Umzug nach dänemark mit auto

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kaiundtanja

Umzug nach dänemark mit auto

Beitrag von kaiundtanja »

so, nun habe ich super viel gelesen, das forum und das thema, auto mit nach dk, usw. seit einem jahr verfolgt und bin eigentlich nicht schlauer.
folgende situation haben nun meine frau und ich:

sie ist dänin, wohnt seit 12-13 jahren nichtmehr in dk. wir haben zwei autos und wohnen in flensburg. sie arbeitet in dk, hat nen deutschen führerschein und die dänische staatsangehörigkeit.
nun möchten wir ein haus kaufen - in dk.
wie sieht das denn nun mit den autos aus? ich denke wir kommen nicht drumrum, ihren auf dänische nummern um zu melden, allerdings habe ich gehört, man darf bis zu zwei jahren mit deutschen nummern rumfahren !?!?! gibt es das auch irgendwo amtlich??
so, weiter geht es. ich behalte sehr wahrscheinlich meinen wohnsitz in deutschland, allerdings nicht in flensburg, sondern werde ihn wohl auf meine firma im raum köln ummelden. dort bin ich immer von dienstag bis donnerstag, d.h. also von freitag bis einschliessslich montag nacht bin ich in dk, wo ich allerdings keinen wohnsitz anmelden möchte. nun will ich aber auch mal privat mit meinem auto in dk fahren.. was denn dann?? Ich fahre ca 99% (100000km/jahr) aller kilometer in deutschland, macht das einen unterschied, und geht das denn überhaupt, dass ich, da wir ja verheiratet sind, meinen wohnsitz ausschliesslich in deutschland habe?? was passiert, wenn ich mich nach dk ummelde? darf ich dann nurnoch mit meinem auto von zu hause bis zur grenze fahren (keine privatfahrten unternehmen)

jeder, der wirklich ahnung hat bitte antworten, bitte keine, ich glaube, oder, ich vermute, antworten!!

vielen dank für eure hilfe!!

gruss kai
Zuletzt geändert von kaiundtanja am 28.08.2004, 16:20, insgesamt 1-mal geändert.
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Kai!
Ich glaube, in dem recht aktuellen link kannst Du so nahe wie es geht an die fakten kommen:
www.dk-forum.de/forum/link.asp?topic_id=547

Wen Deine Frau mit dän. Wohnsitz neben Dir im deutsch-registrierten Auto sitzt, darf sie es nur fahren,wenn Du dabei bist.
Du als jemand mit deutschem Wohnsitz sowieso.

Gruß aus DK - Ursel

<font color=red>Link geändert. Maybritt/moderator</font id=red>

Bearbeitet von - maybritt am 28.08.2004 18:28:21
Zuletzt geändert von Ursel am 28.08.2004, 17:40, insgesamt 1-mal geändert.
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

---------------------------------------------------------Marcel Proust
...
kaiundtanja

Beitrag von kaiundtanja »

naja, dass meine frau nurnoch mit dem deutschen auto fahren darf, wenn ich dabei bin, ist ja okay, aber wie sieht das mit mir aus, ich bin nicht angestellt in meiner firma, das heisst, ich bin geschäftsführer, aber nicht angestellter geschäftsführer!!
Zuletzt geändert von kaiundtanja am 28.08.2004, 17:56, insgesamt 1-mal geändert.
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Kai!
Ob Du mit dem Auto fährst, hängt vom Wohnsitz ab.
Ganz einfach gesagt heißt das eben:
dänische Nummernschilder = dänischer Wohnsitz
deutsche Nummernschilder = deutscher Wohnsitz.
Ursel, DK
Zuletzt geändert von Ursel am 28.08.2004, 18:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Es reicht vermutlich NICHT, daß Du Dein Wohnsitz (auf dem Papier) in D behälst. In dem Fall werden die Behörden nämlich fragen, ob Du tatsächlich in D wohnst, oder ob das nur ein Fall von Steuerhinterziehung ist.

D.h. sie werden fragen, wo Dein "Lebensmittelpunkt" ist. Wenn Du dann in DK ein Haus und Deine Ehefrau hast und Dich dort mehr als die Hälfte der Zeit aufhällst - während Du in D vielleicht nur ein gemietetes Zimmer hast, dann wirst Du in Sachen Auto genau so behandelt, alt ob Du Dich in DK angemeldet hattest. Das heißt das Auto muß innerhalb von eine Woche (nix mit 2 Jahre) umgemeldet werden.

