MSturm1973 hat geschrieben:
aber ich werde auch mir in DK arbeit suchen weil ohne macht es keinen spaß.
Wirst Du vermutlich auch müssen, weil Deine Rente ja in DK steuerpflichtig ist.
MSturm1973 hat geschrieben:
und wie gesagt mit den behörden ist das so eine sache bei dem einen entscheiden sie so und bei dem andern nicht.
Bei diese Sache aber nicht. Die Polizei muß lediglich feststellen, wo Dein Wohnsitz ist. Wenn die sich in D befindet, kannst Du mit deutsche Kennzeichen fahren, wenn Dein Wohnsitz aber in DK ist, muß das Auto innerhalb von 14 Tagen umgemeldet werden.
Die Polizei hat keinerlei Möglichkeit Dir zu genehmigen, mit D Kennzeichen zu fahren, wenn Dein Wohnsitz in DK ist. Es gibt da kein Ermessenspielraum und die Behörden hier verstehen bei dieser Sache absolut kein Spaß.
MSturm1973 hat geschrieben:
und jetzt zu dem thema ander leute die es versuchen, warum nicht den antrag kann man stellen und wenn man ein ok bekommt ist es gut.
Ich meiner seits bin zufrieden so wie es ist und ich werde auch keine schlaflosen nächte deswegen haben.
weil warum ich habe mir nichts vorzuwerfen das ich hier irgendwas illegales mache stimmt nicht ich nutze die offiziellen anträge und fertig.
Doch, Du hast eine Genehmigung bekommen, der darauf basiert, daß Dein Wohnsitz in D ist und das Du lediglich in DK lediglich besuchsweise bist, sei es um zu arbeiten, auf Arbeitssuche oder bei der zukünftige Frau zu Besuch.
Nachdem Du diese Genehmigung bekommen hast, änderst Du aber die Voraussetzungen, indem Du Dein Haushalt in D auflöst und Dich dort beim Einwohnermeldeamt abmeldest. 
Das darfst Du nicht tun. Damit ist die Genehmigung nämlich hinfällig.
Du mußt dagegen in D gemeldet bleiben und überall festhalten, daß Dein Wohnsitz in D liegt und daß Du hier lediglich zu Besuch bist. Sonst kannst Du ganz viel Ärger bekommen.