Aufenthaltsgenehmigung u. Arbeitserlaubn. mit 17??

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Ravenholm13
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Aufenthaltsgenehmigung u. Arbeitserlaubn. mit 17??

Beitrag von Ravenholm13 »

Hej allesammen,

Ich bin im Sommer 2008 17 und halb Jahre alt und möchte gerne ein feiwilliges Ökologisches Jahr in Dänemark absolvieren. In den Bedingungen des FÖJ´s stand nichts darüber das man 18 sein muss um ein FÖJ in DK machen zu können. Ich habe damals die Bewerbungen abgeschickt und hatte auch das Bewerbungsgespräch in DK. Der Leiter des Wattenmeerzentrums bei dem ich das Vorstellungsgespräch hatte war sehr begeistert über meine Dänischen Sprachkenntnise und hätte mir schon gerne eine Zusage gegeben. Doch jetzt, erst 2 Monate später scchrieb er mir eine E-Mail in der steht, das ihm aufgefallen ist, das ich erst am 20 November 18 werde. Die Arbeit fängt aber schon am 1. August an, das wären also 3 Monate und 20 Tage bis ich 18 wäre. Er meinte, das ich unter 18 keine (Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung) in Dänemark bekommen würde. Stimmt das?

Wenn das wirklich der Fall ist, gibt es dann noch irgendeine Möglichkeit das anders zu handhaben?

Ich wäre über informative Antworten sehr sehr dankbar!

Med venlig hilsen
Robert Schulze
:)
udo66

Beitrag von udo66 »

Gibt es eine Moeglichkeit mit einem daenischen Anwalt in Kontakt zu treten - der dir vielleicht eine gesetzliche Moeglichkeit findet und eroeffnet - in Daenemark eine zeitlang als Minderjaehriger zu arbeiten?
Warhscheinlich wirst da eine Gebuehr bezahlen muessen - aber vielleicht ist es dir das ja wert?
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ach Dackelwurm - meinst Du nicht er würde selber darauf kommen?

Ein Anwalt einzuschalten ist doch wirklich Geldverschwendung. Der kann doch auch nichts anderes machen als bei der Statsforvaltning nachzufragen, und das kann man doch auch ohne weiteres selber machen.

Schau mal hier http://www.statsforvaltning.dk

Such Dir die zuständige Statsforvaltning heraus und schicke ein Mail an denen.

Und dann ein wenig zur Sache. Es gibt eine Bestimmung, dass Personen unter 18 Jahre nur eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bekommen können, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt und der Arbeitgeber schriftlich erklärt, dass die Arbeitsschutzbestimmungen erfüllt sind. Und genau daran könnte es liegen. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen ja nicht so lange, nicht mit gefährliche Geräte etc. arbeiten. Vielleicht geht das nicht mit dieser Stelle.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
udo66

Lars langsam lesen - bei Bedarf 2mal...

Beitrag von udo66 »

[quote="Lars J. Helbo"]Ach Dackelwurm - meinst Du nicht er würde selber darauf kommen?

Ein Anwalt einzuschalten ist doch wirklich Geldverschwendung. Der kann doch auch nichts anderes machen als bei der Statsforvaltning nachzufragen, und das kann man doch auch ohne weiteres selber machen.

.(....)

Lars Helbo,
sehr gute Loesung, das mit der statsforvaltning.
(Zum Anwalt):
Nein, ich glaube nicht, dass er darauf selbser kommt - vielleicht ist die Idee ja garnicht "so dumm" und sicherlich nicht die einzige Idee, wie dein Vorschlag zeigt - der ist ja auch gut!
Nur kann ein Anwalt professionell beraten - und das nach Kenntnis der neuesten Gesetzeslage. (Arbeitsvertraege fuer Minderjaehrige,
Ausnahmereglungen, Gesetzesluecken.)

Lars, wenn alle Leute, die fragen, schon alle Loesungs-Ideen selber haetten, wuerden sie nicht fragen!
Und meine Antwort war ein Versuch fuer einen Schubs in die richtige Richtung. Sicherlich kein alfa und omega..!

Eine Antwort ist eine Moeglichkeit, wirft Ideen auf und regt zum Denken an. ("Gibt es nicht eine Moeglichkeit ..einen daenischen Anwalt zu fragen, der sich damit auskennt..")

Nicht alle Leute begreifen das. Schade.
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