dänisch deutsche Doppel-Staatbürgerschaft

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Arbirk

dänisch deutsche Doppel-Staatbürgerschaft

Beitrag von Arbirk »

Hej allesammen

Ich bin hier neu im Forum und zuerst einmal ein Grüezi aus der Schweiz! Ich bin Dänin, wohne aber seit dem Kindergartenalter in der Schweiz! Meine 12-jährige Tochter ist in der Schweiz geboren und hat noch die Doppelbürgerschaft. Mit 18 Jahren wird sie diese jedoch verlieren, wenn sie bis dann noch nicht dänisch kann. Mein Dänisch ist natürlich sehr mit Akzent gesprochen und auch sonst nicht perfekt, darum habe ich nie dänisch mit ihr gesprochen, als sie klein war. Ich weiss nicht, wie sie richtig dänisch in der Schweiz lernen sollte, ich spreche jetzt oft mit ihr ein bisschen dänisch, sie versteht einige Redewendungen, das wird aber kaum genügen, um das strenge dänische Regime zu überzeugen, ihr den Pass mit 18 zu überlassen. Habt ihr in Deutschland das gleiche Problem? Kennt jemand eine gute Deutsch dänische online Uebersetzungs Website?
Vielen Dank für Infos.
Zuletzt geändert von Arbirk am 11.12.2004, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.
surprise

Beitrag von surprise »

Hej Irene und es Grüezi i d`Schwiz
Ich denke es wäre schade,wenn sie nicht dänisch lernen würde.
Ich wohne seit 1/2Jahr jetzt in DK bin aber Schweizer.
Jeg elkser Danmark,men jeg skal nu lære
dansk.Det er vigtigt at men kan tale sin morsprog.
Meine Frau spricht und schreibt deutsch und dansk. Sie ist froh,dass sie beides kann.
Schau hier im forum um,da findest du einige gute Typs und Net-Adressen,um dänisch via Net zu lernen.Ich habe den Anfang mit diversen CD´s gemacht.
Pons.Langenscheidts und click and speak.


Bearbeitet von - surprise am 11.12.2004 14:16:42

Bearbeitet von - surprise am 11.12.2004 16:59:07
schockert

Beitrag von schockert »

Hallo Arbirk
Ich verstehe nicht wieso deine Tochter ihr dänische Pass,was für ein Pass har sie dann jetzt. wenn sie ien dänischen Pass hat kann sie es mit 18 nicht verlieren. Aber wenn sie ein Schweizer Pass hat muss sie die Dänische Statsbürgerschafft antragen genau wie alle Ausländer und da muss sie eine Prüfung machen aber wenn du nicht in Dänemark wohnt kannst du auch keine dänische Statsbürgerschafft bekommen was ich weiss.Ich verstehe aber nicht wieso sie die dänische Statsbürgerschafft haben soll dass bringt ihr doch nichts,wenn sie nicht hier wohnt.Mein Sohn ist als Deutscher in Dänemark geboren hat ein dänischen Pass und ist in Dänmark eingebürgert wie es heisst er kann aber seine deutsche Statsbürgerschafft beabtragen wenn er sich von seine dänische Statsbürgerschafft lossagt.Und so ist es mann kann nicht 2 Pässe besitzen . Liebe Grüsse Schockert
P.S. du kannst dich an das dänische Konsulat in der Schweiz wenden oder das dänische Aussenministerium in Kopenhagen
Kiko

Beitrag von Kiko »

Ich habe gerade dieses Jahr einen Sohn bekommen, bin Deutsche, der Vater Däne. Das Kind hat durch Geburt beide Staatsbürgerschaften erworben und muss sich nach meinem Wissen auch mit 18 nicht für eine der beiden entscheiden.
Ich bin mir aber nicht sicher, seit wann dieses gilt, früher folgte die Staatsbürgerschaft ja mit dem Vater.
Erkundige dich nochmal genau, wie es bei deiner Tochter aussieht. Und glaube nicht alles was du hörst! Viele leute, auch Staatsangestellte, haben KEINE Ahnung, aber keine Hemmungen, ihr falsches oder mangelndes Wissen als Wahrheit darzustellen.
Hilsen Kirsten
schockert

