Pensionszahlung?
Pensionszahlung?
Wer kennt sich rechtlich aus?
Mit ist ein Arbeitsvertrag in DK angeboten worden, mit dem Zusatz, dass das Gehalt "not pensionable" sei, mithin der Arbeitgeber ueber das Gehalt hinaus keinen Arbeitgeberanteil fuer die Pension bezahlt - ich als Deutscher koenne damit fuer meine Pension selbst die Verantwortung tragen. Ist dies ueberhaupt legal? Muss nicht wer in Dk einstellt oder verdient, beim dortigen Pensionssystem teilnehmen?
Es freut sich ueber Antworten
Jorge.
Mit ist ein Arbeitsvertrag in DK angeboten worden, mit dem Zusatz, dass das Gehalt "not pensionable" sei, mithin der Arbeitgeber ueber das Gehalt hinaus keinen Arbeitgeberanteil fuer die Pension bezahlt - ich als Deutscher koenne damit fuer meine Pension selbst die Verantwortung tragen. Ist dies ueberhaupt legal? Muss nicht wer in Dk einstellt oder verdient, beim dortigen Pensionssystem teilnehmen?
Es freut sich ueber Antworten
Jorge.
- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
- Wohnort: Sall
- Kontaktdaten:
Nein.
In DK gibt es ja ein steuerfinanzierter Grundrente für alle. Das hat mit Dein Arbeitsverhältnis oder Arbeitgeber überhaupt nichts zu tun. Sondern nur mit der Wohnsitz.
Daneben gibt es viele die alle mögliche Rentenvereinbarungen im Tarifvertrag haben. Das ist aber immer nach Vereinbarung.
In DK gibt es ja ein steuerfinanzierter Grundrente für alle. Das hat mit Dein Arbeitsverhältnis oder Arbeitgeber überhaupt nichts zu tun. Sondern nur mit der Wohnsitz.
Daneben gibt es viele die alle mögliche Rentenvereinbarungen im Tarifvertrag haben. Das ist aber immer nach Vereinbarung.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
-
- Mitglied
- Beiträge: 135
- Registriert: 18.09.2008, 13:45
Hallo Jorge
Du musst unbedingt dafür Sorgen, Mitglied eines für Dich relevanten Berufsverbandes zu werden in DK und denen den Dir angebotenen Vertrag vorlegen.
Die in DK ausgezahlte "Folkepension" (staatliche Rente, die wir von den Steuern finanzieren) reicht im Alter nie und nimmer zum Leben aus.
Deshalb ist es so, dass man sich privat altersversichert. Und bei manchen läuft das über den Berufsverband. Die können einen darüber informieren.
Weshalb Du Dich mit Deinem Vertrag unbedingt an die wenden müsstest.
Natürlich kannst Du auch selber Deine Altersvorsorge in die Hand nehmen, aber dann trägst Du auch selber das gesamte Risiko. Und wer weiss, ob Du in DK bleibst oder wieder nach Deutschland zurück ziehen möchtest?
Die dänische "Folkepension" wird nicht automatisch an Staatsbürger anderer Länder ins Ausland nachgezahlt. Siehe dazu die genauen Regeln in der Broschüre "Dansk pension i udlandet" (Dänische Rente ins Ausland - von Sociale Sikringsstyrelse ist sie glaube ich herausgegeben).
Gruss, Ingrid
Du musst unbedingt dafür Sorgen, Mitglied eines für Dich relevanten Berufsverbandes zu werden in DK und denen den Dir angebotenen Vertrag vorlegen.
Die in DK ausgezahlte "Folkepension" (staatliche Rente, die wir von den Steuern finanzieren) reicht im Alter nie und nimmer zum Leben aus.
Deshalb ist es so, dass man sich privat altersversichert. Und bei manchen läuft das über den Berufsverband. Die können einen darüber informieren.
Weshalb Du Dich mit Deinem Vertrag unbedingt an die wenden müsstest.
