Führerschein in DK machen ???
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Führerschein in DK machen ???
Hallo Leute
Mein Kumpel und ziehen nach langen hin und her nun doch nach DK. ( freu)
Er hat allerdings weil er hier in D ohne gefahren ist den Führerschein abgenonnen bekommen. Gerichtsverhandlung und der gleichen. Ist es möglich den Führerschein in DK zu machen ? oder gibt es da Probleme
Norbert
Mein Kumpel und ziehen nach langen hin und her nun doch nach DK. ( freu)
Er hat allerdings weil er hier in D ohne gefahren ist den Führerschein abgenonnen bekommen. Gerichtsverhandlung und der gleichen. Ist es möglich den Führerschein in DK zu machen ? oder gibt es da Probleme
Norbert
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Re: Führerschein in DK machen ???
Hej,sperrwerk90 hat geschrieben:Hallo Leute
Mein Kumpel und ziehen nach langen hin und her nun doch nach DK. ( freu)
Er hat allerdings weil er hier in D ohne gefahren ist den Führerschein abgenonnen bekommen. Gerichtsverhandlung und der gleichen. Ist es möglich den Führerschein in DK zu machen ? oder gibt es da Probleme
Norbert
da bislang noch jedes Land selbst (hoheitlich) über die Erteilung von Führerscheinen bestimmt (übergreifende EU-Regelungen kommen aber wohl irgendwann), denke ich, dass der Führerschein in Dänemark neu gemacht werden kann.
Gruß
/annika
- Lars J. Helbo
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In http://eur-lex.europa.eu habe ich folgendes gefunden:
Die Frage ist natürlich warum er verurteilt wurde. Es könnte ja sein, daß diese Ursache nicht von dem Vertrag erfaßt wird. Das können wir aber nicht beantworten. Aus dem Text oben geht hervor, daß der Vertrag u.a. gilt bei Fahrerflucht, Fahren unter Alkoholeinfluß und Überscheitung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Es heißt aber "u.a." und wir wissen auch nicht worum es in diesem Fall ging.
D.h. eine Aberkennung des Führerscheins (bzw. der Recht eines zu erwerben) ist EU-weit gültig. Ich glaube also nicht, daß er ein Führerschein in DK erwerben kann, bevor die im Urteil angebene Frist abgelaufen ist.Den 18. juni 1998 undertegnede de 15 medlemsstater en konvention der giver frakendelse af kørekort virkning over hele EU. Konventionen omfatter frakendelser for bestemte overtrædelser af færdselsloven som f.eks. flugt efter påkørsel, kørsel under påvirkning af alkohol eller overskridelse af fartgrænsen. Den bygger på det princip at den stat hvor overtrædelsen er begået, straks giver de centrale myndigheder i den stat hvor føreren er bosat, meddelelse om frakendelsen, og at sidstnævnte handler i overensstemmelse med denne meddelelse.
Die Frage ist natürlich warum er verurteilt wurde. Es könnte ja sein, daß diese Ursache nicht von dem Vertrag erfaßt wird. Das können wir aber nicht beantworten. Aus dem Text oben geht hervor, daß der Vertrag u.a. gilt bei Fahrerflucht, Fahren unter Alkoholeinfluß und Überscheitung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Es heißt aber "u.a." und wir wissen auch nicht worum es in diesem Fall ging.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Ich fände es nur gerecht, wenn der Führerschein nicht in einem anderen Land erworben werden kann. Schließlich wird es einen Grund gehabt haben, dass er in D seinen Führerschein auf Dauer abgeben musste. Auf alle Fälle wird er als Fahrer und Halter verantwortungslos gehandelt haben, und sowas gehört auf keine Straße Europas, wo immer sie sich auch befinden und wie weit sie auch befahren sein mag.
Gruß Jutta (Jolande)
Der nächste DK-Urlaub kommt bestimmt...
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- Lars J. Helbo
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Er darf aber bei der Prüfung auf eigene Kosten ein Dolmetscher benutzen.
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- Lars J. Helbo
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Vielleicht kann er ja ein deutsch-sprechende Fahrlehrer finden?
Aber davon abgesehen. Ich glaube, der oben erwähnte EU-Vertrag wird das Problem sein.

Aber davon abgesehen. Ich glaube, der oben erwähnte EU-Vertrag wird das Problem sein.
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Hej,Jolande hat geschrieben:Ich fände es nur gerecht, wenn der Führerschein nicht in einem anderen Land erworben werden kann. Schließlich wird es einen Grund gehabt haben, dass er in D seinen Führerschein auf Dauer abgeben musste. Auf alle Fälle wird er als Fahrer und Halter verantwortungslos gehandelt haben, und sowas gehört auf keine Straße Europas, wo immer sie sich auch befinden und wie weit sie auch befahren sein mag.
da man den Einzelfall nicht kennt, kann man sich auch kein Urteil darüber erlauben, ob es nun gerecht wäre oder nicht, wenn jemand den Führerschein wieder neu erwerben darf.

Falls die Bestimmungen so sind, dass in dem neuen Wohnsitzland der Führerschein gemacht werden darf (wovon ich noch immer ausgehe, weil nach meiner Kenntnis Europäische Richtlinien erst noch in Landesrecht der jeweiligen Staaten umgesetzt werden müssen), dann spricht doch nichts dagegen, dass man diese Gelegenheit nutzt.
Es geht ja hier nicht um "Führerscheintourismus", bei dem in einem anderen EU-Land der Führerschein gemacht werden soll, weil man ihn Zuhause abgegeben musste.
Gruß
/annika