"Mitziehen" nach Dänemark
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Hej!
Dieses Forum ist eine ganz tolle Sache! Es hat mir viele Fragen zum Auswandern nach Dänemark beantwortet und die Wohnungssuche etwas erleichtert. Nun habe ich noch ein paar spezielle Fragen, zu denen ich noch nichts konkretes finden konnte. Beim Dänischen Konsulat hatte ich bisher auch keinen Erfolg. Vielleicht gibt es hier aber jemanden, der in einer ähnlichen Situation war und mir ein paar Tipps geben kann.
Mein Freund hat in Kopenhagen eine unbefristete Stelle bekommen und wird nächsten Monat umziehen. Ich möchte ihn gern begleiten, plane aber, noch drei Monate länger in Deutschland zu bleiben, um ein paar Sachen zu Ende zu bringen. Natürlich schau ich mich auch schon nach potentiellen Arbeitgebern um. Vermutlich werde ich aber nicht schon von Beginn an einen Job in Dänemark haben. Kann mir jemand sagen, ob man auch in einer unehelichen Lebensgemeinschaft eine CPR-Nummer bekommen kann, wenn der Partner eine unbefristete Anstellung hat (bei verheirateten Personen ist das möglich)? Ist man dann automatisch krankenversichert bzw. kann man über den Partner mitversichert werden oder muss man sich privat krankenversichern?
Viele Grüße
Diana
Dieses Forum ist eine ganz tolle Sache! Es hat mir viele Fragen zum Auswandern nach Dänemark beantwortet und die Wohnungssuche etwas erleichtert. Nun habe ich noch ein paar spezielle Fragen, zu denen ich noch nichts konkretes finden konnte. Beim Dänischen Konsulat hatte ich bisher auch keinen Erfolg. Vielleicht gibt es hier aber jemanden, der in einer ähnlichen Situation war und mir ein paar Tipps geben kann.
Mein Freund hat in Kopenhagen eine unbefristete Stelle bekommen und wird nächsten Monat umziehen. Ich möchte ihn gern begleiten, plane aber, noch drei Monate länger in Deutschland zu bleiben, um ein paar Sachen zu Ende zu bringen. Natürlich schau ich mich auch schon nach potentiellen Arbeitgebern um. Vermutlich werde ich aber nicht schon von Beginn an einen Job in Dänemark haben. Kann mir jemand sagen, ob man auch in einer unehelichen Lebensgemeinschaft eine CPR-Nummer bekommen kann, wenn der Partner eine unbefristete Anstellung hat (bei verheirateten Personen ist das möglich)? Ist man dann automatisch krankenversichert bzw. kann man über den Partner mitversichert werden oder muss man sich privat krankenversichern?
Viele Grüße
Diana
Nein, länger als die normalen drei Monate darfst du nicht in DK bleiben, und eine CPR bekommst du auch nicht aufgrund deiner Position als Freundin.
Versuch doch mal, dich durch diesen Tesxt zu arbeiten:
http://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/borgere_fra_eu_og_norden/eu_eoes_statsborgere.htm
Gruss, vilmy
Versuch doch mal, dich durch diesen Tesxt zu arbeiten:
http://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/borgere_fra_eu_og_norden/eu_eoes_statsborgere.htm
Gruss, vilmy
wenn Du ein gewisses Grundkapital auf einem Konto nachweisen kannst (Kontoauszug mitbringen, wenn Du den opsholdebevis beantragt), bekommst Du eine unbegrenzte Genehmigung.
Die genauen Betrags-Grenzen kenne ich nicht, bin mir aber ziemlich sicher, das ca. 10.000€ ausreichen, um sich so weit unbestimmt hier in DK aufhalten zu können.
Dann bekommst Du den Opsholdebevis zugeschickt und kannst damit die CPR Nummer beantragen und bist ab dem Moment der Bekanntgabe Deiner CPR-Nr. auch krankenversichert,
Viel Glück
Die genauen Betrags-Grenzen kenne ich nicht, bin mir aber ziemlich sicher, das ca. 10.000€ ausreichen, um sich so weit unbestimmt hier in DK aufhalten zu können.