Natürlich kannst Du auch selber Deine Altersvorsorge in die Hand nehmen, aber dann trägst Du auch selber das gesamte Risiko. Und wer weiss, ob Du in DK bleibst oder wieder nach Deutschland zurück ziehen möchtest?
Die dänische "Folkepension" wird nicht automatisch an Staatsbürger anderer Länder ins Ausland nachgezahlt. Siehe dazu die genauen Regeln in der Broschüre "Dansk pension i udlandet" (Dänische Rente ins Ausland - von Sociale Sikringsstyrelse ist sie glaube ich herausgegeben).
Gruss, Ingrid
- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
- Wohnort: Sall
- Kontaktdaten:
Was zum Leben reicht ist natürlich immer relativ. Rentner sind nun mal gute, stabile Wähler und deshalb ist es immer wichtig davon zu reden, wie arm dran sie sind. Pia Kjærsgaard macht das mit Wonne.Ingrid Crone hat geschrieben: Die in DK ausgezahlte "Folkepension" (staatliche Rente, die wir von den Steuern finanzieren) reicht im Alter nie und nimmer zum Leben aus.
Laut Wikipedia betrug die durchschnittliche Rente in Deutschland (2004) 1015 Euro für Männer und 508 Euro für Frauen.
Die Folkepension war 2005 für alleinstehende 114.168 kr., (1285 Euro/Monat) und für Verheiratete 83.628 (941 Euro/Monat). In beiden Fällen gibt es für Männer und Frauen den gleichen Betrag. Natürlich muss dazu gesagt werden, dass Renten in DK steuerpflichtig sind. Beim vergleichen sollte man dann aber auch bedenken, dass die Zahlen in DK Minimumszahlen sind, währen die deutsche Zahlen Durchschnitszahlen sind. Also so arm dran sind die Rentner hier nicht.
Die Folkepension wird an niemanden automatisch ausbezahlt. Man muss sie immer beantragen, egal wo man lebt. EU-Bürger, die im EU-Ausland leben, müssen das aber nicht selber machen. Sie müssen am Wohnort ihre Rente ganz normal beantragen. Dabei müssen sie die dortige Rentenversicherung darauf aufmerksam machen, wie viele Jahre sie in DK gelebt haben. Dann muss der Rentenversicherer die Rente entsprechen erhöhen und Ausgleichzahlungen in DK holen.Ingrid Crone hat geschrieben:Die dänische "Folkepension" wird nicht automatisch an Staatsbürger anderer Länder ins Ausland nachgezahlt.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
- Wohnort: Sall
- Kontaktdaten:
OK, das habe ich nicht gewusst.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
-
- Mitglied
- Beiträge: 135
- Registriert: 18.09.2008, 13:45
Ich bin keine Rentnerin, habe mich aber gründlich in diesem Bereich informiert. Und deshalb weiss ich, dass es ganz genaue Regelungen darüber gibt, wann und wie und unter welchen Bedingungen die dänische "Folkepension" an ausländische Staatsbürger ausgezahlt wird. Weshalb ich allen dringlichst raten möchte, sich hier genau zu erkundigen und sich an die Sociale Sikringsstyrelse, Landemærket 11 in Kopenhagen zu wenden und sich dort auch das nötige Informationsmaterial in Form von Broschüren (gibts auch auf deutsch) zu beschaffen.
Gruss, Ingrid
Gruss, Ingrid
Ingrid
- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
- Wohnort: Sall
- Kontaktdaten:
Informieren ist natürlich immer gut. Beachte aber, dass es eigentlich um zwei verschiedene Sachen geht.
In dem einen Fall haben wir z.B. den Dänen, der sein ganzes Leben in DK gelebt hat, Rentner geworden ist und sich dann entscheidet irgendwo im Warmen Süden zu leben. Dann muss er ein Antrag stellen, dass seine Rente im Ausland ausbezahlt wird. Das läuft dann nach national dänischer Recht.
