04.08.2006, 17:42
Was Sie vor dem Umzug in ein anderes Land beachten müssen
Autos
Gebrauchtfahrzeuge, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen waren, dürfen zoll- und mehrwertsteuerfrei nach Dänemark eingeführt werden, sofern das Fahrzeug mindestens 6 Monate alt ist und eine Laufleistung von mindestens 6000 km erreicht hat; für aus Ländern außerhalb der EU eingeführte Fahrzeuge müssen Zoll und Steuern entrichtet werden.
Für jedes Fahrzeug – egal ob Neu- oder Gebrauchtfahrzeug und egal ob es aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland eingeführt wird – wird eine Zulassungssteuer erhoben. Nummernschilder werden für das Fahrzeug erst nach Zahlung einer Hinterlegungssumme ausgehändigt, die nach dem Schätzwert des Fahrzeugs berechnet wird (der endgültige Steuerbetrag kann ggf. geändert werden, wenn der Wert von den Behörden festgestellt wurde). Als Faustregel beträgt die Zulassungssteuer ca. 60 bis 64 Prozent des Marktwertes des Fahrzeugs.
Aus diesem Grund muss das Fahrzeug zur staatlichen Fahrzeugzulassungsbehörde (Statens Bilinspektion) gebracht werden.
Daraufhin müssen Sie sich an die regionale Zoll- und Steuerbehörde wenden.
Nach Zahlung der Hinterlegungssumme erhalten Sie eine Bescheinigung für die Zulassung des Fahrzeugs durch die Polizei (Nummernschilder).
Text zuletzt geändert am: 05/2006
EURES (Text von der Internetseite)
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=1613&acro=living&lang=de&parentId=1541&countryId=DK&living=
Autos
Gebrauchtfahrzeuge, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen waren, dürfen zoll- und mehrwertsteuerfrei nach Dänemark eingeführt werden, sofern das Fahrzeug mindestens 6 Monate alt ist und eine Laufleistung von mindestens 6000 km erreicht hat; für aus Ländern außerhalb der EU eingeführte Fahrzeuge müssen Zoll und Steuern entrichtet werden.
Für jedes Fahrzeug – egal ob Neu- oder Gebrauchtfahrzeug und egal ob es aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland eingeführt wird – wird eine Zulassungssteuer erhoben. Nummernschilder werden für das Fahrzeug erst nach Zahlung einer Hinterlegungssumme ausgehändigt, die nach dem Schätzwert des Fahrzeugs berechnet wird (der endgültige Steuerbetrag kann ggf. geändert werden, wenn der Wert von den Behörden festgestellt wurde). Als Faustregel beträgt die Zulassungssteuer ca. 60 bis 64 Prozent des Marktwertes des Fahrzeugs.
Aus diesem Grund muss das Fahrzeug zur staatlichen Fahrzeugzulassungsbehörde (Statens Bilinspektion) gebracht werden.
Daraufhin müssen Sie sich an die regionale Zoll- und Steuerbehörde wenden.
Nach Zahlung der Hinterlegungssumme erhalten Sie eine Bescheinigung für die Zulassung des Fahrzeugs durch die Polizei (Nummernschilder).
Text zuletzt geändert am: 05/2006
EURES (Text von der Internetseite)
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=1613&acro=living&lang=de&parentId=1541&countryId=DK&living=