Dann bekommst Du den Opsholdebevis zugeschickt und kannst damit die CPR Nummer beantragen und bist ab dem Moment der Bekanntgabe Deiner CPR-Nr. auch krankenversichert,
Viel Glück

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Also bei uns ging es alles problemlos,wir sind auch nicht verheiratet,und meine Lebensgefaehrtin hatte noch nich mal n Job als wir hergezogen sind. Einfach Registrierungsbevis beantragen (nicht den Opholdsbevis,den brauchste als EU Bürger eh nicht) und wenn der da ist CPR Nummer beantragen und gut. Man sollte dann nur in den 3 Monaten n Job gefunden haben. Allerdings war auf unserem Registrierungsbevis nicht mehr die Rede von irgendeiner Begrenzung.
Gruss
Henry
Gruss
Henry

- Lars J. Helbo
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Hier vermischst Du allerdings einiges.
EU/EØS-Opholdsbevis ist nur für EU-Bürger (und EWR). Den brauchst Du also sehr wohl. Auf Deusch heißt sie EU/EWR-Aufenthaltsbescheinigung und darüber kannst Du sehr viel mehr hier lesen:
http://www.workimport.dk/mod_inc/?p=itemModule&id=1703&kind=9
Auf diese Bescheinigung steht (natürlich) keine zeitliche Begrenzung. Es ist nämlich keine Genehmigung sondern ein Nachweis darüber, welche Rechte Du als EU/EWR-Bürger ohnehin hast (daher heisst es ja auch EU/EWR-Aufenthaltsbescheinigung). Zu diesen Rechten zählt, dass Du Dich unbegrentz hier aufhalten darfst, so lange Du Arbeit hast.
Wenn Du arbeitssuchend bist, darfst Du Dich bis zu 6 Monate hier aufhalten. Daran ändert der Bescheinigung auch nichts. Die Zeitbegrenzung steht nämlich in den EU-Verträgen, und der Text auf die Bescheinigung verweist darauf.
Und der Punkt worum es hier geht ist, dass EU-Arbeitnehmer laut den Verträgen ein Recht haben ihre Familie mitzubringen. Dazu gehören Ehepartner, Registrierte Partner sowie minderjährige Kinder, aber eben keine Freundinnen.
EU/EØS-Opholdsbevis ist nur für EU-Bürger (und EWR). Den brauchst Du also sehr wohl. Auf Deusch heißt sie EU/EWR-Aufenthaltsbescheinigung und darüber kannst Du sehr viel mehr hier lesen:
http://www.workimport.dk/mod_inc/?p=itemModule&id=1703&kind=9
Auf diese Bescheinigung steht (natürlich) keine zeitliche Begrenzung. Es ist nämlich keine Genehmigung sondern ein Nachweis darüber, welche Rechte Du als EU/EWR-Bürger ohnehin hast (daher heisst es ja auch EU/EWR-Aufenthaltsbescheinigung). Zu diesen Rechten zählt, dass Du Dich unbegrentz hier aufhalten darfst, so lange Du Arbeit hast.
Wenn Du arbeitssuchend bist, darfst Du Dich bis zu 6 Monate hier aufhalten. Daran ändert der Bescheinigung auch nichts. Die Zeitbegrenzung steht nämlich in den EU-Verträgen, und der Text auf die Bescheinigung verweist darauf.
Und der Punkt worum es hier geht ist, dass EU-Arbeitnehmer laut den Verträgen ein Recht haben ihre Familie mitzubringen. Dazu gehören Ehepartner, Registrierte Partner sowie minderjährige Kinder, aber eben keine Freundinnen.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Onkel Henry, wann war das denn?
Die Zureisebestimmungen sind in den letzten Jahren ja enorm verschärft worden!
Gruß Ursel, DK - die damals auch als Nicht-Ehefrau (aber mehr als "Nur-Freundin") mitkam.
Die Zureisebestimmungen sind in den letzten Jahren ja enorm verschärft worden!
Gruß Ursel, DK - die damals auch als Nicht-Ehefrau (aber mehr als "Nur-Freundin") mitkam.
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
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Hej Onkel Henry, das ist ja prima - mußtet Ihr dokumentieren, daß Ihr schon länger zusammenseid o.ä.?
das war damals bei uns der fall, nachdem die Sach eerst ziemlich vergeigt worden ist.
da kam dann ein freundlicher Polizist drauf, bei dem wir die Aufenthaltsgenehmigung beantragten (die ich damals brauchte).
Und wir hatten zu mGlück schon jahrelang einen gemeinsamen Mietvertrag in Dtld. gehabt - das reichte ihm dann.
