Änderung im deutschen Namensrecht

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jankomo
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Änderung im deutschen Namensrecht

Beitrag von jankomo »

Der Bundesrat wird morgen höchstwahrscheinlich einer Gesetzesvorlage der Bundesregierung zustimmen, die im Bundestag bereits verabschiedet wurde. Damit wird es ab sofort möglich, einen in einem anderen EU- Staat rechtmäßig erteilten Namen in D eintragen zu lassen. Der Entscheidung Grundkin/Paul wird damit Rechnung getragen. Die Schikane durch deutsche Behörden bei der Eintragung des "dänischen" Namens hört damit endlich auf. Das bedeutet für Auslandsdeutsche, das sie bei der Namensgebung nicht mehr an deutsches Recht gebunden sind, sondern einen Namen z.B. nach dänischem Recht wählen können, der dann auch im deutschen Pass geführt werden kann... Wurde Zeit!
normalerwize
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Beitrag von normalerwize »

Ein guter Tag für Europa.
runesfar

Beitrag von runesfar »

Na, ja. Dann ist die Mittelname von Rune und der Grosse wohl nicht mehr eine Vorname....in Deutschland.

Im Ernst - ich hatte nie so bekloppten Konversationen wie mit die Spandauer Standesamt nach der Geburt der ersten Junge.

Sie haben daran beharrt, das Ich irgendeine internationale perso besorge - das es in Dänemark nicht gibt. Das waren die ersten Gespräche. Dann wollten Sie nicht sagen -----wegen datenschutz (Die Mutter stand nebenan und hat mitgehört).

Am Ende kam es zu eine bekloppte Konversation:

Ich: Okay. Ich treffe Doris Schröder in Berghain. Wir lieben uns gegenseitig für 30 sekunden. Sie wird schwanger. Welche unterlagen brauche Ich.

Antwort: Eine Geburtsurkunde.

Und so, mit eine schnelle nachschauen in ein Buch, wurde Ich endlich Vater eines Sohnes. 2 Monaten nach der Geburt.
jankomo
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Beitrag von jankomo »

Glückwunsch, runesfar! Aber der Mittelname wird weiterhin Teil des Vornamens bleiben, so weit geht der deutsche Amtsschimmel dann doch nicht ;-) Wir liegen seit 2 1/2 Jahren im Clinch mit dem Standesbehörden, weil unsere deutsche Tochter Louise einen Mittelnamen und einen Patronymnamen als Nachnamen erhalten hat und daaaaaaas geht ja wohl überhaupt nicht (Orginalton Botschaft Kopenhagen). Geht aber eben doch, sagt der Europäische Gerichtshof. Nun muss man seine korrekte deutsche Geburtsurkunde aber nicht mehr einklagen, sondern kann den Namen ganz legal eintragen lassen.