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bisheriger Führerschein

Verfasst: 03.10.2006, 00:23
von Sabine1110
Besitze noch den rosafarbenen EU-Führerschein
muß ich evtl. einen neuen Beantragen bzw. reicht der alte zum Umtausch, etc.
wie ist es mit den Führerscheinklassen etc.

Verfasst: 03.10.2006, 05:34
von Juergen
Den Führerschein mußt du nicht mehr umtauschen.
Wenn du allerdings eine Plastikkarte haben willst, kannst du den alten Führerschein auch in DK umtauschen.

Ich hatte dabei nur den Nachteil, daß ich mit dem dänischen keine Lkw bis 7,5 t, sondern nur bis 3,5 t fahren darf.

Gruß

Verfasst: 06.10.2006, 09:42
von Detlef
Wenn Du Deinen Führerschein nur privat nutzt brauchst Du ihn nicht umtauschen.

Anders ist es wenn Du ihn, so wie ich, beruflich brauchst. Dann brauchst Du den neuen Plastikführerschein.
Umtauschen in DE kostet 24,00 EUR (wenn Du ihn Dir nach Hause schicken lassen willst nochmal 4,80 EUR dazu).

Wenn Du den Service nutzt, das der neue Führerschein per Post direkt an Dich geschickt wird, bekommst Du einen Vorläufigen Führerschein ausgestellt, der allerdings nur in DE gültig ist.

Die ganze Umtauschaktion dauert etwa 4 Wochen (zumindest hier in Hamburg).

Detlef

Verfasst: 01.12.2007, 16:39
von g_abriele
Ich hätte dazu auch noch eine Frage:

ich hab vor einer Weile den A gemacht - beschränkt, dass heisst, ich darf die Harley von meinem Mann erst in ca. 1,5 Jahren fahren. Ich hab schon den Plastikführerschein (der gilt doch jetzt einfach weiter in DK?)

Gibt es diese Beschränkt-Einstufung auch in DK???

Verfasst: 07.12.2007, 21:52
von fromms_de
Hej,
Also ich hatte einige Male leichte Probs mit der Polizei und meinem " rosa " Führerschein.... Zuletzt habe ich aber von der " alten " Bezirkspolizei in Herning das Angebot erhalten mit einen neuen Eu-Führerschein auszustellen und alle Einträge des Deutschen 1:1 zu übernehmen (z.b. LKW bis 7,49 To. usw ) Ich empfehle aber auf jeden Fall ne Fotokopie vom alten Führerschein anzufertigen und diese bei Abgabe des alten Föhrerscheins durch die Polizei beglaubigen zu lassen, denn es sind plötzlich schon öfters einfach " Einträge" verloren gegangen auf diese Weise, wie mir andere Leute erzählten. Und dann hat man auf jeden Fall mal ein riesen Problem.
@g_abriele : Wenn du jetzt erst den A gemacht hast ist das ein gültiger EU- Schein den du da hast und da gelten fast die selben Regeln in allen Eu Ländern. In Dk gibt es (gab es) ne Regelung wegen Motorrädern mit Beiwagen und so, da solltest du dich mal gesondert erkundigen was das aktuelle Recht dazu sagt. Hilsen fromms_de