Inventarliste für den Zoll ?

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martymcfly
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Inventarliste für den Zoll ?

Beitrag von martymcfly »

Hallo,

habe leider nirgends eine zuverlässliche Aussage gefunden, die das genauer erklärt.

Wie ausgiebig muss die Inventarliste bei einem Umzug von Deutschland nach Dänemark sein ? Muss eine vorhanden sein ?

Zb reicht es zu schreiben "Geschirr" bzw "Besteck" etc oder muss man aufführen wieviel Messer,Gabel etc ?!

Weiterhin, wie schauts bei größeren Elektrogeräte (zb Fernseher). Muss ich bzw das Umzugsunternehmen die Rechnung parat haben um das Alter nachweisen zu können ? Muss ich in der Liste den Kaufpreis angeben ?

Gibt es dazu eine Seite ?

Danke
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

D und DK sind beide in der EU!
Du brauchst keine Inventarliste für den Zoll!

Allerdings musst Du darauf achten, das zB bestimmte Medikamente nicht eingeführt werden dürfen! Koffeintabletten die man ohne Rezept in deutschen Apotheken problemlos bekommt sind in DK nicht erlaubt und falls man bei der Einfuhr erwischt wird wirds richtig teuer!

Jürgen
martymcfly
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Beitrag von martymcfly »

danke ... aber bei der deutschen botschaft findet man als aussage
Umzugsgut kann grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden, wenn sich der Hausrat
mindestens sechs Monate vor dem Umzug im Eigentum des Zuziehenden befunden hat. Eine
Umzugsguterklärung, d.h. eine Inventarliste, die dies bestätigt, muss den Zollbehörden bei
Überführung des Hausrats vorgelegt werden
genau das erklärt leider nicht wie genau das sein muss und ob dieser "Nachweis" für alles gilt oder nur für größere Sachen.... ansonstne könnte ich ja noch schnell den tollen Rechner in Dt kaufen und nach Dk einführen und nicht die Mehrwertsteuer nachzahlen...

oder ?
Hina
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Beitrag von Hina »

Wir hatten unsere Umzugsliste nur grob gemacht, eben Geschirr, Besteck, Wäsche usw. Der Zoll kann zwischen normalen Mengen für einen Haushalt und niegelnagelneu in Größenordnungen mit Verdacht auf Handel durchaus unterscheiden. Die zählen da nicht die 25 Messer nach Liste ab, sondern schauen, ob nicht 2500 neuverpackte Messer auf dem Wagen sind aber dazu gucken sie dann bei Verdacht rein und halten sich nicht an der Liste auf. Nur bei Dingen, die eben wie der niegelnagelneue Rechner Probleme machen könnten, ist es nicht schlecht, wenn man das Alter nachweisen kann, wobei der Zoll auch da durchaus Listen hat, in denen das Alter der Produktreihen ablesbar ist. Ich hatte meine Liste übrigens zu guterletzt verkramt und auf einem Rastplatz war der Zoll unterwegs und kontrollierte. Die Herrschaften haben sich dann aber doch lieber über den polnischen Wagen neben mir hergemacht. Der schien wohl weitaus interessanter gewesen zu sein :wink:. Anmelden musst Du den Umzug aber vorher nicht beim Zoll. Du brauchst die Liste nur vorweisen, wenn der Zoll Dich auch wirklich kontrolliert.
Hilsen Hina
martymcfly
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Beitrag von martymcfly »

tak Hina,

also geschickt vor der Grenze warten bis ein auffälliger osteuropäischer Wagen vorbeifährt :D

naja... es macht so und so das Umzugsunternehmen und die sollten das schon gewohnt sein.

danke für die Hinweise
Hina
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Beitrag von Hina »

Dann ist das doch gar kein Problem, die wissen, was sie von Dir brauchen :).
SimonW.
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Beitrag von SimonW. »

Genau ein Umzugsunternehmen sollte das alles genau wissen. Unsers zumindest, hatte uns damals eine grobe Liste gegeben, in der wir nur allgemein aufschreiben sollten, wir alles mitnehmen.
Da D und DK ja wie schon beschrieben beide zur EU gehören ist, das alles nicht so wild, also man muss sich da eher keine Sorgen machen. In andere Länder sieht das ganz anders aus!
Als mein Bruder vor rund 3 Jahren nach Kanada mit der Familie ausgewandert ist, mussten die jede Kleinigkeit auflisten egal was es war, ob Müslischalen, Handtücher, Stühle usw. und sogar alle Planzen mussten entsorgt werden der Zoll hat auch rund 6 Wochen gebraucht.
Aber nach DK dürfte das alles unproblematisch werden. Also einfach eine grobe Liste erstellen und nicht alle neuen Sachen zum Schluss einpacken und dann dürfte alles wie gewünscht klappen.
FLKO2007

Beitrag von FLKO2007 »

Hina hat geschrieben:Nur bei Dingen, die eben wie der niegelnagelneue Rechner Probleme machen könnten, ist es nicht schlecht, wenn man das Alter nachweisen kann, wobei der Zoll auch da durchaus Listen hat, in denen das Alter der Produktreihen ablesbar ist.
Wo soll hier das Problem liegen?? Es ist kein Problem im EU-Ausland einen neuen Rechner, Fernseher oder sonstwas für den Privatgebrauch zu kaufen ohne Abgaben zahlen zu müssen. Mal abgesehen von Kaffee, da muss man, wenn er z. B. aus Holland kommt Kaffeesteuer zahlen.
Hina
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Beitrag von Hina »

Bei einigen Dingen kann das auch innerhalb der EU zum Problem werden, nicht wegen des Zolls, sondern wegen der Mehrwertsteuer. Aber ehrlich gesagt, wirklich interessiert das keinen, solange es sich nicht um eine ernsthafte Anzahl Rechner handelt, bei denen man vermuten könnte, hier geht es nicht um den eigenen Rechner, sondern um Handelswaren :wink:.
goldenmole
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Beitrag von goldenmole »

Zu dem Thema gibt es immer wieder Verwirrung.

Beim Kauf von Waren im EU Ausland (selber, oder arrangiert von Verwandten und Bekannten) und Eigentransport muss nur die MwSt des Ursprungslandes gezahlt werden.

Wer als nach Dtschl. faehrt, sich einen Computer kauft zahlt NUR die Deutsche MwSt.

Aussnahmen oft bei Online Bestellungen, wo die meisten Versender (nach Verkaufsvolumen in das Entsprechende Land), die DK MwSt berechnen (Bsp. Bestellung bei Amazon.de oder Amazon.co.uk)

Siehe http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/consumers/buying_goods/index_en.htm

"When a private person goes to another Member State to buy goods and transports them back himself (or arranges for this to be done) then he buys at the rate of tax at the point of sale and the result is taxation at 'origin'."
martymcfly
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Beitrag von martymcfly »

als nachtrag:

war kein problem... laut umzugsunternehmen war da nirgends nicht mal ein Grenzbeamter zu sehen... ;-)