Hallo,
ich bin neu hier und hab gleich mal eine ganz spezifische Frage.
Wir ziehen im Juli nach Dänemark, da mein Lebensgefährte nun dort arbeitet. Ich werde von September bis Jänner studieren und dann kommt unser zweites Kind zur Welt. Weil ich in Österreich vom Arbeitsgeber karenziert worden bin, darf ich in Dänemark in der Zeit nicht arbeiten. Außerdem kann ich das gar nicht, da ich vollzeit studiere in der Zeit und außerdem noch unsere Tochter betreue.
Hab ich dennoch Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in Dänemar? Wisst ihr wie viel das ist und wie lange man es kriegt? Auf der Kommune wusstet die leider nicht Bescheid.
Danke!
Kinderbetreuungsgeld für frisch Eingereiste
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Hallo,
spontan ist die Antwort: nein.
Um als Arbeitende Anspruch auf Barselsdagpenge zu haben, musst Du mind. 13 Wochen gearbeitet haben.
Als Studierende hast Du nur Anspruch, wenn Du auch SU-berechtigt ist.
https://www.borger.dk/EMNER/FAMILIE-OG- ... 2Bookmark4
und Du musst auch in einem festen Teilzeitjob arbeiten, wenn ich das richtig lese / versteh.
Dein Lebensgefährte kann aber sicher seinen Anspruch auf Barselsdagpenge gelten machen, wenn er bis dahin mind. 13 Wochen gearbeitet hat. Vielleicht hat er auch mit seiner Firma eine Barselsvereinbarung, dass er während einer bestimmten Dauer der Vaterzeit vollen Lohn erhält.
spontan ist die Antwort: nein.
Um als Arbeitende Anspruch auf Barselsdagpenge zu haben, musst Du mind. 13 Wochen gearbeitet haben.
Als Studierende hast Du nur Anspruch, wenn Du auch SU-berechtigt ist.
https://www.borger.dk/EMNER/FAMILIE-OG- ... 2Bookmark4
und Du musst auch in einem festen Teilzeitjob arbeiten, wenn ich das richtig lese / versteh.
Dein Lebensgefährte kann aber sicher seinen Anspruch auf Barselsdagpenge gelten machen, wenn er bis dahin mind. 13 Wochen gearbeitet hat. Vielleicht hat er auch mit seiner Firma eine Barselsvereinbarung, dass er während einer bestimmten Dauer der Vaterzeit vollen Lohn erhält.
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Hallo,
danke für die Antworten.
Falls es jemanden interessiert und jemand in der selben Lage ist:
Hab mich in Österreich erkundigt. Die sagen, dass die Dänen immer ablehne, obwohl das EU-Recht sie verpflichtet. Bei uns gibts in Österreich gibts eine Stelle (solvit oder SolvIt), die man dann kontaktieren muss und die machen dann Druck auf Dänemark. Mal sehen.... Notfalls krieg ich Ausgleichszahlungen aus Österreich.
Müsste in Deutschland ähnlich sein.
danke für die Antworten.
Falls es jemanden interessiert und jemand in der selben Lage ist:
Hab mich in Österreich erkundigt. Die sagen, dass die Dänen immer ablehne, obwohl das EU-Recht sie verpflichtet. Bei uns gibts in Österreich gibts eine Stelle (solvit oder SolvIt), die man dann kontaktieren muss und die machen dann Druck auf Dänemark. Mal sehen.... Notfalls krieg ich Ausgleichszahlungen aus Österreich.
Müsste in Deutschland ähnlich sein.
- breutigams
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- Registriert: 24.01.2007, 22:23
- Wohnort: Nordjylland
Der betroffene Mitarbeiter meldet sich dann anschliessend krank und wird wegen Stress krankgeschrieben, seiner/ihrer Vertretung geht es nach Wiedererscheinen des Antragstellers genauso und so weiter und so fortbreutigams hat geschrieben:Viel Spass beim Druck auf DK ausueben.
Da werdet Ihr noch viel Freude haben, denn so was lieben die
Åmter hier in DK.