Der andere Fall haben wir, wenn ein Deutscher nach DK kommt, hier einige Jahre wohnt und dann vor dem Rentenalter nach DE zurück geht. Dann geht es um Ausgleichzahlungen zwischen den Rentenkassen nach EU-recht.
In dem einen Fall haben wir z.B. den Dänen, der sein ganzes Leben in DK gelebt hat, Rentner geworden ist und sich dann entscheidet irgendwo im Warmen Süden zu leben. Dann muss er ein Antrag stellen, dass seine Rente im Ausland ausbezahlt wird. Das läuft dann nach national dänischer Recht.
Der andere Fall haben wir, wenn ein Deutscher nach DK kommt, hier einige Jahre wohnt und dann vor dem Rentenalter nach DE zurück geht. Dann geht es um Ausgleichzahlungen zwischen den Rentenkassen nach EU-recht.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
-
- Mitglied
- Beiträge: 135
- Registriert: 18.09.2008, 13:45
Genau lieber Lars Hellbo und beides ist eben in diesem genialen Heft "Dansk Pension i Udlandet" (Dänische Rente im Ausland) beschrieben.
Das Heft gibt es bei "Den Sociale Sikringsstyrelse", Landemærket (eine Seitenstr. zu Købmagergade bei Rundetårn) in Kopenhagen.
Da stehen die Bedingungen genau beschrieben, die sich geltend machen, wenn ausländische Staatsbürger die dänische öffentliche Rente, genannt Folkepension, beziehen wollen.
Wenn ich mich nicht ganz täusche, dann war es so, dass man insgesamt 10 Jahre in DK gelebt haben muss, davon die 5 Jahre unmittelbar vor dem Rentenalter, um berechtigt zu sein, die dänische Folkepension beziehen zu können. Und aus diesem Grund finde ich es ganz ausdrücklich wichtig, dass man dies genau untersucht und über den Berufsverband oder privat eine eigene Rente zusammenspart, genannt Pensionsopsparing. Denn das tun die allermeisten Dänen zusätzlich zu ihrer Folkepension auch!!! Und deshalb ist es dringend erforderlich, dass ausländische Staatsbürger hierüber informiert werden, Bescheid wissen und sich vorsorgen können.
Also wie gesagt: die genaue Anlaufstelle für Auskünfte hierüber ist Den Sociale Sikringsstyrelse, der eigene Berufsverband und wohl auch die Deutsche Botschaft in Kopenhagen.
Gruss, Ingrid
Das Heft gibt es bei "Den Sociale Sikringsstyrelse", Landemærket (eine Seitenstr. zu Købmagergade bei Rundetårn) in Kopenhagen.
Da stehen die Bedingungen genau beschrieben, die sich geltend machen, wenn ausländische Staatsbürger die dänische öffentliche Rente, genannt Folkepension, beziehen wollen.
Wenn ich mich nicht ganz täusche, dann war es so, dass man insgesamt 10 Jahre in DK gelebt haben muss, davon die 5 Jahre unmittelbar vor dem Rentenalter, um berechtigt zu sein, die dänische Folkepension beziehen zu können. Und aus diesem Grund finde ich es ganz ausdrücklich wichtig, dass man dies genau untersucht und über den Berufsverband oder privat eine eigene Rente zusammenspart, genannt Pensionsopsparing. Denn das tun die allermeisten Dänen zusätzlich zu ihrer Folkepension auch!!! Und deshalb ist es dringend erforderlich, dass ausländische Staatsbürger hierüber informiert werden, Bescheid wissen und sich vorsorgen können.
Also wie gesagt: die genaue Anlaufstelle für Auskünfte hierüber ist Den Sociale Sikringsstyrelse, der eigene Berufsverband und wohl auch die Deutsche Botschaft in Kopenhagen.
