Grenzpendler - Entfernungspauschale

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peterd

Grenzpendler - Entfernungspauschale

Beitrag von peterd »

Hallo, am 1.9. ist es soweit. Meine dänische Freundin und ich werden eine 100 qm Wohnung 300 m vom Sönderborg Strand entfernt beziehen! Ich werde als Grenzpendler weiterhin in D arbeiten. Jetzt meine Frage: Kann ich eigentlich die gesamte Fahrstrecke zur Arbeit als Entfernungspauschale geltend machen? Oder gibt es im Grenzverkehr andere Regelungen. Weiterhin, weiß jemand ob es die Möglichkeit gibt, sich die Entfernungspauschale vom Finanzamt monatlich auszahlen zu lassen?

Danke vorab für Eure Infos.

Gruß
Peter
Zuletzt geändert von peterd am 17.05.2004, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.
maybritt h
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Beitrag von maybritt h »

Hej!

Grundsätzlich ist diese Seite nicht schlecht:
http://www.eures-kompas.org/01-KOMPAS/Deutsch/DE2_Deutschland/Inhalt/index.htm

Maybritt
<font color=red>moderator</font id=red>
Zuletzt geändert von maybritt h am 17.05.2004, 13:48, insgesamt 1-mal geändert.
"Think twice before posting.
If you don't want your future boss to read it,
don't post it."
peterd

Beitrag von peterd »

Hej Maybritt,

die Seite kenne ich mittlerweile auswendig ;-) In Detailfragen ist Sie aber, wie Du ja auch schreibst nicht so dolle. Ich werde mich dann wohl doch mal einem Grenzgängerverein anschließen, so "kurz" vor dem Umzug werden sich doch immer mehr "Detailfragen" auf ;-)

Trotzdem Danke für Deine prompte Antwort,

Gruß
Peter
Zuletzt geändert von peterd am 17.05.2004, 15:51, insgesamt 1-mal geändert.
peterd

Beitrag von peterd »

Hallo,

nur zur Info, die Frage hat sich erübrigt. Als Grenzpendler kann ebenfalls die gesamte Fahrtstrecke zur Arbeit angegeben werden, also auch die Strecke in DK bis zur Grenze.

Gruß
Peter
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