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Auto mitnehmen (3Monate) mit Abmeldung in D ??
Verfasst: 08.02.2007, 17:13
von SilverRio
Naabend...
wollte mal wissen ob mir jemand verraten kann wie das mit dem Auto läuft wenn man sich in D komplett abmeldet.
Ich wollte mich jetzt am 26.02 komplett beim Einwohnermeldeamt abmelden bloß was ist dann mit dem Auto. Darf ich das da oben dann noch für max. 1Monat fahren. Gibt da irgendwelche Sonderregelungen?!
Suchfunktion hat mir icht weitergeholfen. Zumindestens hab ich nach den 15. Beitrag entnervt aufgegeben
Verfasst: 08.02.2007, 18:48
von Lars J. Helbo
Nein höchstens 8 bis 10 Tage.
Verfasst: 08.02.2007, 18:54
von annikade
Lars J. Helbo hat geschrieben:Nein höchstens 8 bis 10 Tage.
Hej, ich denke der letzte Wissensstand war 14 Tage!?
[url=http://www.ambberlin.um.dk/de/menu/%C3%9Cber+D%C3%A4nemark/Wirtschaft+und+Verkehr/Rund+um+das+Auto/?wbc_purpose=Basic]Hier noch ein Link dazu.[/url]
/annika
Verfasst: 09.02.2007, 10:48
von galaxina
oder ausfuhrkennzeichen
http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Kauf_Verkauf/Export_Import/Kauf_eines_Fahrzeuges_in_Deutschland_und_Zulassung_auf_Ausfuhrkennzeichen/default.asp?ComponentID=3895&SourcePageID=9890%230
Verfasst: 10.02.2007, 04:48
von Nemi
Frage!!! Warum meldest du dich in Lübeck ab?? Arbeitetst du so weit oben in DK?
Komme auch aus Lübeck und mein Auto ist hier noch gemeldet und ich auch. DK ist halt nur ein Zweitwohnsitz für die Arbeit.
Verfasst: 10.02.2007, 08:59
von SilverRio
was heißt weit oben?! Ein stück südlich von Kopenhagen wenn
ich hab bloß gehört das, wenn man in D gemeldet bleibt, auch als 2. Wohnsitz was ja auch gehen würde, das man trotzdem jährlich diesen ganzen Steuerkram erledigen muß und irgendwie bin ich kein freund halber sachen. Entweder ganz oder garnicht

Verfasst: 10.02.2007, 09:40
von evi jensen
also nochmal:
in dk gibt es keinen haupt - bzw zweitwohnsitz. wenn man in dk angemeldet ist, muss man hier sein auto ummelden. punkt - aus - ende! '
man kann jedoch beantragen, die registreringsafgíft sozusagen abzustottern, wie man das macht, und welche vorraussetzungen da zu erfüllen sind, dazu kann dir sicher told og skat mehr sagen, oder die polizei, obwohl die selbst oft nicht genau bescheid wissen.
noch mal zum wohnsitz:wenn du deinen lebensmittelpinkt in dk hast, musst du dich hier anmelden,dh du hast zb deine familie hier,hälst dich hier den überwiegenden teildes jahres auf,usw. dänemark ist es dann vollkommen egal, ovb du in 35 anderen ländern auch noch wohnsitze hast, wie du diese bezeichnest und ob du in sämtlichen 35 ländern 35 autos angemeldet hast, solange diese autos sich nicht über die grenze nach dk bewegen - du hast hier deinen lebensmiytttelpunkt und deshalb ein eventuelles auto auch hieranzumelden.
evi, die sich immer wieder über den einfallsreichtum wundert,den einige haben.
Verfasst: 10.02.2007, 11:23
von Ursel
Hej Evi!
evi, die sich immer wieder über den einfallsreichtum wundert,den einige haben.
nur erfinden den tiefen teller immer wieder neu,denn alle diese Tips und <tricks sind ja tausendmal besprohen hier im Forum.
Was ist eigentlich so schwer an der Aussage zu verstehen, daß mit DK-Anmeldung auch DK-Auto-Ummeldung einhergeht??? (egal, wo man sonst noch Urlaub macht, sich an- oder abmeldet!!!)
Auch sich wundernde Grüße - Ursel, DK
Verfasst: 10.02.2007, 14:33
von Nemi
Also, du musst nur deine ganzen Unterlagen in Deutschland abgeben. Steuerkarte, Sozialausweis usw....Wo?? Ich habe die Unterlagen beim Arbeitsamt abgegeben. Damit entfällt für dich auch die Steuerpflicht, weil du ja keine Steuern zahlen tust.
Kein Verdienst = Keine Steuern = Keine Steuererklärung
Und nun zum Thema Auto: Ich arbeite in DK, lebe nur teilweise in der Woche in DK, wo habe ich dann meinen Lebensmittelpunkt? Ich komme auf 68,5 Std aufenthalt in DK und das von 168 Std in der Woche. Und damit ist DK nur mein Zweitwohnsitz.