Gruss, Ingrid
Ingrid
- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
- Wohnort: Sall
- Kontaktdaten:
Das sind aber wieder die nationalen Regeln.Ingrid Crone hat geschrieben: Wenn ich mich nicht ganz täusche, dann war es so, dass man insgesamt 10 Jahre in DK gelebt haben muss, davon die 5 Jahre unmittelbar vor dem Rentenalter, um berechtigt zu sein, die dänische Folkepension beziehen zu können.
Ein Deutscher, der irgendwann 2 Jahre in DK gelebt hat, und dann wieder nach DE zurück gegangen ist, kann beim Renteneintritt in DE auch diese 2 Jahre geltend machen - nach EU-Recht.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
-
- Mitglied
- Beiträge: 135
- Registriert: 18.09.2008, 13:45
Man informiere sich bitte auf der homepage www.dss.dk unter Publikationer.
In den Publikationen ist das alles wirklich sehr gut und klar beschrieben. Klar basiert das auf EU-Recht mit der freien Beweglichkeit der Arbeitskraft und allem was da dran hängt.
Aber praktisch läuft es so ab, dass die deutsche Rentenstelle (wenn man als Rentner in Deutschland lebt, nachdem man einige Jahre im Ausland verbracht hat) sich an die betreffende Instanz in DK wendet, nämlich an Den Sociale Sikringsstyrelse, die sich um diese Ausgleichsberechnung für die Jahre, die man in DK gearbeitet hat, kümmert. Siehe Broschüre Dansk Pension i Udlandet.
Und wenn man als Renter (ausländischer oder dänischer Staatsangehörigkeit) in DK lebt, aber einige Jahre im Ausland gearbeitet hat, dann wendet die Kommune, in der man lebt (oder man selber) sich an Den Sociale Sikringsstyrelse, die dann wiederum Kontakt zu den jeweiligen Renteninstanzen im betreffenden Ausland aufnimmt und für die Zeit im Ausland den Rentenbetrag nach DK holt. Und man bekommt als Resultat eine Aufstellung über die Rente insgesamt, wozu man von wo berechtigt ist...oder eben auch nicht berechtigt ist (und dieser letzte Teil ist eben interessant vorher a bissl näher zu kontrollieren, damit man hinterher keine böse Überraschung erleben muss). Letzteres ist in der Broschüre Udenlandsk pension i Danmark beschrieben.
Da ich diese Dinge für und mit meiner Mutter untersucht, erledigt und erlebt habe, kann ich anderen nur diesen Rat weitergeben: untersucht diese Dinge ganz genau und sorgt dafür, Euch privat abzusichern und Rentenversicherungen über die dänische Folkepension hinausgehend abzuschliessen, wo erforderlich.
Mag alles mühsam und trocken klingen. Langfristig gesehen lohnt es sich aber da durchzublicken, wenn man seine Zukunft besser planen können will.
Gruss, Ingrid
In den Publikationen ist das alles wirklich sehr gut und klar beschrieben. Klar basiert das auf EU-Recht mit der freien Beweglichkeit der Arbeitskraft und allem was da dran hängt.
Aber praktisch läuft es so ab, dass die deutsche Rentenstelle (wenn man als Rentner in Deutschland lebt, nachdem man einige Jahre im Ausland verbracht hat) sich an die betreffende Instanz in DK wendet, nämlich an Den Sociale Sikringsstyrelse, die sich um diese Ausgleichsberechnung für die Jahre, die man in DK gearbeitet hat, kümmert. Siehe Broschüre Dansk Pension i Udlandet.
Und wenn man als Renter (ausländischer oder dänischer Staatsangehörigkeit) in DK lebt, aber einige Jahre im Ausland gearbeitet hat, dann wendet die Kommune, in der man lebt (oder man selber) sich an Den Sociale Sikringsstyrelse, die dann wiederum Kontakt zu den jeweiligen Renteninstanzen im betreffenden Ausland aufnimmt und für die Zeit im Ausland den Rentenbetrag nach DK holt. Und man bekommt als Resultat eine Aufstellung über die Rente insgesamt, wozu man von wo berechtigt ist...oder eben auch nicht berechtigt ist (und dieser letzte Teil ist eben interessant vorher a bissl näher zu kontrollieren, damit man hinterher keine böse Überraschung erleben muss). Letzteres ist in der Broschüre Udenlandsk pension i Danmark beschrieben.
