D-AUTO in DK fahren

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Mina

D-AUTO in DK fahren

Beitrag von Mina »

Hej,

ja ich weiss, es sind hier bereits einige Beiträge im Forum über dieses Thema zu finden. Dennoch eine kleine Besonderheit:

Ich melde mich in DK. Mein Freund aber bleibt in D gemeldet, da er über eine dt. Firma in DK arbeitet/lebt.

Ich melde mein Auto auf Ihn um und er darf dann damit in DK fahren? Ist das so richtig? Wie lange darf er das Auto in DK mit D Kennzeichen fahren?

Habe allerdings gelesen, dass ich dann nicht mit "seinem" Auto fahren darf???

Herzlichen Dank für Euer Feedback :o)
& Liebe Grüsse
Mina
Zuletzt geändert von Mina am 18.08.2004, 12:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

So lange er in D (und nicht in DK) wohnt, darf er mit einem deutschen Auto fahren. Wenn Du in DK gemeldet bist, darfst Du nur mit einem Deutschen Auto in DK fahren, wenn der Besitzer des Autos (also Deinem Freund) als Passagier im Auto mit fährt.

Du darfst also mit dem Auto nicht allein in DK fahren.

Ein anderes Problem, daß auf Euch zukommen könnte, ist, daß die Behörden vielleicht nach einer Weile sagen werden, daß Dein Freund "de fakto" in DK wohnt. Wenn er nämlich in DK sowohl seine Arbeit, seine Hauptwohnung als auch seine Lebenspartnerin hat, dann liegt sein "Lebensmittelpunkt" eindeutig in DK. Er wird dann so behandelt, als ob er in DK gemeldet wäre. D.h. er darf dann auch nicht mit dem Deutschen Auto in DK fahren - und es spielt dann keine Rolle, daß er in D gemeldet ist.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 18.08.2004, 13:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Verena

Beitrag von Verena »

Hej!
Also wenn Ihr nur zeitlich befristet in DK bleibt und dies nachweisen koennt (mit einem befristeten Arbeitsvertrag oder aehnlichem) dann koennt Ihr Euch auch fuer eine Ausnahmegehmigung fuer Euer Auto bewerben und es beide fahren (auch alleine im Auto). Jedenfalls solltet Ihr was tun, denn die Daenen moegen es garnicht, wenn man laengere Zeit "einfach so" in ihrem kleinen Land per Auto unterwegs ist. Ich wohne derzeit in Kopenhagen und wurde schon einige Male auf mein Auto angesprochen, konnte dann aber jeweils auf meine Genehmigung verweisen.

Gruesse Verena
Zuletzt geändert von Verena am 18.08.2004, 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
Mina

Beitrag von Mina »

Hallo Verena,

vielen Dank für Deinen Tip! Wo können wir diese Ausnahmegenehmigung denn beantragen?

Mange Hilsen
Sabrina
Zuletzt geändert von Mina am 21.09.2004, 09:06, insgesamt 1-mal geändert.
terpfen

Beitrag von terpfen »

Huch,
ich wusste gar nicht, dass es da solche Probleme gibt? Ab welchen Zeitraum brauche ich denn eine solche Genehmigung? Ich gehe für ein Praktikum 3-4 Monate nach Dänemark und hatte mir über mein Auto gar keine Gedanken gemacht...
Danke für eure Antworten!! (

Steffie
Zuletzt geändert von terpfen am 03.10.2004, 22:16, insgesamt 1-mal geändert.
Mina

Beitrag von Mina »

Hallo Steffie,

da du ja nur 3-4 monate in DK bist, bist Du ja weiterhin in Deutschland gemeldet. Es wird so denke ich keine Probelme geben.

Mein Freund ist ebenfalls in Dtl. gemeldet und wir haben mein Auto nun auf Ihn zugelassen. Einziger Nachteil: Ich darf nur in seiner Begleitung fahren.

Liebe Gruesse
MINA
Zuletzt geändert von Mina am 01.11.2004, 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
Musel

Beitrag von Musel »

Hej,
die ersten 3 Monate sind kein Problem. Dann solltest Du eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung haben (falls diese über das Praktikum nicht schon dabei ist). Frag einfach beim Statsamt nach.
Ggfs. bekommst Du einen Sonderstatus als Grenzgänger (je nachdem, wo Du wohnst).Am besten Du beschreibst mir mal genau, wie das bei Dir aussieht... nicht, dass Du dann plötzlich Schwierigkeiten bekommst.
So wie ich das sehe, brauchst Du aber Dein Auto nicht zu registrieren.

Abgesehen davon.. es ist zwar teuer.. aber wer hier wohnt und es nicht macht riskiert eine hohe Strafzahlung und danach muss er es trotzdem registrieren..
Ich habe es gerade hinter mich gebracht und fahre stolz mit meinem nun dänischem Auto!
OLIVER /Vejle