Verfasst: 10.02.2007, 14:49
von Ursel
Hej Nemi!
Es gibt keinen Zweitwohnsitz!!!
(Gott, ist das wohl schwer!)
Du kannst ggf. Pendler sein, schau mal im Forum mit der Suchfunktion nach, dazu wurde schon einiges geschrieben!
gruß Ursel, DK
Verfasst: 10.02.2007, 15:03
von Nemi
Dann bin ich halt PENDLER. Mein Gott ist doch egal. In Deutschland ist Pendler gleich Zweitwohnsitz. Ich genissen halt Steuervorzüge. So und jetzt genug. Es gibt in DK KEINEN Zweitwohnsitz. Habt Ihr es nun verstanden.
Verfasst: 10.02.2007, 15:30
von Ursel
Weißt Du was, nemi:
DU willst hier eineAuskunft.
Du willst ggf. jemandem weiterhelfen.
Wie auch immer:
Wenn Du nicht auf die Bezeichnungen achtest, geht der Schuß manchmal nach hinten los - lies Dir ggf. auch die Beiträge zu Paß, Ausweis, Aufenthaltsgenehmigung, opholdsbvis,, Arbeitserlaubnis und mehr an.
Wenn wir da dauernd mischen, kapiert keiner, worum es geht.
Es ist nicht die Schuld der Forumsmitglieder, die helfen möchten, wenn die Gesetzgeber da genauestens unterscheiden.
Aber es kann sich blöde auswirken, wenn man auf die falschen Papiere pocht.
Na, dann wurschtel mal schön weiter - Ursel, wirklich mal angenervt.
Verfasst: 10.02.2007, 15:41
von Nemi
OH
Ich will hier bestimmt keine Auskunft. Mir hat man damals hier fast nur falsche oder nicht richtige Tips gegeben. Ausserdem habe ich nur gefragt warum er sich abmelden will. Mehr nicht. Und das ich Pendler mit Zweitwohnsitz gleichstelle ist doch wurst. Ein Pendler pendelt, wie der Name es schon sagt und der braucht keinen Zweitwohnsitz. Einer der nur am Wochenende oder mal in der Woche nach Hause fährt hat eine Zweitwohnung. Man muss sich ja in DK anmelden, weil es sonst Steuerbetrug ist. Der Staat merkt nämlich ob du in DK lebst oder nicht. (angabe der CPR-Nummer beim e-werk) Und wie gesagt, die nette Dame vom Amt hat selber gesagt das meine Wohnung nur eine Zweitwohnung ist und ich steuerbegünstigt bin. Damit gehe ich davon aus das es wohl doch den Begriff "Zweitwohnung" im dänischen Gesetz gibt oder geben muss.
Verfasst: 10.02.2007, 16:01
von Lars J. Helbo
Ich denke es wäre wichtig auf das ein zu gehen, was der ursprüngliche Fragesteller SilverRio gefragt hat.
Erstens hat er gefragt, wie das mit dem Auto ist, wenn er sich in DE endgültig abmeldet. Die Antwort ist, daß sich in DK vermutich gar nichts ändert. Ob er das Auto ummelden muß hängt ja nicht davon ab, ob er (auch) in DE gemeldet ist, sondern wo sein Lebensmittelpunkt ist.
Zweitens die Frage nach dem Zweitwohnsitz. Hier ging es aber um ein Zweitwohnsitz in DE (nicht in DK), siehe:
ich hab bloß gehört das, wenn man in D gemeldet bleibt, auch als 2. Wohnsitz was ja auch gehen würde
Dazu muß man aber sagen - wie Evi schon richtig getan hat - dies ist
nicht möglich. Du kannst nicht ein Zweitwohnsitz in DE und ein Erstwohnsitz im Ausland haben. Das erlauben die DE Behörden nicht. Wenn Du in DE nur ein Wohnsitz hast, dann ist dies
immer (aus DE Sicht) Dein Erstwohnsitz.
Verfasst: 27.02.2007, 15:38
von Ursula
Ich kenne das auch so, dass DK Zweitwohnsitze nicht "kennt" und dass man natürlich ein dänisch registriertes Auto hier fährt.
Aber was ist denn günstiger, wenn man in D ein Auto hat und permanent hierher zieht:
Das Auto verkaufen und sich in DK ein "dänisches" Auto kaufen - oder das Auto mitnehmen und die Abgabe zu bezahlen.
Ich war immer in dem Glauben, dass man natürlich das alte verkauft und sich dann ein dänisches kauft. Das haben wir jedenfalls damals gemacht - aber ganz sicher bin ich mir eben doch nicht. Weiss jemand von euch das genau?
LG Ursula