In Dänemark gibt es zwar einige beachtenswerte Besonderheiten, die nicht EU-konform sind (z.B. im Bankwesen), dies hängt aber damit zusammen, dass Dänemark kein Euroland ist und da sein eigenes Süppchen kochen kann. In Sachen Führerschein hat sich Dänemark allerdings an ein Regelwerk zu halten, welches von Seiten der dänischen Regierung auch anerkannt und unterzeichnet wurde.
Folgendes gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU und auch für Dänemark:
Grundsätzlich gelten alle in Deutschland ausgestellten Führerscheine auch in Dänemark, auch die alten grauen „Lappen“. Hierüber gibt es eine EU-weite Vereinbarung, die auch Dänemark unterzeichnet hat:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DA/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013D0021&from=EN
und
https://www.verbraucherzentrale.de/Anerkennung-2
Was die Umtauschpflicht des alten nationalen Führerscheins gegen den aktuellen EU-Führerschein betrifft so gilt ebenfalls EU-Recht und nicht nationales Recht. Mit anderen Worten: Einen aktuellen EU-Führerschein im Scheckkartenformat, der in Deutschland ausgestellt wurde muss auch nach einer Auswanderung nach Dänemark oder in einen anderen EU-Mitgliedsstaat nicht gegen einen Führerschein getauscht werden, der in Dänemark (Beispiel) ausgestellt wird.
Dies auch nicht nach 2 Jahren Aufenthaltsdauer, wie hier bereits behauptet wurde! Die von dina angesprochene Regelung nach 2 Jahren Aufenthaltsdauer trifft nur für Alt-Führerscheine mit lebenslänglicher Gültigkeitsdauer zu. Auch in Dänemark gilt dieses Recht:
http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/driving-licence-recognition-validity/index_de.htm
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Sofern ein in einem früheren Nicht-EU-Staat ausgestellter Führerschein in Deutschland gegen einen EU-Führerschein eingetauscht wurde (Beispiel: der vor 10 Jahren in Polen am Wochenende erworbene Führerschein) wird dieser nicht automatisch auch in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat anerkannt, für kurzzeitige Aufenthalte (Urlaub) aber schon. Bei einem Wohnortwechsel (Auswanderung) gilt bei diesen Führerscheinen dann nationales Recht. Derartige Führerscheine tragen übrigens einen entsprechenden Vermerk.
Somit kann festgehalten werden: Jeder EU-Führerschein und
nationaler Führerschein, der zum Zeitpunkt seiner Ausstellung in einem bereits derzeitigen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt gegen einen aktuellen EU-Führerschein eingetauscht wurde hat in Dänemark die gleiche Gültigkeit und Gültigkeitsdauer wie in Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Österreich, Polen, Slowakei und Zypern, nämlich 15 Jahre. In den anderen EU-Ländern muss der Führerschein bereits nach 10 Jahren erneuert werden.
Ich habe das Procedere gerade hinter mir. Da ich noch den alten „grauen Lappen“ besaß habe ich nun auch meinen Führerschein endlich eingetauscht, einfach, weil der alte kaum noch zu lesen war und ich schon allein deshalb irgendwann vielleicht Schwierigkeiten damit in Dänemark bekommen hätte. Allerdings habe ich die Umschreibung in Deutschland vornehmen lassen, einfach weil ich da bis auf weiteres noch gemeldet bin auch wenn ich mich jetzt in Dänemark bei meiner Frau aufhalte.