Da ich diese Dinge für und mit meiner Mutter untersucht, erledigt und erlebt habe, kann ich anderen nur diesen Rat weitergeben: untersucht diese Dinge ganz genau und sorgt dafür, Euch privat abzusichern und Rentenversicherungen über die dänische Folkepension hinausgehend abzuschliessen, wo erforderlich.
Mag alles mühsam und trocken klingen. Langfristig gesehen lohnt es sich aber da durchzublicken, wenn man seine Zukunft besser planen können will.
Gruss, Ingrid
Ingrid
-
- Mitglied
- Beiträge: 135
- Registriert: 18.09.2008, 13:45
Kleine Korrektur meinerseits:
Als ich gestern selber nochmal bei Den Sociale Sikringsstyrelse vorbeigeschaut habe, erfuhr ich, dass es die von mir genannten Publikationen nicht mehr in Papierform gibt, sondern nur noch als Download hier im Internet unter www.dss.dk , Publikationer.
Was alle die RentnerInnen machen sollen, die keinen PC besitzen....danach habe ich unterlassen zu fragen (muss ich gestehen...wollte nicht all zu provozierend wirken....)
Aber ich wurde ausdrücklich aufgefordert allen, und zwar unabhängig von Staatsbürgerschaft, mitzuteilen, dass sie sich ggf bei Fragen an diese Institution in Kopenhagen wenden sollen und dort einen Termin für eine kostenlose individuelle Beratung ihrer Situation mit den dafür zuständigen Sachbearbeitern vereinbaren sollen.
Denn diese ist die Instanz, die mit allen Rentenfragen bezüglich Rente aus Dänemark ins Ausland oder ausländischer Renten nach Dänemark für dänische und ausländische Staatsangehörige zu tun hat.
Nationales oder EU-Recht hin oder her: hier sitzen die konkreten physischen Personen an einem konkreten physischen Ort und bearbeiten individuell verschiedene Problemstellungen, die sich nicht einfach universal damit abtun lassen, dass es eine Grundrente oder Folkepension gebe oder dass alle einfach im Rentenalter Ausgleichszahlungen erhalten würden.
Also Publikationen bitte selber downloaden und ggf einen Termin dort vereinbaren!!!
Gruss, Ingrid
Als ich gestern selber nochmal bei Den Sociale Sikringsstyrelse vorbeigeschaut habe, erfuhr ich, dass es die von mir genannten Publikationen nicht mehr in Papierform gibt, sondern nur noch als Download hier im Internet unter www.dss.dk , Publikationer.
Was alle die RentnerInnen machen sollen, die keinen PC besitzen....danach habe ich unterlassen zu fragen (muss ich gestehen...wollte nicht all zu provozierend wirken....)
Aber ich wurde ausdrücklich aufgefordert allen, und zwar unabhängig von Staatsbürgerschaft, mitzuteilen, dass sie sich ggf bei Fragen an diese Institution in Kopenhagen wenden sollen und dort einen Termin für eine kostenlose individuelle Beratung ihrer Situation mit den dafür zuständigen Sachbearbeitern vereinbaren sollen.
Denn diese ist die Instanz, die mit allen Rentenfragen bezüglich Rente aus Dänemark ins Ausland oder ausländischer Renten nach Dänemark für dänische und ausländische Staatsangehörige zu tun hat.
Nationales oder EU-Recht hin oder her: hier sitzen die konkreten physischen Personen an einem konkreten physischen Ort und bearbeiten individuell verschiedene Problemstellungen, die sich nicht einfach universal damit abtun lassen, dass es eine Grundrente oder Folkepension gebe oder dass alle einfach im Rentenalter Ausgleichszahlungen erhalten würden.
