bezahlung feiertage ?
bezahlung feiertage ?
moin moin ,
da ich in dk arbeite und auch die dk feiertage nicht arbeite, würde ich gerne wissen wie diese bezahlt werden .
ist es so wie in d das ein 100 % lohnausgleich erfolgt ??
danke für die hilfe
da ich in dk arbeite und auch die dk feiertage nicht arbeite, würde ich gerne wissen wie diese bezahlt werden .
ist es so wie in d das ein 100 % lohnausgleich erfolgt ??
danke für die hilfe
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Hallo
Du sparst dir aus deinem bruttolohn eine so genannte sonn-und feiertags aufsparung an.
der betrag sollte auch auf deiner abrechnung stehen.
Aus dieser aufsparung bekommst du einen betrag der in etwa deinem nettoverdienst je tag entspricht
gruesse
frechdachs
Du sparst dir aus deinem bruttolohn eine so genannte sonn-und feiertags aufsparung an.
der betrag sollte auch auf deiner abrechnung stehen.
Aus dieser aufsparung bekommst du einen betrag der in etwa deinem nettoverdienst je tag entspricht
gruesse
frechdachs
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
Deus mare, Frisio litora fecit
Re: bezahlung feiertage ?
Friesengeist hat geschrieben:moin moin ,
da ich in dk arbeite und auch die dk feiertage nicht arbeite, würde ich gerne wissen wie diese bezahlt werden .
ist es so wie in d das ein 100 % lohnausgleich erfolgt ??
danke für die hilfe
Gibt es noch Firmen,wo so gezahlt wird??
Klar bei VW und Konsorten,die meißten sind schon froh wen sie 25% drauf bekommen.
Vieleicht auch ein Grund für so eine hohe Arbeitslosigkeit und Verlagerung in Ausland,bzw. Importe aus Asien etc.
Warum soll man an einen Feiertag mehr bekommen????
Die wenigsten gehen doch in die Kirche an solchen Tagen oder dergleichen.
Umdenken


lg
toschi
An "normalen" Feiertagen kriegen wir nix extra. Was aber daran liegt, dass wir ein 24/7 business sind und uns 8 "Feiertage" im Jahr zustehen, die wir auf den Urlaub angerechnet kriegen - etwas kompliziert bei uns, weil wir fuer 13 verschiedene europaeische Laender arbeiten und die vielen verschiedenen Feiertage nicht so, wie sie in den einzelnen Laendern fallen, abfeiern koennen. Anrechnen auf den Urlaub ist mir eh lieber.
Am Wochenende und alles was zwischen 21 Uhr und 6 Uhr gearbeitet wird, kriegt 30% Aufschlag.
Einzige Ausnahme sind Weihnachten und Neujahrstag. Wer da arbeitet, kriegt praktisch 300% - doppelt bezahlt und ein zusaetzlicher freier Tag. Mir auch recht
(Normal ist diese Regelung aber heutzutage nirgends mehr...)
Am Wochenende und alles was zwischen 21 Uhr und 6 Uhr gearbeitet wird, kriegt 30% Aufschlag.
Einzige Ausnahme sind Weihnachten und Neujahrstag. Wer da arbeitet, kriegt praktisch 300% - doppelt bezahlt und ein zusaetzlicher freier Tag. Mir auch recht