Eine Möglichkeit könnte allerdings sein, das Auto an die Firma zu überlassen. Also das Auto gehört die Firma, und Du bekommst es als Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Du wohnst in DK bei deiner Frau. In dem Fall darfst Du allerdings nur auf der direkte Strecke zwischen der Grenze und Dein Haus mit dem Auto fahren. Es wären also keine Fahrten am Wochenende in DK erlaubt. Wenn Du aber tatsächlich 99% in D fährst, wäre das vielleicht eine Überlegung wert.

Ihr könntet ja vielleicht auch das eine Auto ummelden und das andere als Firmenwagen in D bleiben lassen.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 28.08.2004, 20:12, insgesamt 1-mal geändert.
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kaiundtanja

Beitrag von kaiundtanja »

hej, so war das eigentlich auch gedacht... dass wir ein auto ummelden und den anderen weiterhin auf die firma weiter laufen lassen. wir planen ein haus weit draussen auf dem land zu kaufen, also d.h., wir haben nur einen nachbarn, der sieht wann und wie oft ich vom und auf den hof fahre. er würde aber nicht sehen, ob das auto nun definitiv auf dem hof steht oder nicht. wer entscheidet denn, wie oft und wie lange ich zu hause in dänemark bin, wer muss das nachweisen? selbst wenn der neue nachbar mich anschwärzen sollte, müsste er mich doch jedes mal sehen und beweisen, wenn ich zu hause weg fahre oder heim komme. woran macht dies der dänische staat fest? ich habe momentan ein büroraum direkt hinter der grenze in deutschland. wer will denn nachweisen, ob ich nicht dort hin fahre oder nicht?? derjenige, der mich reinlegen will, der müsste mir doch schon bis dort hin hinterher fahren, oder??
aber wenn das auto auf die firma läuft, dann ist das ja sowieso egal.
wer entscheidet denn, wo mein "lebensmittelpunkt" ist? wenn ich sage ich bin nur als beispiel 150 tage im jahr zu hause, da ich sonst irgendwo anders unterwegs bin, wenn mich keiner sieht, dann kann es doch auch keiner beweisen, oder doch!?!
Zuletzt geändert von kaiundtanja am 29.08.2004, 18:42, insgesamt 1-mal geändert.
kaiundtanja

Beitrag von kaiundtanja »

hej ursel, danke für deine mühe. wenn dir noch was einfällt, einfach melden.

gruss kai (noch D, bald DK) :-)
Zuletzt geändert von kaiundtanja am 29.08.2004, 18:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

>wer entscheidet denn, wo mein "lebensmittelpunkt" ist?

Das wird ja letztendlich ein Gericht entscheiden.

>wenn ich sage
>ich bin nur als beispiel 150 tage im jahr zu hause, da ich sonst
>irgendwo anders unterwegs bin, wenn mich keiner sieht, dann kann
>es doch auch keiner beweisen, oder doch!?!

Es könnte aber auch sein, daß Du beweisen mußt, daß Du nicht mit Deiner Frau zusammen sondern ganz woanders wohnst. Viele Leute arbeiten ja weit weg und sind mehrere Tage unterwegs, aber der Normalfall ist ja wohl, daß man mit seine Ehefrau im gemeinsamen Eigenheim wohnt. Also, warum tust Du das nicht? und welche Indizien willst Du vortragen, daß Dein Wohnsitz in D nicht nur vorgetäuscht ist?

Ich glaube ehrlich gesagt nicht, daß Du damit durchkommst. So blöd ist weder das Finanzamt noch der Richter. Überleg auch, ob Du wirklich den Prozeß bis zum bitteren Ende durchziehen willst? Vor einige Jahren gab es ein solcher Fall. Der Mann hat damals letztendlich beim EU-Gerichtshof gewonnen (er war allerdings auch nicht mit der Frau in DK verheiratet, sondern es war nur eine Freundin, die er "öffters" besucht hat). Der Prozeß hat aber 7 Jahre gedauert. Das Finanzamt hat am Beginn des Verfahrens die D Kennzeichen des Autos als Beweismittel sichergestellt. Der Mercedes stand daher auf dem Hof in DK 7 Jahre lang nutzlos herum. Wenn ich richtig erinnere, hat er nachher 1,4 Millionen Kronen Schadensersatz verlangt - hat aber nur 80.000 bekommen. Wenn Du das willst, dann viel Spaß dabei.
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