Also Publikationen bitte selber downloaden und ggf einen Termin dort vereinbaren!!!
Gruss, Ingrid
Ingrid
- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
- Wohnort: Sall
- Kontaktdaten:
Dann muss man nur hoffen, dass diese konkrete Personen auch bereit sind nach EU-Recht zu beraten - und sich nicht so benehmen, wie die "Berater" im "Udlændinge-Service" die Jahrelang bewusst und konsequent verschwiegen haben, dass es überhaupt so etwas wie EU-Recht gibt ....Ingrid Crone hat geschrieben: Nationales oder EU-Recht hin oder her: hier sitzen die konkreten physischen Personen an einem konkreten physischen Ort und bearbeiten individuell verschiedene Problemstellungen, die sich nicht einfach universal damit abtun lassen, dass es eine Grundrente oder Folkepension gebe oder dass alle einfach im Rentenalter Ausgleichszahlungen erhalten würden.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
-
- Mitglied
- Beiträge: 135
- Registriert: 18.09.2008, 13:45
Sehr geehrter Hr. Helbo.
Tut mir leid, aber ich kann Ihnen nicht mehr folgen. Udlændingeservice?????
Ja die kenne ich natürlich. Aber was haben die mit Rentenberechnungen und Arbeitsverträgen zu tun, in denen es um Rente oder Vermerke wie "not pensionable" geht??????? Hab ich was verpasst?
Ich habe meine Aufenthaltsgenehmigung über den Udlændingeservice beantragt und bekommen. Aber was die deutsche Rente meiner dänischen Mutter, die in DK lebt anbelangt, (oder die dänische Rente, in Deutschland lebender Rentner...for den sags skyld), da hat der Udlændingservice soweit mir bekannt ist, nichts mit den Berechnungen zu tun.
Für den Fall meiner Mutter stimmten die Berechnungen, die wir selber angestellt hatten auf dem Hintergrund des oben genannten Materials, recht gut mit dem Resultat überein, zu dem Den Sociale Sikringsstyrelse gelangt ist. Und die persönliche Beratung, die wir für die Angelegenheiten meiner Mutter bekamen, war sehr gut und ausführlich differenziert. Sind sehr nette und kompetente Leute, das ist mein Eindruck. Und die sprechen natürlich dort zumindest auch englisch.
Vielleicht besuchen Sie die ja mal, wenn Sie wieder in Kopenhagen sind?
Gruss, Ingrid
Tut mir leid, aber ich kann Ihnen nicht mehr folgen. Udlændingeservice?????
Ja die kenne ich natürlich. Aber was haben die mit Rentenberechnungen und Arbeitsverträgen zu tun, in denen es um Rente oder Vermerke wie "not pensionable" geht??????? Hab ich was verpasst?
Ich habe meine Aufenthaltsgenehmigung über den Udlændingeservice beantragt und bekommen. Aber was die deutsche Rente meiner dänischen Mutter, die in DK lebt anbelangt, (oder die dänische Rente, in Deutschland lebender Rentner...for den sags skyld), da hat der Udlændingservice soweit mir bekannt ist, nichts mit den Berechnungen zu tun.
Für den Fall meiner Mutter stimmten die Berechnungen, die wir selber angestellt hatten auf dem Hintergrund des oben genannten Materials, recht gut mit dem Resultat überein, zu dem Den Sociale Sikringsstyrelse gelangt ist. Und die persönliche Beratung, die wir für die Angelegenheiten meiner Mutter bekamen, war sehr gut und ausführlich differenziert. Sind sehr nette und kompetente Leute, das ist mein Eindruck. Und die sprechen natürlich dort zumindest auch englisch.
Vielleicht besuchen Sie die ja mal, wenn Sie wieder in Kopenhagen sind?