Hej ihr Beiden,
ich glaube, ihr habt da etwas falsch verstanden.
Hier geht es nicht um eine zusätzliche Bezahlung, wenn
man an einem Feiertag arbeitet, sondern darum,
ob man einen Lohnausgleich für diesen Tag bekommt, weil man ja eben nicht arbeitet.
Und das ist in D weiterhin üblich, nicht nur bei VW.
In D steht das im Tarifvertrag (Lohnnebenkosten),
in DK zahlt der Arbeitgeber und eben auch der AN in eine Art Lohnausgleichskasse.
Detlef
ich glaube, ihr habt da etwas falsch verstanden.
Hier geht es nicht um eine zusätzliche Bezahlung, wenn
man an einem Feiertag arbeitet, sondern darum,
ob man einen Lohnausgleich für diesen Tag bekommt, weil man ja eben nicht arbeitet.
Und das ist in D weiterhin üblich, nicht nur bei VW.
In D steht das im Tarifvertrag (Lohnnebenkosten),
in DK zahlt der Arbeitgeber und eben auch der AN in eine Art Lohnausgleichskasse.
Detlef
- Lars J. Helbo
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Das ist zwar nicht so richtig mein Thema, aber erstmal müßte man wohl fragen, ob man pro Tag, Woche oder Monat bezahlt wird?
Wenn man einen festen Monatsgehalt bekommt, dann stelt sich das Problem doch gar nicht oder? Ich glaube auch, daß es viele Tarifverträge gibt, wo vereinbart ist, daß auf Feiertagen normaler Gehalt bezahlt wird. In dem Fall wird ja auch nichts extra rumgerechnet.
Um etwas sagen zu können muß man also nach meiner Meinung den Tarifvertrag lesen. Dabei sollte man auf eine mögliche Verwechslung aufpassen. Der Begrif Søgnehelligdag wurde schon erwähnt. Das sind also gesetzliche Feiertage, die auf ein "søgnedag"=Werktag oder nicht Sonntag fallen.
Das darf aber nicht mit dem Begrif søn- og helligdagsbetaling verwechselt werden. Hierbei geht es nämlich um eine Zulage, die für Arbeit auf Sonntage und gesetzliche Feiertage bezahlt werden.
Wenn man einen festen Monatsgehalt bekommt, dann stelt sich das Problem doch gar nicht oder? Ich glaube auch, daß es viele Tarifverträge gibt, wo vereinbart ist, daß auf Feiertagen normaler Gehalt bezahlt wird. In dem Fall wird ja auch nichts extra rumgerechnet.
Um etwas sagen zu können muß man also nach meiner Meinung den Tarifvertrag lesen. Dabei sollte man auf eine mögliche Verwechslung aufpassen. Der Begrif Søgnehelligdag wurde schon erwähnt. Das sind also gesetzliche Feiertage, die auf ein "søgnedag"=Werktag oder nicht Sonntag fallen.
Das darf aber nicht mit dem Begrif søn- og helligdagsbetaling verwechselt werden. Hierbei geht es nämlich um eine Zulage, die für Arbeit auf Sonntage und gesetzliche Feiertage bezahlt werden.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c028.gif[/img] YOYOYO,da hast Du glaube ich mal rechtTatzelwurm hat geschrieben:Hej ihr Beiden,
ich glaube, ihr habt da etwas falsch verstanden.
Hier geht es nicht um eine zusätzliche Bezahlung, wenn
man an einem Feiertag arbeitet, sondern darum,
ob man einen Lohnausgleich für diesen Tag bekommt, weil man ja eben nicht arbeitet.
Und das ist in D weiterhin üblich, nicht nur bei VW.
Detlef

Ist aber auch mal vieleicht eine Überlegung wert,warum man an einen Tag,an dem man nicht arbeitet, Lohn bekommen soll,oder

lg
toschi
Hej Toschi,
Du hast bestimmt ein Festgehalt, oder?
Egal, wieviel Feiertage in einem Monat sind, Du hast am Monatsende immer die gleiche Summe auf dem dem Konto.
Auch Leuten, die nach Stundenlohn bezahlt werden, steht ein Lohnausgleich an Feiertagen zu!
Oder möchtest Du von Deinem Festgehalt im Mai dann gerne 3 Tage abgeben???
Viele Grüße
Moni
Du hast bestimmt ein Festgehalt, oder?
Egal, wieviel Feiertage in einem Monat sind, Du hast am Monatsende immer die gleiche Summe auf dem dem Konto.
Auch Leuten, die nach Stundenlohn bezahlt werden, steht ein Lohnausgleich an Feiertagen zu!
Oder möchtest Du von Deinem Festgehalt im Mai dann gerne 3 Tage abgeben???
Viele Grüße
Moni

Juchhuuu,ein Aufschrei geht durchs Land.HO-Fan hat geschrieben:Hej Toschi,
Du hast bestimmt ein Festgehalt, oder?
Egal, wieviel Feiertage in einem Monat sind, Du hast am Monatsende immer die gleiche Summe auf dem dem Konto.
Auch Leuten, die nach Stundenlohn bezahlt werden, steht ein Lohnausgleich an Feiertagen zu!
Oder möchtest Du von Deinem Festgehalt im Mai dann gerne 3 Tage abgeben???
Viele Grüße
Moni
Moni,mein Sonnenschein,sei beruhigt.Momentan stehe ich zwar im Gehalt,habe aber die meisste Zeit in Stundenlohn gearbeitet,so auch an 40 von 52 Wochenenden-kompl.- und an den meißten Feiertagen!
Aber nischt mit massig Zuschlägen,warste schon froh wenne Sonntagsabends auf der besch... Kölner Messe überhaupt 25% Zuschlag für den Nachtabbau bekammst,oder auch auf jeden anderen Messeort.
Aber egal,jeder so wie er es will und kann,ne?
Aber wie ist es den mit dem Lohnausgleich für Kirchliche Feiertage--wieso soll der Arbeitgeber den Ausgleich übernehmen und nicht die Kirche für diejenigen die nartl. die noch Kirchensteuer zahlen????
Geht man den an dem Tag auch zu seinen Hirten?? oder schläft man doch lieber aus oder geht in den Biergarten???
Himmelfahrt=Vatertag=bezahlter Sauftag???
Los der nächste Aufschrei!
Ne,ist ja nicht ernst gemeint,vieleicht kommen aber mal schlaue Leute in Berlin darauf?????
Also,pssssst und feiern,der Chef zahlt ja

lg
toschi