Hallo zusammen!
Ich bin zur Zeit Student und arbeite bis Ende Januar (dann waren es 5 Monate) im Rahmen meines Studiums in Kbh. Fuer diese Taetigkeit bekomme ich etwas Geld und zahle darauf ca. 35% Steuern ("begrænset skatterpligtig"). Bei einem Job in Deutschland habe ich die Moeglichkeit, mir gezahlten Steuern als Student teilweise wiederzuholen. Weiss jemand, ob das auch in Daenemark geht? Ich kann mir schlecht vorstellen, dass ich mit meinen daenischen Lohnzetteln zum dt. Finanzamt gehen kann, oder?
Gruss Daniel
Steuererklaerung
Steuererklaerung
Zuletzt geändert von zue am 06.01.2004, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
Hejsa !
nachdem was ich so weiss (durch meine eigenen Studenten ) bist du in dem Land steuerpflichtig, wo du über 6 Monate warst, also Deutschland (wenn ich dich richtig verstanden hab : 2003 ca. 4 Monate DK, 2004 ca. 1 Monat DK). Dk und D haben ein Steuerabkommen. Von daher kannst du dir deine Steuern "wiederholen". Denk auch dran, die Transportkosten zwischen D und DK und zurück abzusetzen! Wenn du noch mehr wissen willst, frag ich gern mal meine Studenten !
Schöne Grüße von Birgit
nachdem was ich so weiss (durch meine eigenen Studenten ) bist du in dem Land steuerpflichtig, wo du über 6 Monate warst, also Deutschland (wenn ich dich richtig verstanden hab : 2003 ca. 4 Monate DK, 2004 ca. 1 Monat DK). Dk und D haben ein Steuerabkommen. Von daher kannst du dir deine Steuern "wiederholen". Denk auch dran, die Transportkosten zwischen D und DK und zurück abzusetzen! Wenn du noch mehr wissen willst, frag ich gern mal meine Studenten !
Schöne Grüße von Birgit
Zuletzt geändert von annikki am 06.01.2004, 17:58, insgesamt 1-mal geändert.
Hi Daniel,
ich bezweifele stark, dass du in DK gezahlte Steuern ueberhaupt zurueckbekommst, da DK ja Einkommen jedweder Art besteuert und Steuerbefreiungen wie in D ueber einer Freigrenze von DKK 30.000 pro Jahr gar nicht
kennt.Trotz DBA zwischen D- DK muss das jeweils im Lande erzielte Einkommen auch dort versteuert werden.
Gruss Andrea
ich bezweifele stark, dass du in DK gezahlte Steuern ueberhaupt zurueckbekommst, da DK ja Einkommen jedweder Art besteuert und Steuerbefreiungen wie in D ueber einer Freigrenze von DKK 30.000 pro Jahr gar nicht
kennt.Trotz DBA zwischen D- DK muss das jeweils im Lande erzielte Einkommen auch dort versteuert werden.
Gruss Andrea
Zuletzt geändert von Andrea am 20.01.2004, 17:18, insgesamt 1-mal geändert.
Don't worry - be happy!
Hallo alle zusammen !
Doch, kann er ! Er hält sich aufgrund seines deutschen Studiums im Ausland auf.Da zählt deutsches Recht . Ob den Dänen das nun passt oder nicht. Das wird das deutsche Finanzamt schon für ihn managen (wenn die gut sind und sich richtig auskennen).
Liebe Grüße annikki
Doch, kann er ! Er hält sich aufgrund seines deutschen Studiums im Ausland auf.Da zählt deutsches Recht . Ob den Dänen das nun passt oder nicht. Das wird das deutsche Finanzamt schon für ihn managen (wenn die gut sind und sich richtig auskennen).
Liebe Grüße annikki
Zuletzt geändert von annikki am 20.01.2004, 18:03, insgesamt 1-mal geändert.
Hi Anniki,
da bin ich aber sehr gespannt, ob das klappt. Denn er wird ja entlohnt nach DK Gesetzen und die koennen durchaus denen aus D widersprechen...
Ich hoffe Daniel du haelst uns auf dem laufenden...
Gruss Andrea
da bin ich aber sehr gespannt, ob das klappt. Denn er wird ja entlohnt nach DK Gesetzen und die koennen durchaus denen aus D widersprechen...
Ich hoffe Daniel du haelst uns auf dem laufenden...
Gruss Andrea
Zuletzt geändert von Andrea am 20.01.2004, 18:22, insgesamt 1-mal geändert.
Don't worry - be happy!
Hej Andrea !
Wenn es nicht klappt, dann ist es das erste mal, dass ich davon höre. Bis jetzt hat das nämlich nach meiner Erfahrung (und nach der Erfahrungen der Studenten, die ich kenne ) immer noch geklappt, auch wenn wir manchmal reichlich argumentieren mussten, da es immer wieder Mitarbeiter bei den dänischen Finanzämtern gibt, die das nicht wissen. Und die Bestimmungen des DBA sollten gerne beherzigt werden. Kann auf jeden Fall nicht schaden, sich das auch mal selbst durchzulesen, daran sind die dänischen Finanzämter nicht unbedingt gewöhnt. Daniel, halt uns auf dem Laufenden ! Liebe Grüße annikki
Wenn es nicht klappt, dann ist es das erste mal, dass ich davon höre. Bis jetzt hat das nämlich nach meiner Erfahrung (und nach der Erfahrungen der Studenten, die ich kenne ) immer noch geklappt, auch wenn wir manchmal reichlich argumentieren mussten, da es immer wieder Mitarbeiter bei den dänischen Finanzämtern gibt, die das nicht wissen. Und die Bestimmungen des DBA sollten gerne beherzigt werden. Kann auf jeden Fall nicht schaden, sich das auch mal selbst durchzulesen, daran sind die dänischen Finanzämter nicht unbedingt gewöhnt. Daniel, halt uns auf dem Laufenden ! Liebe Grüße annikki
Zuletzt geändert von annikki am 20.01.2004, 20:33, insgesamt 1-mal geändert.