Erfahrungen mit der neuen Regelung zu Firmenwagen?
Erfahrungen mit der neuen Regelung zu Firmenwagen?
Seit 2006 gibt es ja wohl auf Druck der EU in DK eine neue Regelung zur Benutzung von Firmenwagen, die im Ausland zugelassen sind, siehe
http://www.bdo.dk/upload/files/tax_05_06.pdf
Hat schon jemand Erfahrungen mit dieser neuen Regelung gemacht? Wie genau werden die Kriterien überprüft? Was muss man machen, wenn man in den "Genuß" dieser Regelung kommen will?
http://www.bdo.dk/upload/files/tax_05_06.pdf
Hat schon jemand Erfahrungen mit dieser neuen Regelung gemacht? Wie genau werden die Kriterien überprüft? Was muss man machen, wenn man in den "Genuß" dieser Regelung kommen will?
- Lars J. Helbo
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In dem Link ist aber nur von ein Vorschlag die Rede. Ich bin mir gar nicht sicher, ob die Regelung schon in Kraft getreten ist. Für den Benutzer des Autos ändert sich aber nach diesem Vorschlag gar nichts. Er muss nämlich der Nutzungswert als Einkommen in gleicher höhe wie jetzt versteuern.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Ob die Regel schon in Kraft ist, weiss ich auch nicht genau.
Aber natürlich würde sich sehr wohl etwas grundlegendes ändern, nämlich dass man legal ein im Ausland zugelassenes KFZ in DK fahren darf. Was genau das für finanzielle Auswirkungen hätte, ist mir nicht klar.
Auf mich würde diese Regelung jedenfalls genau zutreffen, insofern bin ich halt interessiert.
Aber natürlich würde sich sehr wohl etwas grundlegendes ändern, nämlich dass man legal ein im Ausland zugelassenes KFZ in DK fahren darf. Was genau das für finanzielle Auswirkungen hätte, ist mir nicht klar.
Auf mich würde diese Regelung jedenfalls genau zutreffen, insofern bin ich halt interessiert.
Sehr interessanter Link, vielen Dank. Er stellt zumindest schonmal klar, dass diese Regelung bereits durch das Parlament verabschiedet wurde.
Der zweite Absatz scheint dem aber zu widersprechen.
Also entweder ist die Regelung bereits in Kraft oder wird es in Kürze. Allerdings verstehe ich es immer noch nicht ganz. Am Ende des Artikels steht:Aufgrund obiger Entscheidung wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der am 31.05.2006 vom dänischen Parlament Folketing verabschiedet wurde.
Aus dem ersten Absatz würde ich schliessen, dass man als "Nutzniesser" eines solchen Firmenfahrzeugs in DK heftig Steuern bezahlen muss, weil das Fahrzeug sozusagen ein "geldwerter Vorteil" ist. Oder ist gemeint, dass man diese Steuern in dem Land zahlen soll, in dem das Auto zugelassen ist und man arbeitet?Firmenfahrzeuge, für die gemäß der Neuregelung keine dänische Zulassungssteuer entrichtet worden ist, müssen zum gleichen Wert wie ein ähnliches in Dänemark zugelassenes Firmenfahrzeug angesetzt werden. Es wird somit präzisiert, dass alle Firmenfahrzeuge, die in Dänemark steuerpflichtigen Personen zur Verfügung gestellt werden, zu einem Wert anzusetzen sind, der dem Wert eines ähnlichen Firmenfahrzeuges entspricht, das in Dänemark angeschafft und bei Zahlung der vollen dänischen Zulassungssteuer zugelassen worden ist.
In den meisten Fällen wird die Nutzung eines im Ausland zugelassenen Firmenfahrzeuges keine Steuerzahlung in Dänemark auslösen, da allein dem Ausland (dem Beschäftigungsland) ein Besteuerungsrecht bezüglich des Einkommens zusteht.
Der zweite Absatz scheint dem aber zu widersprechen.
- Lars J. Helbo
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Ja, der "Nutzwert" des Fahrzeugs wird als Einkommen betrachtet und muss versteuert werden. Bei der Berechnung von diesen Betrag geht man von einem gleichwertigen Auto mit dänischen Kennzeichen aus.
Das zählt aber natürlich nur, wenn Du in DK steuerpflichtig bist. Die Frage ist also, ob Du in DK Einkommensteuer bezahlst.
Das zählt aber natürlich nur, wenn Du in DK steuerpflichtig bist. Die Frage ist also, ob Du in DK Einkommensteuer bezahlst.
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Ich dachte, man zahlt *alle* Steuern dort, wo man seinen Hauptwohnsitz hat. Wenn ich also meinen Hauptwohnsitz in DK habe, zahle ich doch eh alle Steuern dort, incl. zu Einkommen aus D. Wie kann ich also in DK wohnen und nicht in DK steuerpflichtig sein?
Wenn ich meinen Hauptwohnsitz nicht in DK habe (also weniger als 183 Tage im Jahr dort bin), entfällt die Diskussion ja eh, da ich dann ja sowieso mit D Nummernschildern in DK fahren darf, oder nicht?
Wenn ich meinen Hauptwohnsitz nicht in DK habe (also weniger als 183 Tage im Jahr dort bin), entfällt die Diskussion ja eh, da ich dann ja sowieso mit D Nummernschildern in DK fahren darf, oder nicht?
- Lars J. Helbo
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Ich kenne mich damit nicht 100% aus, ich bin aber der Meinung, dass Du als Hauptregel Dein Einkommen dort versteuern musst, wo Du diese Einkommen erzielt hast.Klaus2 hat geschrieben:Ich dachte, man zahlt *alle* Steuern dort, wo man seinen Hauptwohnsitz hat. Wenn ich also meinen Hauptwohnsitz in DK habe, zahle ich doch eh alle Steuern dort, incl. zu Einkommen aus D. Wie kann ich also in DK wohnen und nicht in DK steuerpflichtig sein?