Gruß Ursel, DK
das war damals bei uns der fall, nachdem die Sach eerst ziemlich vergeigt worden ist.
da kam dann ein freundlicher Polizist drauf, bei dem wir die Aufenthaltsgenehmigung beantragten (die ich damals brauchte).
Und wir hatten zu mGlück schon jahrelang einen gemeinsamen Mietvertrag in Dtld. gehabt - das reichte ihm dann.
Gruß Ursel, DK
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- Lars J. Helbo
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Trotzdem denke ich nicht, dass man die Begriffe in dieser weise vermischen darfst.
Die Frage in diesem Thread war, ob man als Freundin mitziehen darf. D.h. ob man dadurch dass man Lebenspartner ist, ein Aufenthaltsrecht erwerben kann. Die Antwort darauf ist ganz eindeutig, 100%, klip und klar: NEIN!
Das Du eine Lebenspartnerin hast, der in DK wohnt, hat mit der Sache wenig bzw. nichts zu tun. Sie hat nämlich ihr Aufenthaltsrecht dadurch erworben, dass sie arbeitssuchend war und innerhalb den 6 Monaten eine Arbeit gefunden hat. Das hat mit Dir und Eure Partnerschaft nicht das geringste zu tun. Und wenn sie nicht innerhalb den 6 Monaten Arbeit gefunden hätte, dann hätte sie nach DE zurück gehen müssen. Daran hätte Eure Partnerschaft auch nichts geändert.
Was den Papieren angeht, kann ich mir eigentlich nur an den offiziellen Seiten der Staatsverwaltung halten. Es macht mir allerdings stutzig, dass Du immer "Registrierungsbevis" schreibst. Wenn es der genaue und offizielle Name wäre, dann müßte das Wort doch entweder deutsch oder dänisch sein?
Ich vermute, dass Du in wirklichkeit Registrierungsnachweis meinst. Das ist nämlich der offizielle deutsche Bezeichnung vom Opholdsbevis. In welcher Form diese nun ausgestelt wird, hat mit der Sache auch nicht die Welt zu tun. Ich habe irgendwann gelesen, dass man sie jetzt normalerweise als Brief und nur auf Antrag als Plastikkarte bekommt. Das andert aber an der juristische Sache nichts. Es ist immer noch der selbe Opholdsbevis (dänisch) oder Registrierungsnachweis (deutsch).
Wenn man die Plastikkarte nicht bekommen hat, ergibt sich dadurch nur ein kleineres, praktisches Problem. Als Ausländer in DK, muss man ja immer nachweisen können, dass man sich hier legal aufhält. D.h. als Deutscher muss man (eigentlich) immer sein Reisepass, sein Personalausweis oder eben sein Opholdsbevis mit sich führen. Dort könnte eine kleine Plastikkarte praktischer sein als ein Brief bzw. ein Reisepass. Das ist wohl auch der Grund, warum man immer noch die Plastikkarte auf Antrag bekommen kann.
Die Frage in diesem Thread war, ob man als Freundin mitziehen darf. D.h. ob man dadurch dass man Lebenspartner ist, ein Aufenthaltsrecht erwerben kann. Die Antwort darauf ist ganz eindeutig, 100%, klip und klar: NEIN!
Das Du eine Lebenspartnerin hast, der in DK wohnt, hat mit der Sache wenig bzw. nichts zu tun. Sie hat nämlich ihr Aufenthaltsrecht dadurch erworben, dass sie arbeitssuchend war und innerhalb den 6 Monaten eine Arbeit gefunden hat. Das hat mit Dir und Eure Partnerschaft nicht das geringste zu tun. Und wenn sie nicht innerhalb den 6 Monaten Arbeit gefunden hätte, dann hätte sie nach DE zurück gehen müssen. Daran hätte Eure Partnerschaft auch nichts geändert.
Was den Papieren angeht, kann ich mir eigentlich nur an den offiziellen Seiten der Staatsverwaltung halten. Es macht mir allerdings stutzig, dass Du immer "Registrierungsbevis" schreibst. Wenn es der genaue und offizielle Name wäre, dann müßte das Wort doch entweder deutsch oder dänisch sein?
Ich vermute, dass Du in wirklichkeit Registrierungsnachweis meinst. Das ist nämlich der offizielle deutsche Bezeichnung vom Opholdsbevis. In welcher Form diese nun ausgestelt wird, hat mit der Sache auch nicht die Welt zu tun. Ich habe irgendwann gelesen, dass man sie jetzt normalerweise als Brief und nur auf Antrag als Plastikkarte bekommt. Das andert aber an der juristische Sache nichts. Es ist immer noch der selbe Opholdsbevis (dänisch) oder Registrierungsnachweis (deutsch).