Beitrag von schockert »

Hallo Arbirk
ich habe ein Paar Seiten für dich gefunden
www.mor-i-udlandet.com
www.statsborgerskab.dk
Ich helfe dir gerne wenn du was nicht verstehts.
Grüsse Schockert
Arbirk

Beitrag von Arbirk »

Hej hej Schockert
Ich weiss nicht, soll ich auf Deutsch oder Dänisch schreiben (mein schriftliches Dänisch ist zwar sehr schlecht). Wir reisen ja oft in die Ferien nach Dänemark, ich bin Dänin und meine Tochter hat Dänemark sehr sehr gerne. Mein Bruder und Familie wohnt in Dänemark. So lange die Tochter aber in der Schweiz in die Schule geht, Französisch und Englisch lernt und mit ca. 16 Jahren mit der Grundschule fertig ist, ist es doch sehr schade, wenn sie nur bis als 18 jährige Zeit hat, die Sprache zu lernen. WEnn die Berufsausbildung / Schule etc. abgeschlossen ist, könnte sie für ein Jahr oder so nach Dänemark, die Sprache zu lernen, aber vorher ist das nicht so einfach. Zwei Staatsbürgerschaften haben die meisten Länder, z.b Franzosen, Italiener Spanier, Schweiz USA und noch ganz viele Länder. WEnn der Vater Schweizer und die Mutter Dänin ist, wäre für mich das normal. Man kann auch zwei Länder als Heimat empfinden, aber man lernt halt die Sprache, wo man als klein aufwächst. Eine Staatsbürgerschaft wegzunehmen, ist für mich irgendwie ein bisschen ungewöhnlich. Auch der Gedanke, wenn ich wieder einmal nach Dänemark zurück möchte und die Tochter dann eine "Ausländerin" ist, wo sie ja mein Kind ist, erscheint mir einfach ein bisschen komisch. Richtig gut Dänisch lernen, ist fast von der Schweiz aus nicht möglich. Ich wollte schon Dänisches Fernsehen installieren, ist aber auch nicht möglich, da die Sender alle Kostenpflichtig sind und codiert sind - und nicht die Möglichkeit besteht, etwa, wie die Dänen Deutsches Fernsehen via Kabel oder Satellit zu empfangen.

Liebe Grüsse og mange hilsener fra Svejts
Arbirk
Arbirk

Beitrag von Arbirk »

Hej hej

Soviel ich weiss, haben die Deutschen das gleiche Problem, d.h. das Deutschland auch nicht die Doppelbürgerschaft anerkennt. Ich bin ja Dänin, müsste aber meinen Dänischen Pass abgeben, wenn ich z.B. noch einen Schweizer Pass wollte (obwohl ich schon 40 Jahre in der Schweiz lebe, verzichte ich darauf, da ich in Dänemark geboren und das Land sehr gerne habe und mich auch als Dänin fühle. Aber in der Schweiz muss ich mich deshalb seit über 40 Jahren als Ausländerin immer wieder registrieren lassen. Das finde ich weiterhin nicht schlimm, aber ich finde es halt doch schade, wenn der Vater unseres Kindes Schweizer ist, ich bin Dänin, das Kind hat 2 Nationalitäten, und mit 18 Jahren verliert es die Dänische Nationalität.
Mange hilsener fra Svejts
schockert

Beitrag von schockert »

