Angaben auf der E301 und die Folgen beim ALG
Angaben auf der E301 und die Folgen beim ALG
So,ich brauche wieder mal den Rat bzw die Meinungen der heimgekehrten deutschen Arbeitslosen,die in DK ihren Schweiß gelassen haben.
Da ich mittlerweile auch einer der vielen Heimkehrer bin,die nun den Gang zum deutschen roten "A" machen mußten,kommt jetzt für mich (sicher nicht alleine) die blanke Ernüchterung.
Weshalb? Es geht um die Daten auf der dänischen E301-Bescheinigung,die das rote "A" verwendet.
Zur Vorgeschichte:
Auch ich bin einer der vielen,der die Woche über im Schnitt seine 50 Arbeitsstunden "gerissen" und auch bezahlt bekommen hat.Nun kam im letzten Jahr die Kündigung aufgrund Arbeitsmangels und halt der Gang zum roten "A",die E301 wurde in DK beantragt und als sie hier war,auch abgegeben.
Nun war die gute Dame da ja fix am rechnen mit den dänischen Daten und kam zum Ergebnis,dass ich knapp über 1100€ an ALG bekommen sollte.Im ersten Moment dacht ich auch,junge,was wenig,wenn man bedenkt,es sollen ja bei nem ledigen 60% vom Einkommen sein.da konnte also was nicht stimmen.
Am selben Tag noch bei der Hotline des roten "A" angerufen zwecks Aufklärung.
Zum Vergleich ,wenn man in der Heimat gearbeitet hätte,hätte man die 60% berechnet bekommen vom Einkommen der letzten 12 Monate,incl der Überstunden.Diese werden nicht ausgenommen.
Nun kam der Anruf des Herren aus der Leistungsabteilung,ich hab dem nun erklärt,wo ich da nen Fehler vermute und den Vorschlag gemacht,ich lege meine Lohnzettel des letzten Jahres vor, dort ist ja alles mit belegbar.
Antwort des Herren: Is nich,wir gehen ausschließlich von den Angaben der E301 aus,demnach müßte ich ne geänderte E301 in DK neu beantragen über die Firma.
Gesagt,getan,Fax geschickt, sich die Arbeit gemacht mit dem Wochenschnitt der Stunden ausrechnen und vorhin kommt der Anruf der Firma: Angaben sind korrekt,es müssen die Angaben eingetragen sein,die im Arbeitsvertrag stehen,sprich 37 Std/Woche.
Auf Nachfrage mit nem ehemaligen Kollegen,dem dasselbe widerfahren ist,bekam ich folgende Antwort (die vom roten "A" stammt):
Überstunden werden nicht angerechnet,nur die normalen 37Std/Woche.
Was mich jetzt am meisten ärgert ist die Tatsache,dass,wenn ich weiterhin in Deutschland gearbeitet hätte,ich diese gesammelten Überstunden auch angerechnet bekommen hätte,denn bei einem deutschen Arbeitsverhältnis wird rein vom Jahreseinkommen aus die Höhe des ALGs berechnet.
Demnach fliegen(oder flogen schon) sehr viele Handwerker derbe auf die Nase,die jetzt aufgrund Kündigung wieder den Heimweg nach Deutschland antreten und zum roten"A" laufen müssen.
Denn aufgrund der 60% vom Monatslohn konnte man sich ja schon reltiv gut selbst ausrechnen,was man hierzulande als ALG bekommen würde,man läge da im Schnitt bei 1500€/Monat,jedoch sieht es das rote "A" hier ja ganz anders.
Denn die nehmen -zumindest bisher- die Lohnabrechnungen nicht als Berechnungsgrundlage an,sondern nur die Angaben der E301,welches ein knallharter NAchteil für uns ist,ich würd schon mal an das schlimme Wort mit dem "B" denken,spreche es aber noch nicht aus,beovr es nicht näher geklärt ist.
Hat hier jemand von euch evtl andere Erfahrungen gemacht/machen können? wenn ja,bitte mal Posten,danke !
Kalki
Da ich mittlerweile auch einer der vielen Heimkehrer bin,die nun den Gang zum deutschen roten "A" machen mußten,kommt jetzt für mich (sicher nicht alleine) die blanke Ernüchterung.
Weshalb? Es geht um die Daten auf der dänischen E301-Bescheinigung,die das rote "A" verwendet.
Zur Vorgeschichte:
Auch ich bin einer der vielen,der die Woche über im Schnitt seine 50 Arbeitsstunden "gerissen" und auch bezahlt bekommen hat.Nun kam im letzten Jahr die Kündigung aufgrund Arbeitsmangels und halt der Gang zum roten "A",die E301 wurde in DK beantragt und als sie hier war,auch abgegeben.
Nun war die gute Dame da ja fix am rechnen mit den dänischen Daten und kam zum Ergebnis,dass ich knapp über 1100€ an ALG bekommen sollte.Im ersten Moment dacht ich auch,junge,was wenig,wenn man bedenkt,es sollen ja bei nem ledigen 60% vom Einkommen sein.da konnte also was nicht stimmen.
Am selben Tag noch bei der Hotline des roten "A" angerufen zwecks Aufklärung.
Zum Vergleich ,wenn man in der Heimat gearbeitet hätte,hätte man die 60% berechnet bekommen vom Einkommen der letzten 12 Monate,incl der Überstunden.Diese werden nicht ausgenommen.