Gruss, Ingrid
Ingrid
Rentenausgleich
Ich habe im Februar 2007 einen Antrag auf Ausgleichszahlung bei der dss gestellt ( nach Aufforderung durch die B.f.A.). Nun haben wir fast Dezember 2008 und nach jeder Anfrage bekomme ich einen Bescheid, das innerhalb der nächsten 3 Monate ein Bescheid kommt.
Gerade habe ich wieder einen neuen Brief bekommen - es soll wieder innerhalb von 3 Monaten entschieden werden.
Ich werde wohl in der Kiste liegen, wenn endlich ein Bescheid kommt!
Das ist doch ein Trauerspiel sonder gleichen.
Nobert
Gerade habe ich wieder einen neuen Brief bekommen - es soll wieder innerhalb von 3 Monaten entschieden werden.
Ich werde wohl in der Kiste liegen, wenn endlich ein Bescheid kommt!
Das ist doch ein Trauerspiel sonder gleichen.
Nobert
-
- Mitglied
- Beiträge: 135
- Registriert: 18.09.2008, 13:45
Lieber Norbert
Haben Sie den Namen eines konkreten Sachbearbeiters für Ihren Sachverhalte bekommen?
Wenn ja, rufen Sie diese Person direkt an und konfrontieren Sie sie damit, dass es nicht angehen kann, dass Ihre Anfragen immer wieder hinausgezögert werden. Geben Sie der Person ein Ultimatum, dass Sie innerhalb des angebenen Zeitraums von 3 Monaten eine Antwort haben wollen, oder sich andernfalls mit einer schriftlichen Klage an den Vorgesetzten wenden werden.
Was Sie dann natürlich auch tun, wenn nichts passiert.
Da Sie in Bremen wohnhaft sind, ist es Ihnen wahrscheinlich nicht möglich, selber einen Termin bei DSS zu vereinbaren und dort vor Ort mit dem Sachbearbeiter zu sprechen?
Es ist in DK leider des öfteren so, dass man die Vorgesetzen als Betroffener besser kennen lernt, als seine Sachbearbeiter....ggg...weil es ohne die Kontaktaufnahme zu den Vorgesetzten hier fast so langsam geht, wie sonst nur in südlich gelegeneren Ländern.
DK ist das Land wo nicht zuletzt selbstbewusste Frauen selstbewusst in den Boden stampfen und ihren Willen haben wollen...hahaha
Naja, und das müssen alle dann halt lernen, wenn das der WEg ist, nicht wahr.
Gruss, Ingrid
Haben Sie den Namen eines konkreten Sachbearbeiters für Ihren Sachverhalte bekommen?
Wenn ja, rufen Sie diese Person direkt an und konfrontieren Sie sie damit, dass es nicht angehen kann, dass Ihre Anfragen immer wieder hinausgezögert werden. Geben Sie der Person ein Ultimatum, dass Sie innerhalb des angebenen Zeitraums von 3 Monaten eine Antwort haben wollen, oder sich andernfalls mit einer schriftlichen Klage an den Vorgesetzten wenden werden.
Was Sie dann natürlich auch tun, wenn nichts passiert.
Da Sie in Bremen wohnhaft sind, ist es Ihnen wahrscheinlich nicht möglich, selber einen Termin bei DSS zu vereinbaren und dort vor Ort mit dem Sachbearbeiter zu sprechen?
Es ist in DK leider des öfteren so, dass man die Vorgesetzen als Betroffener besser kennen lernt, als seine Sachbearbeiter....ggg...weil es ohne die Kontaktaufnahme zu den Vorgesetzten hier fast so langsam geht, wie sonst nur in südlich gelegeneren Ländern.
DK ist das Land wo nicht zuletzt selbstbewusste Frauen selstbewusst in den Boden stampfen und ihren Willen haben wollen...hahaha
Naja, und das müssen alle dann halt lernen, wenn das der WEg ist, nicht wahr.
Gruss, Ingrid
Ingrid