Hallo Arbirk
Es gilt erst wenn sie 21 jahre alt ist muss sie die dänische Statsbürgerschaft beantragen vor sie 22 Jahre alt werde.Es hat ja noch Zeit aber es ist richtig Dänemark anerkennt nicht die dobbelte Statsbürgerschaft . Ich würde dir vorschlagen dänische Filme mit ihr zu sehen und sie vielleicht in einer von diesen Sommerschulen zu schicken. Die gibts in Dänemark für Kinder wo ein Elternteil dänisch ist,dass sind Kinder aus Aller welt die mehr dänisch lernen möchten.Ich kann deine Sorge verstehen aber du wirst sehen es gibt immer eine Lösung.Liebe Grüsse Schockert(Jette ich bin dänin)
Ursel
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Beiträge: 3539
Registriert: 22.02.2002, 11:23

Beitrag von Ursel »

Hej allesammen!
Diese Frage verbunden mit allen Irrtümern taucht immer wieder hier auf.

Es ist, wie Kirsten schreibt, (und hier irrt Schockert also!!!), daß man beide Staatsbürgerschaften haben kann.
Das gilt ganz besonders für Deutsche, die durch Geburt zwei Staatsbürgerschaten erworben haben wie unsere Kinder - diese müssen sich nach deutschem Recht NICHT für nur eine entscheiden, wenn sie volljährig werden, es sei denn der jeweils andere Staat verlangt dies (d.h. läßt keine 2 Staatsbürgerschaften zu).
D.h. DK muß 2 Staatsbürgerschaften (durch Geburt erworben u.ä.) tolerieren, dann ist nach dt. Recht alles in Ordnung.

Neuerdings kann man auch als geborener Deutscher mit nur 1 Staatsbürgerschaft eine andere Staatbürgerschaft annehmen und die deutsche behalten - das erfrodert zwar eine Menge Papierkrieg, ist aber durchaus möglich.
Und ein Paß allein ist noch kein Beleg über eine Staatsbürgerschaft!

Wie es sich mit der Schweiz verhält, weiß ich leider nicht, fragt doch mal bei Eurem Konsulat nach!

Viele Grüße aus dem grauen DK - Ursel (mit 2 Töchtern mit je Staatsbürgerschaften!!)
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

---------------------------------------------------------Marcel Proust
...
Heike

Beitrag von Heike »

Wenn Deine Tochter Dänisch lernen möchte, erkundige Dich doch mal bei verschiedenen Folkehøjskole (z.B. Åbenrå).
Arbirk

Beitrag von Arbirk »

Hallo Ursel
Dein Bericht ist interessant. Das Problem mit der Doppelbürgerschaft liegt lustigerweise nicht bei der Schweiz (lustigerweise, weil die Schweiz kein EU Land ist), die Schweiz anerkennt die Doppelbürgerschaft. Die Tochter hat die schweizerische Staatsbürgerschaft, da der Vater Schweizer ist. Die behält Sie oder würde behalten, egal ob sie jemals im Leben in der Schweiz gewesen wäre oder nicht, Geburtsort ist auch nicht relevant. In Dänemark, soweit hat man mir jedenfalls hier in Zürich auf dem Dänischen Konsulat gesagt, verliert Sie die Dänische Staatsbürgerschaft, da sie nicht in Dänemark geboren ist, sofern sie bis +(, (ODER 21? gut dänisch spricht.

Sonst verhält es sich meines Wissens nach so, dass die Dänen eine Doppelbürgerschaft anerkennen, wenn man die eine Bürgerschaft automatisch bekommt und diese nicht beantragen muss(die Schweizer Bürgerschaft bekam die also Tochter automatisch, weil sie einen Schweizer Vater hat). Den dänischen Pass bekam sie, weil ich Dänin bin(ich bin nur Dänin, in Dänemark geboren und dort wohnhaft bis zum 5. Lebensjahr - und keine Doppelbürgerin). Aber offenbar muss die Tochter, so sagte man mir, bis 18 (gemäss Schockert im Forum bis 21) sehr gut Dänisch sprechen, ansonsten sie dann die dänische Bürgerschaft verliert. Da man in der Schweiz die angeborene schweizerische Bürgerschaft niemals verlieren kann, bin ich als Dänin schon traurig, wenn das Kind meine Staatsbürgerschaft aufgrund von mangelnden Sprachkenntnissen im jungen Erwachsenenalter verlieren sollte. So hat sie nie die Möglichkeit, diese Mangel nach der Ausbildung etc. nachzuholen und für längere Zeit nach Dänemark zu gehen, und die Sprache zu erlernen. Die Sprache könnte sie dann, aber sie wäre dann keine Dänin mehr, was ich als dänische Mutter eben schon bedauern würde.
Viele Grüsse von Arbirk
Ursel
Mitglied
Beiträge: 3539
Registriert: 22.02.2002, 11:23