Damit würde die Erklärung zumindest Sinn machen. Denn, es geht ja bei dieser Regelung um Leute, die in DK wohnen, aber in ein deutsches Firma arbeiten, ein wesentlicher Teil ihres Arbeites in DE ausführt und vom deutschen Arbeitgeber ein Auto zur Verfügung gestellt bekommen.
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damit hat Lars Recht. Du zahlst doch dort Steuern, wo das Geld verdient wird.
Ist der Ehepartner zusätzlich in Arbeit, so kann es sein, dass man dies im Lohnsteuerjahresausgleich angeben muss, aber da werden dann ja auch die schon gezahlten Steuern in DK bzw. mit angesetzt.
Die Firmenwagenregelung gilt also eigentlich für die Leute mit Arbeit in DE bei einer dänischen Firma und Wohnsitz in DK
Ist der Ehepartner zusätzlich in Arbeit, so kann es sein, dass man dies im Lohnsteuerjahresausgleich angeben muss, aber da werden dann ja auch die schon gezahlten Steuern in DK bzw. mit angesetzt.
Die Firmenwagenregelung gilt also eigentlich für die Leute mit Arbeit in DE bei einer dänischen Firma und Wohnsitz in DK
mvh
Michael
Michael
Ich bin mir nicht so sicher. Beispielsweise bei Kapitaleinkünften (Aktiengewinne, Zinsen etc.) bezahlt, soweit ich weiss, ein Einwohner Dänemarks diese an den dänischen Staat, auch wenn das Depot bei einer Bank in einem anderen Land ist.mib777 hat geschrieben:damit hat Lars Recht. Du zahlst doch dort Steuern, wo das Geld verdient wird.
Wie ist es denn bei Grenzpendlern, die in D wohnen und in DK arbeiten (oder umgekehrt) - an wen zahlen sie Lohnsteuer?
Wenn Lars' Interpretation stimmt, und nehmen wir mal an ich wohne in DK, habe aber einen Firmenwagen aus D, der unter dieses Gesetz fällt, dann würde ich in D für diesen "geldwerten Vorteil" Steuern bezahlen, und zwar soviel, wie mich hypothetisch das Auto in DK kosten würde, richtig?
- Lars J. Helbo
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Nein, das glaube ich nicht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist diese neue Regelung eigentlich nur für diejenige, die in DK wohnen, bei eine Firma in DE angestellt sind, die überwiegend in DE arbeiten, von der deutsche Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen und die in DE steuerpflichtig sind. Wir sprechen also von Grenzpendlern, die in DK wohnen.
Typisch wäre ein Monteur oder Vertreter, der auf beide Seiten der Grenze für seinen deutschen Arbeitgeber tätig ist.
Wegen dieser neue Regelung darf dieser Grenzpendler jetzt auch mit dem Firmenwagen in DK fahren. Er ist aber in DE steuerpflichtig. Ob er von dem "geldwerten Vorteil" Steuern zahlen muß und wie viel, dass wird vom deutschen Finanzamt festgelegt.
Es gibt zwar in DK die Bestimmung, dass der "geldwerten Vorteil" in DK nach dem Wert eines gleichwertigen, in DK zugelassenen Auto berechnet werden soll. Aber, wie auf der Seite unten steht, ist dies eigentlich Theorie, weil derjenige, der von dieser Bestimmung erfasst wird, kann eigentlich nicht gleichzeitig in DK steuerpflichtig sein.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist diese neue Regelung eigentlich nur für diejenige, die in DK wohnen, bei eine Firma in DE angestellt sind, die überwiegend in DE arbeiten, von der deutsche Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen und die in DE steuerpflichtig sind. Wir sprechen also von Grenzpendlern, die in DK wohnen.
Typisch wäre ein Monteur oder Vertreter, der auf beide Seiten der Grenze für seinen deutschen Arbeitgeber tätig ist.
Wegen dieser neue Regelung darf dieser Grenzpendler jetzt auch mit dem Firmenwagen in DK fahren. Er ist aber in DE steuerpflichtig. Ob er von dem "geldwerten Vorteil" Steuern zahlen muß und wie viel, dass wird vom deutschen Finanzamt festgelegt.
Es gibt zwar in DK die Bestimmung, dass der "geldwerten Vorteil" in DK nach dem Wert eines gleichwertigen, in DK zugelassenen Auto berechnet werden soll. Aber, wie auf der Seite unten steht, ist dies eigentlich Theorie, weil derjenige, der von dieser Bestimmung erfasst wird, kann eigentlich nicht gleichzeitig in DK steuerpflichtig sein.
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Dann sind wir schon zu zweit die das so verstehen. Und es ist auch die einzige Art, wie der Text passen könnte.Nein, das glaube ich nicht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist diese neue Regelung eigentlich nur für diejenige, die in DK wohnen, bei eine Firma in DE angestellt sind, die überwiegend in DE arbeiten, von der deutsche Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen und die in DE steuerpflichtig sind. Wir sprechen also von Grenzpendlern, die in DK wohnen.
@Klaus2
Natürlich zahlst Du auch Steuern auf Kapitaleinkünfte in Dk, in erster Linie sollten wir aber mal vom monatlichen Gehalt ausgehen - bis wir von den Aktieneinkünften leben können, dauert es noch ein paar Jahr (-hunderte

mvh
Michael
Michael
- Lars J. Helbo
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Wichtig ist ja hier auch, dass der "geldwerten Vorteil" ein Teil des Einkommens ist. Daher geht es hier um Einkommenssteuer.
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