Heirat mit einem Dänen

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Inken

Heirat mit einem Dänen

Beitrag von Inken »

Hallo,
ich bin neu im Forum und hoffe, dieses Thema wurde nicht schon tausendmal besprochen, aber ich habe ganz aktuell ein paar Fragen und hoffe, jemand hier kann mir weiterhelfen.
Ich werde im September einen Dänen heiraten und will dann zu ihm nach Kopenhagen ziehen (ich bin Deutsche).
1. Frage Aufenthaltsrecht
Wenn ich ohne Arbeit nach drei Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung beantrage, wird dann sofort in jedem Fall eine "Kaution" fällig und muß das Geld flüssig also in bar vorhanden sein??
2. Frage NAmensrecht
Weiß jemand ob ich meinen Namen bei der Eheschließung behalten kann, oder wie ist das in Dänemark?
Vielen Dank im Voraus
Grüße Inken
PS. Hatte diesen Beitrag leider in der falschen Rubrik schon mal eingestellt.
Zuletzt geändert von Inken am 11.05.2004, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Inken!
Na, dann schon mal held og lykke!!!

Zu Frage 1 kann ich gaaaanz konkret nichts (mehr) sagen, da ändert sich zuviel seit meiner Zeit und sowieso, aber schau doch mal die Beiträge unter dem Suchbegriff "auswandern" durch; das Thema spukt hier ja immer mal wieder ...
Bist Du derzeit arbeitslos oder meldest Dich?
Dann kannst Du einige Monate Arbeitslosengeld auch hierher überführen.
Bitte melde Dich auch erst überall, vor allem Krankenversicherung, ab, wenn Du hier angemeldet bist!

Der fogende Link ist nur einer unter sehr vielen, die Dir weiterhelfen können:
http://www.dk-forum.de/arbeiten-daenemark.asp nach.

Zu Frage 2: Das Namensrecht, das in Dtld. gilt, gab es schon sehr lange vorher in DK -ich habe damals nämlich extra deshalb nicht geheiratet,weil ich in Dtld. meinen Namen nicht hätte behalten können, hier aber sehr wohl!
Es gibt auch die Mittelnamenregelung, die es in Dtld. nicht gibt - meine Kinder tragen z.B. meinen Nachnamen als Mittelnamen und den Vaternamen als Nachnamen - jeder Elternteil hat seinen eigenen Nachnamen ohne Zusätze behalten; die Kinder haben KEINE Bindestriche, also keine Doppelnamen, aber unser beider Nachnamen. Das sind Mittelnamen.

Also, Du kannst Deinen Namen behalten - und Dein Mann seinen.

Viele Grüße aus einem heute wieder mal feuchten Mitteljütland, Ursel (auch mit einem Dänen verheiratet)
Zuletzt geändert von Ursel am 11.05.2004, 13:25, insgesamt 1-mal geändert.
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

---------------------------------------------------------Marcel Proust
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Kiko

Beitrag von Kiko »

Hej Inken,
der von Ursel beschriebene Mittelname ist besonders lustig, wenn man sich dann in Deutschland einen neuen Pass / Perso besorgen will...
Der Mittelname steht nämlich in DK unter Vornamen... Und das kann in Deutschland zu verwirrten/bösen Blicken führen, wenn man denn seinen Geburtsnamen unter Vornamen stehen haben möchte.
Ich habe das ausprobiert... Und meinen Willen mit viel Sturheit / Beharrlichkeit bekommen... Was ich dabei nicht berücksichtigt habe, ist, dass der Geburtsname ja auch mit Komma hinter dem vom Mann angenommenen Namen steht... (War noch nicht so häufig vorher verheiratet gewesen... ;-))
Wenn du dann in DK lebst, ist das mit dem Mittelnamen aber sehr frei zu handhaben, einige benutzen ihn, andere nicht.
Hilsen
Kirsten (auch mit dänischem Mann)
Zuletzt geändert von Kiko am 11.05.2004, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

hej,
und noch lustiger wird es, wenn du dein kind in dk taufen lässt (oder "navngiver, also ohne taufe, das ist da egal), und dem kind den von die bei der hochzeit beibehaltenen mittelnamen (also deinen früheren nachnamen) gibst.
wenn du dann dem kind einen kinderpass machen willst, einen deutschen also, dann kann es deinen mittelnamen nicht haben als solchen, weil du ihn nach deutschem recht auch nicht hast, weil es die da eben gar nicht gibt, jedenfalls nicht ohne vorherige beantragung und dann auch nur mit bindestrich. also der vollständige name auf der dänischen geburtsurkunde gilt in deutschland nicht. spätestens zu diesem zeitpunkt fragte ich mich, wer hier eigentlich spinnt.....
evi, die auch mit einem dänen verheiratet ist, in dk einen mittelnamen hat und in deutschland nicht - es ist zum wände hochlaufen
Zuletzt geändert von evi jensen am 11.05.2004, 15:43, insgesamt 1-mal geändert.
Kiko

Beitrag von Kiko »

*breites Grinsen*
Es ist doch immer wieder schön zu hören, dass man nicht alleine mit seinen Problemen ist...
Ich erinnere die interessanten Details nicht mehr, aber die Deutschen müssen den Mittelnamen anerkennen. Irgendein Gesetz, dass die meisten Standesbeamten aber lieber nicht raussuchen, da sie dann nämlich völlig hilflos sind... Es besagt, dass die dänische Rechtsprechung angewendet werden kann, wenn der Partner die dänische Staatsangehörigkeit hat.
Eigentlich wollten wir unserem Kind auch meinen Mittelnamen mitgeben... Aber mir kommen ja schon wieder Zweifel, wenn ich Deinen Beitrag lese, Evi...
Hilsen Kirsten