Beitrag von Ursel »

Hej Abirk!
da ist dann wohl nichts anderes zu machen, als daß Deine Tochter Dänisch lernt.
Vor allem Aufenthalte im Land oder der Wechsel an eine dänische Schule wären da sicher hilfreich.
Meine Kinder sprechen beide Sprachen fließend, da wird es für uns keine Probleme geben.
Immerhin kenne ich aber Familien, die ihre Kinderauch im fernen Ausland mehr oderweniger fließend zweisprachig aufgezogen haben - Stuttgart als Beispiel für Dänisch ist da mein "Musterbeispiel", also gib die Hoffnung nicht auf.
Du mußt natürlich einen extra-Einsatz leisten,weil sie als12-J. noch kein Dänisch kann, aber es ist noch viel möglich.

Mit meinem Beitrag, der Dir nun wirklich nicht viel helfen konnte, wollte ich nur die hier vorgetragene Meinung berichtigen, daß weder DK noch Dtld. zwei Staatsbürgerschaften anerkennen - doch, doch, das geht, unter bestimmten Voraussetzungen!

Kirsten, daß auch die deutsche Mutter relevant zum Erwerb der Staatsbürgerschaft ist, ist wohl so seit den frühen 70er Jahren so geregelt (im zeichen der Emanzipationsbewegungen dieser Zeit, lächel)

Eiliger grußaus DK - Ursel, auf dem Weg nach Aarhus...
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

---------------------------------------------------------Marcel Proust
...
schockert

Beitrag von schockert »

Hallo Abirk
Dänemark erkennt die dobbelte Statsbürgerschaft nicht an.Du kannst mehr lesen unter
www.danes.dk
Da steht auch alles über Fernunterricht in dänisch und die Sommerschulen.
Libe Grüsse Jette Schockerkt
Kiko

Beitrag von Kiko »

?? Stehe ich gerade auf dem Schlauch oder schaffen es alle die widersprüchlichen Auskünfte wierklich, einen vollständig zu verwirren?
Es geht um ein Kind, das durch Geburt beide Staatsbürgerschafdten erworben hat, oder? Warum darf dieses Kind jetzt nicht beide behalten? Ich dachte, das wäre gerade der unterschied, dass sie DURCH GEBURT erworben sind???
Verwirrte Grüsse
Kirsten
schockert

Beitrag von schockert »

hallo Kiko du kannst ja selber lesen was auf den Seiten stehen was ich gefunden habe.Du kannst ja nicht Wahlrect in 2 Länder haben.Und es gibt auch wieder unterschiede ob es Statsborgerskab ist oder Indfødsret das letzte kann mann beide behalten,sowie ich dass verstanden habe und ich habe schon viele Seiten gelesen auch von Ministerium.Ich glaube da muss man wirklich Hilfe haben. Mein Sohn ist in 1975 in Dänmark geboren ,ich bin Dänin mein Mann ist Deutschermein Sohn ist als Deutscher geboren und hat jetzt die dänische Indfødsret weil ich dass als er 3 Jahre alt war es so entschieden habe. Er kann aber zur jeder Ziet die deutsche Sttatsbürgerschaft bekommen wenn er dass will,er muss sich aber von seine dänische Indfødsret lossagen.
Grüsse Jette