Versichern ueber die Mutter oder ueber den Vater???

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LittleDevilDK
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Versichern ueber die Mutter oder ueber den Vater???

Beitrag von LittleDevilDK »

Hey ihr lieben,

danke erstmal das Ihr mir im letzten Beitrag so viel geantwortet habt wegen dem Heiraten usw. Wir wollen wohl nicht Heiraten also faellt diese Variante aus.
Gibt es denn die Moeglichkeit als ein Familienmitglied zu seinen Eltern nach Daenemark zu ziehen wenn diese schon seit fast nem Jahr in Daenemark leben bekomme ich dann die Aufenthaltsgenehmigung erstmal auch ohne Arbeit, Bewerbungen laufen schon aber ich habe da noch keine Antworten bekommen.... wenn meine Eltern fuer mich (24 jahre) aufkommen wuerden ohne das ich von irgendeinem Amt abhaengig waere???

Vielen Dank fuer Antworten schon vorweg.

lg Devil
JasperKK
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Beitrag von JasperKK »

Hast du schon mit deinem Freund zusammengelebt?
Es gibt nämlich in den Regularien einen Artikel 13:
Fast samlivsforhold af længere varighed

§ 13. Bestemmelserne i denne bekendtgørelse om ægtefæller finder tilsvarende anvendelse i tilfælde, hvor en person over 18 år samlever på fælles bopæl i fast samlivsforhold af længere varighed med en EU-statsborger over 18 år.

Stk. 2. Opholdsret for en samlever er betinget af, at EU-statsborgeren påtager sig at forsørge ansøgeren.


Dass bedeutet, dass du eine Bescheinigung bekommen kannst, wenn sich dein Freund verpflichtet, dich zu unterstützen. Ob er dazu genug verdient, weiss ich nicht, aber es wäre eine Möglichkeit.
MSturm1973
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Beitrag von MSturm1973 »

es kann jeder der aus der europäischen union kommt in dk leben.
nur muß man nachweißen das man dänemark nicht auf der tasche liegt.
man kann zum beispiel geld hinterlegen sind ca 60000 DKK.
wenn man das hat bekommt man eine aufenhaltsgenehmigung.
krankenversichert ist man automatisch wenn man seine cpr nummer hat.
du kanst gerne die suche nutzen hab vor ein paar tagen schon darüber geschrieben.
mfg
http://www.skat.dk/blanketter/21059_P216_0606_AnsoegningOmTill_AndskRegistreretKoeretoej.pdf
[img]http://img511.imageshack.us/img511/5213/cooltext58349695qt5.jpg[/img]
LittleDevilDK
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Beitrag von LittleDevilDK »

MSturm1973 hat geschrieben:es kann jeder der aus der europäischen union kommt in dk leben.
nur muß man nachweißen das man dänemark nicht auf der tasche liegt.
man kann zum beispiel geld hinterlegen sind ca 60000 DKK.
wenn man das hat bekommt man eine aufenhaltsgenehmigung.
krankenversichert ist man automatisch wenn man seine cpr nummer hat.
du kanst gerne die suche nutzen hab vor ein paar tagen schon darüber geschrieben.
mfg
Es sind 68.000Kronen die haben wir momentan nicht ueber leider sonst haetten wir dieses so gemacht....Mein Freund und meine Eltern wuerden sich beide verpflichten lassen mich zu unterstuetzen und ich muss dem Staat nicht auf der Tasche liegen, das ist es eben aber als ich dieses am Telefon angesprochen habe sagte man mir das ginge nicht.... Immer geht alles nicht.... :(
MSturm1973
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Beitrag von MSturm1973 »

lach meinst du nur in D haben wir behörden.
die ca 60000 dkk müssen meines wissens nicht dauerhast auf dem konto sein.
zu mindest glaube ich mich daran zu erinnern.
mfg
http://www.skat.dk/blanketter/21059_P216_0606_AnsoegningOmTill_AndskRegistreretKoeretoej.pdf
[img]http://img511.imageshack.us/img511/5213/cooltext58349695qt5.jpg[/img]
LittleDevilDK
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Beitrag von LittleDevilDK »

MSturm1973 hat geschrieben:lach meinst du nur in D haben wir behörden.
die ca 60000 dkk müssen meines wissens nicht dauerhast auf dem konto sein.
zu mindest glaube ich mich daran zu erinnern.
mfg

Ob die dauerhaft auf dem Konto sein muessen weiss ich nicht ,meines wissen muss ich die mit zu dieser Staatsbehoerde nehmen wo ich die Aufenthaltsgenehmigung beantragen muss, so hat es mir die Frau am telefon gesagt.
Also muss ich eine verpflichtung meiner Eltern oder meines Freundes haben die sich verpflichen mich zu unterstuetzen beziehungsweise mich ernaehren ich somit nich auf den Taschen der Aemter liege und ich koennte so dann die aufenthaltsgenehmigung beantragen?
JasperKK
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Beitrag von JasperKK »

Ich glaube, du kannst es versuchen, denn als "Zusammenlebende" wirst du einer Ehefrau gleichgestellt. Ist dein Freund in DK Arbeitnehmer, dann sollte es kein Problem sein, es sei denn, der Verdienst reicht nicht für zwei.
Die Regel mit den ca. 10.000 Euro ja wohl leider keine Möglichkeit?
LittleDevilDK
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Beitrag von LittleDevilDK »

JasperKK hat geschrieben:Ich glaube, du kannst es versuchen, denn als "Zusammenlebende" wirst du einer Ehefrau gleichgestellt. Ist dein Freund in DK Arbeitnehmer, dann sollte es kein Problem sein, es sei denn, der Verdienst reicht nicht für zwei.
Die Regel mit den ca. 10.000 Euro ja wohl leider keine Möglichkeit?
Nein die 10.000 Euro koennen wir uns nicht leisten. Wir haben in Deutschland aber keine gemeinsame Wohnung gehabt, jeder lebte in seiner und soweit ich weiss muss man 2 Jahre gemeinsames Wohnen nachweisen koennen. Ich weiss auch nicht wie mein Bruder das mit seiner Freundin und seinen Kindern gemacht hat, denn die Freundin meines grossen Bruders ist auch hier gemeldet und hat ihre CPR Nr. genauso wie die Kinder , dabei sind sie auch nicht verheiratet usw. Deswegen versteh ich nicht wieso mir das Amt sagt das ich halt die Arbeit brauche um hier meine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Ist alles komisch, aber ich hoffe es wird klappen.
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