Inken, aber dass du uns nicht falsch verstehst, ich glaube, wir leben alle gerne hier... Und sind auch gerne mit einem Dänen verheiratet... Das kann ich zumindest für mich behaupten... ;-)
Zuletzt geändert von Kiko am 11.05.2004, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Evi und Kirsten!
und ob ich hier gerne lebe, mit allen Vor- und Nachteilen läßt es sich doch hier wie anders gut aushalten.
Und ich möchte auch gar keinen Mittelnamen (d.h. heute wollte eine Bibliothekarin meinen 2. Vornamen auch in den Comp. nachtragen, weil er auf meiner karte stehe, aber das muß nicht sein, lach - der kam ihr allerdings vermutlich dänischer und somit angepaßter vor, naja, egal) --- nur meine Kinder haben wie erwähnt diese Mittelnamen, und natürlich haben wir sie die nicht in Dtld. ich gebe zu, ich habe es gar nicht erst versucht.
So heißen sie eben hier ein klitzekleines bißchen anders als in Dtld. - und das paßt ja eigentilch auch ganz gut dazu, daß wir eben zwei verschiedene Kulturen miteinander unter einem Dach haben.

Deutsche Standesbeamten können damit ganz schlecht umgehen, daß etwas anders als als bei ihnen ist --- da brach für den gleichaltrigen jungen Mann, ich war damals Mitte 20, als ich den ersten Heiratsvorstoß unternahm, glatt eine Welt oder doch wenigstens Dtld. zusammen, wenn ich meinen Namen, wie in Dk damals bereits möglich, behalten würde!!!!
Oder daß auf dänischen geburtsturkunden u.U. noch kein Kindesname steht, weil man hier 6 Monate zur Namensgebung Zeit hat, das brachte einen Beamten auch schwer in seelische Konflikte....

Lächelnde Grüße - Ursel, im sonnigen DK und mit Erde an den Fingern (blumenpflanzen-gehend).
Zuletzt geändert von Ursel am 11.05.2004, 17:04, insgesamt 1-mal geändert.
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pip

Beitrag von pip »

hallo inken

du solltest dich voher erkundigen, denn ich bin nicht sicher, wenn du einen daenen heiratest und nach daenmark ziehst, das daenmark das so sieht, das du nach 7 Jahren die staatsbuergerschaft bekommen kannst (durch die heirat) und die dann im vorraus fuer diese zeit geld sehen moechten. guck mal unter www.dk-forum.de/forum/link.asp?topic_id=1539 ich habe fuer 30000 kr erstmal einen aufenthaltsgenehmigung bis oktober, dann muss ich sie verlaengern. mein freund und ich heiraten extra nicht, so muss er nicht fuer mich im vorraus fuer 7 jahre buergen.

man muss dazu sagen, das das was ich oben geschrieben habe, nur zutrifft, wenn man arbeitslos ist und ich selber bin hier auch als arbeitsuchende regestriert. ich bin beim AF gemeldet und bekomme diese woche meine cpr nummer, um endlich einen sprachkurs zu machen, damit ich endlich einen job finde.
wuensche dir selber viel glueck
hilsen andy

Bearbeitet von - pip am 11.05.2004 17:21:16
Zuletzt geändert von pip am 11.05.2004, 17:20, insgesamt 1-mal geändert.
saedis
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Beiträge: 394
Registriert: 27.11.2003, 17:17
Wohnort: DK

Beitrag von saedis »

hallo inken,

mache eine ähnliche prozedur gerade mit und kann dir lediglich sagen das wir den betrag von 101.000 dkk auf einem konto nachweisen müssen, damit mein sohn (6 jahre, kein dänischer stattsbürger) und meine wenigkeit eine aufenthaltsgenehmigung für 5 jahre bekommen - die papiere sind soweit fertig, im laufe der woche kann ich dir mehr dazu sagen, dann waren wir auf dem zuständigen amt in københavn :)

allerdings werden wir auch erstmal eher nicht heiraten, wobei das nicht ausgeschlossen ist in den nächsten jahren *gg*

mit der namensgebung wurden wir so informiert das man seinen deutschen namen behalten kann, wenn man nicht bereits in D verheiratet gewesen ist, und so halt schon einen anderen namen trägt.
auf den punkt gebracht kannst du dich entscheiden ob du deinen sog. mädchen namen behälst oder den nachnamen deines zukünftigen annimmst - oder die mittelnamen variante.

p.s. wenn du in københavn bist melde dich doch mal - wohnen nicht weit entfernt :)
Zuletzt geändert von saedis am 11.05.2004, 23:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Inken

Beitrag von Inken »

Hi alle zusammen,
vielen Dank für die Informationen. Hab jetzt meinen Zukünftigen mal losgeschickt, sich nochmal ganz genau zu erkundigen übers Aufenthaltsrecht. Das mit der Namensregelung ist interessant und ich hab ja noch bis September Zeit drüber nachzudenken. Vielleicht habe ich bis dahin ja auch eine Arbeit in Dänemark gefunden :-)
Viele Grüsse Inken
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