Es geht speziell darum:
und die Antwort darauf:Karl-Heinz-Müller hat geschrieben: Wenn ich hier in Kreuzberg die "armen Hartzler" mit ihren getunten Audis sehe denke ich schon, dass neben den 500 bis 600 Euronen fürs Ferienhaus auch noch der eine oder andere Taler für den DK-Discounter übrig ist.
Derartige Beiträge sollten nicht unkommentiert bleiben. Denn wäre gleichbedeutend mit Zustimmung.Hellfried hat geschrieben: Bevor ihr hier Karl-Heinz-Müller als "Sozial-Rassisten" diffamiert solltet ihr mal den untenstehend verlinkten Artikel lesen.
http://www.welt.de/vermischtes/article151974186/Zur-Raser-Szene-gehoeren-vor-allem-Hartz-IV-Empfaenger.html
Dort wird glasklar belegt dass die illegalen Autorennen, mit getunten Autos, zum Großteil von Hartz4-Empfängern veranstaltet werden!
Solche kriminellen Autorennen, mit getunten Autos, gibts übrigens nicht nur in Berlin sondern auch in anderen deutschen Großstädten und zunehmend auch auf dem Land! Die Täter kommen alle aus einem ähnlichen Umfeld.
Mein Cousin, der seit 25 Jahren prima von Transfergeldern lebt, ist übrigens auch so ein Typ.
Autos bis zu einem Wert von 7500 Euro werden übrigens nicht aufs Hartz-4 Schonvermögen angerechnet.
Zur Sache: Jedem Menschen sollte klar sein, dass ein PKW nicht von Hartz IV zu unterhalten ist (Sprit, Wartung, Versicherung, Steuern). Weiß das Jobcenter von dem PKW wird der Wert des Fahrzeugs überprüft. Ist das Auto keine 7500 Euro wert kann der Hilfeempfänger dieses behalten.
Frage: Wie soll er das Auto unterhalten, wo doch alle Sozialverbände und Interessensvertretungen darüber klagen, dass Hartz IV zum Leben nicht reicht? Schwarzarbeit?
Das genannte „Schoneinkommen“, also das anrechnungsfreie Einkommen von Hartz IV- Empfängern beträgt übrigens nicht wie Hellfried behauptet pauschal 120 Euro. Da gibt es unterschiedliche Sätze, je nach Einkommenssituation.
Wenn ich jetzt noch lese:
Da kommt mir die Galle hoch! Ein Hartz IV Empfänger ist also finanziell in der Lage, nicht nur ein Auto zu unterhalten sondern kann mit mit dem ihm zur Verfügung stehenden Geld auch noch zwei Wochen in Dänemark Urlaub machen.Hellfried hat geschrieben: Aus eigener Erfahrung weis ich nämlich, dass sich in der Vor - und Nachsaison selbst ein zweiwöchiger Ferienhaus Urlaub in DK, inkl. Benzinkosten, Hauskosten und Lebenshaltungskosten für deutlich unter 1000 Euro realisieren lässt. Wenn ich mal sehr knapp bei Kasse war bin ich auch gerade deshalb meist nach DK gefahren.
99% der Hartz-4 Bezieher, die ich persönlich kenne, fahren übrigens recht ordentliche Gebrauchtwagen mit denen sich auch problemlos Fernfahrten realisieren lassen.
Ja geht’s noch? Das grenzt jetzt wirklich an eine Verhöhnung von Menschen, die mit ihrem Einkommen am Existensminimum bzw. von Hartz IV leben müssen.
Nur nebenbei: Eine Gebrauchtwagen, der vielleicht 8 Jahre auf dem Buckel hat dürfte mindesrens 8 Liter Sprit auf 100km verbrauchen. Bei einer jählichen Fahrleistung von 10.000km fallen da bereits über 1000 Euro an. Dann Wartung, Reparaturen…
Ja klar, da fällt dann der 14-tägige Ferienhausurlaub in Dänemark auch noch ab.
Der verlinkte Welt-Artikel ist in meinen Augen nichts anderes als ein Hetzartikel, diffamiert jeden Hartz IV Empfänger und stände der Bildzeitung wesentlich besser. Sicher gibt es unter den Hartz IV Empfängern auch schwarze Schafe, z.B. solche, die ihre Nebenverdienste nicht angeben, beispielsweise um sich Auto und Tuning-Hobby leisten zu können. Aber das ist nicht der Normalfall.
Sowohl die verallgemeinernde und abfällige Äußerung zu „Harzlern“ als auch der Versuch, diese mit einem einfach nur ätzenden Hetzartikel der Welt zu rechtfertigen
sind eine Ohrfeige für alle Menschen, die aus welchen Gründen auch immer, von Hartz-IV leben (müssen). Zudem werden sie noch mit Verbrechern auf eine Stufe gestellt (Welt-Artikel).
Ich vertrete die Meinung, dass eine derartige Diffamierung einer bestimmten Bevölkerungsschicht hier im Forum nichts zu suchen hat.
Noch eine Ergänzung:
Ein Selbständiger, dessen Einkünfte unter dem Hartz IV Satz liegt hat ebenfalls Anspruch auf Hartz IV. Die Miete und Heizkosten werden ebenso wie bei allen anderen Hilfebedürftigen in den Bedarfssatz eingerechnet. Allerdings ist es so, dass es nicht Aufgabe der Allgemeinheit ist, unrentable Geschäftsmodelle dauerhaft zu unterstützen. So kann es durchaus dazu kommen, dass dem Unternehmer nach einer angemessenen Zeit auferlegt wird, seine Selbständigkeit aufzugeben um sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Da wird dann aber abgewogen. Kann der Unternehmer noch weitestgehend von seinen Einkünften seinen Lebensunterhalt (und den der Familie) bestreiten und werden nur ergänzend und wenig Hartz IV Leistungen bezogen wird das Jobcenter von der Aufgabe des Unternehmens wohl absehen.Hellfried hat geschrieben: Viele kleine Selbständige leben übrigens auf weit niedrigeren Niveau wie mancher Hartz-4 Empfänger. Die müssen ihre Krankenkassenbeiträge, ihre Miete und ihre Heizkosten nämlich selber zahlen und dann hoffen, dass für Lebensmittel und Co. am Ende noch was übrigbleibt!
Wer als Selbständiger Hartz IV Empfänger privat krankenversichert ist und nicht in die GKV wechseln kann erhält 50 Prozent des Basistarifs seiner privaten KV vom Jobcenter erstattet.