Wenn man die Plastikkarte nicht bekommen hat, ergibt sich dadurch nur ein kleineres, praktisches Problem. Als Ausländer in DK, muss man ja immer nachweisen können, dass man sich hier legal aufhält. D.h. als Deutscher muss man (eigentlich) immer sein Reisepass, sein Personalausweis oder eben sein Opholdsbevis mit sich führen. Dort könnte eine kleine Plastikkarte praktischer sein als ein Brief bzw. ein Reisepass. Das ist wohl auch der Grund, warum man immer noch die Plastikkarte auf Antrag bekommen kann.
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Mir und mehreren Kollegen von mir wurde aber vom Statsamt mehrfach bestätigt dass es diese Karten garnicht mehr gibt. Es heisst aber auch im Dänischen "Bevis for registrering" und nicht Opholdsbevis. Diesen soll es nicht mehr geben.Es wollt deshalb auch beim Statsamt niemand Passfotos haben.Auch auf Nachfrage nicht,es hiess die braucht man ab 2007 nicht mehr.
De registreres derfor som EU-statsborger med ret til ophold i Danmark.
De har ret til at bo og arbejde i Danmark uden at have opholds-og arbejdstilladelse.
Deres opholdsret gælder,så længe De opfylder betingelserne i EU-opholdsbekendtgørelsen.
Du hast somit also Recht wenn Du sagst dass man innerhalb dieser Frist eine Arbeit finden sollte. Andernfalls heisst das natürlich,zurück nach D.
De registreres derfor som EU-statsborger med ret til ophold i Danmark.
De har ret til at bo og arbejde i Danmark uden at have opholds-og arbejdstilladelse.
Deres opholdsret gælder,så længe De opfylder betingelserne i EU-opholdsbekendtgørelsen.
Du hast somit also Recht wenn Du sagst dass man innerhalb dieser Frist eine Arbeit finden sollte. Andernfalls heisst das natürlich,zurück nach D.
Hihi, Lars. ich hab die Karte seit 12 Jahren, und sie ist noch unbenutzt.
und ja, Henry hat recht. Guckt mal hier:
Hvordan søger man om et registrerings-/opholdsbevis?
En EU/EØS-statsborger kan søge om et registrerings-/opholdsbevis ved statsforvaltningen, hvor han eller hun bor. Ansøgningsskemaet kan findes her på portalen. Ansøgningsskema udleveres på statsforvaltningen og kan også afleveres dér, når det er udfyldt. På statsforvaltningernes hjemmeside kan du finde de relevante adresser og telefonnumre.
Quelle: [url]http://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/borgere_fra_eu_og_norden/eu_eoes_statsborgere.htm[/url]
vilmy
und ja, Henry hat recht. Guckt mal hier:
Hvordan søger man om et registrerings-/opholdsbevis?
En EU/EØS-statsborger kan søge om et registrerings-/opholdsbevis ved statsforvaltningen, hvor han eller hun bor. Ansøgningsskemaet kan findes her på portalen. Ansøgningsskema udleveres på statsforvaltningen og kan også afleveres dér, når det er udfyldt. På statsforvaltningernes hjemmeside kan du finde de relevante adresser og telefonnumre.
Quelle: [url]http://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/borgere_fra_eu_og_norden/eu_eoes_statsborgere.htm[/url]
vilmy
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- Registriert: 25.08.2006, 16:27
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Habe da auch noch Fragen zum Erhalt der CPR Nummer.
1. Unser Sohn (16) geht ab September zu meinen Mann nach DK und ich (Ehefrau) folge im nächsten Jahr. Mein Mann hat seine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung sowie CPR schon seit Oktober 2006.
Wie und wo bekommen wir zwei jetzt eine CPR Nummer? Zuständiges Staatsamt ist Ringköbing.
Gruß Jacky
1. Unser Sohn (16) geht ab September zu meinen Mann nach DK und ich (Ehefrau) folge im nächsten Jahr. Mein Mann hat seine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung sowie CPR schon seit Oktober 2006.
Wie und wo bekommen wir zwei jetzt eine CPR Nummer? Zuständiges Staatsamt ist Ringköbing.
Gruß Jacky