Nun kam der Anruf des Herren aus der Leistungsabteilung,ich hab dem nun erklärt,wo ich da nen Fehler vermute und den Vorschlag gemacht,ich lege meine Lohnzettel des letzten Jahres vor, dort ist ja alles mit belegbar.
Antwort des Herren: Is nich,wir gehen ausschließlich von den Angaben der E301 aus,demnach müßte ich ne geänderte E301 in DK neu beantragen über die Firma.
Gesagt,getan,Fax geschickt, sich die Arbeit gemacht mit dem Wochenschnitt der Stunden ausrechnen und vorhin kommt der Anruf der Firma: Angaben sind korrekt,es müssen die Angaben eingetragen sein,die im Arbeitsvertrag stehen,sprich 37 Std/Woche.
Auf Nachfrage mit nem ehemaligen Kollegen,dem dasselbe widerfahren ist,bekam ich folgende Antwort (die vom roten "A" stammt):
Überstunden werden nicht angerechnet,nur die normalen 37Std/Woche.
Was mich jetzt am meisten ärgert ist die Tatsache,dass,wenn ich weiterhin in Deutschland gearbeitet hätte,ich diese gesammelten Überstunden auch angerechnet bekommen hätte,denn bei einem deutschen Arbeitsverhältnis wird rein vom Jahreseinkommen aus die Höhe des ALGs berechnet.
Demnach fliegen(oder flogen schon) sehr viele Handwerker derbe auf die Nase,die jetzt aufgrund Kündigung wieder den Heimweg nach Deutschland antreten und zum roten"A" laufen müssen.
Denn aufgrund der 60% vom Monatslohn konnte man sich ja schon reltiv gut selbst ausrechnen,was man hierzulande als ALG bekommen würde,man läge da im Schnitt bei 1500€/Monat,jedoch sieht es das rote "A" hier ja ganz anders.
Denn die nehmen -zumindest bisher- die Lohnabrechnungen nicht als Berechnungsgrundlage an,sondern nur die Angaben der E301,welches ein knallharter NAchteil für uns ist,ich würd schon mal an das schlimme Wort mit dem "B" denken,spreche es aber noch nicht aus,beovr es nicht näher geklärt ist.
Hat hier jemand von euch evtl andere Erfahrungen gemacht/machen können? wenn ja,bitte mal Posten,danke !
Kalki
Re: Angaben auf der E301 und die Folgen beim ALG
Hallo Kalki,kalki hat geschrieben:(...)
Überstunden werden nicht angerechnet,nur die normalen 37Std/Woche.
Was mich jetzt am meisten ärgert ist die Tatsache,dass,wenn ich weiterhin in Deutschland gearbeitet hätte,ich diese gesammelten Überstunden auch angerechnet bekommen hätte,denn bei einem deutschen Arbeitsverhältnis wird rein vom Jahreseinkommen aus die Höhe des ALGs berechnet.
(...)
hast Du schon schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid eingereicht? Wichtig: Frist beachten!
Bei einer Ablehnung des Widerspruch muss Dir das Arbeitsamt die entsprechenden Paragrafen nennen.
Dann kannst Du gegen den Widerspruch Klage einreichen, das ist aber nur mit einem Anwalt ratsam. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung (evtl. über Gewerkschaft) ?
Mich würde - obwohl selber nicht betroffen - mal interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage diese Ungleichbehandlung beruht.
Gruß
Axel
Ist das ganze wirklich ein Problem der Stundenzahl oder mehr des Bruttogehalts? Ist auf dem A301 nicht dein tatsächliches Gehalt, also inkl. Überstundenvergütung angegeben? Dein Arbeitslosengeld wird doch auf der Grundlage des Gehalts errechnet.
Meines Wissens dient die Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit diversen Korrektionen, aber mit 37 Stunden solltest du in die Vollzeitgruppe sortiert werden, und das ist was zählt.
Widerspruch einlegen usw. klingt richtig.
Du kannst dich vorläufig damit trösten, dass du in DK netto auch nicht mehr Arbeitslosengeld bekämst, und das bei den dänischen Lebenshaltungskosten.
Meines Wissens dient die Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit diversen Korrektionen, aber mit 37 Stunden solltest du in die Vollzeitgruppe sortiert werden, und das ist was zählt.
Widerspruch einlegen usw. klingt richtig.
Du kannst dich vorläufig damit trösten, dass du in DK netto auch nicht mehr Arbeitslosengeld bekämst, und das bei den dänischen Lebenshaltungskosten.
Nach Auskunft von Kollegen,die früher mal in derselben Situation standen wurde mir bestätigt,dass man damals die tatsächliche Arbeitszeit angerechnet habe,waren da Abweichungen in der E301 so wurden halt die Lohnabrechnungen herangezogen.
Mittlerweils scheint das anders zu sein,denn es werden keine Lohnabrechnungen mehr akzeptiert,aus welchem Grund auch immer,denn eigentlich sind das ja Dokumente,mit denen sowas nachvollziehbar ist.
Nach Auskunft von jetzigen Kollegen wurde mir bei denen genau dasselbe gesagt,auch dort bekommen diese das einem zustehende ALG nicht,sondern es wird von diesen 37 Stunden/Woche ausgegangen.
Was ich überhaupt nicht verstehe ist das, dass ja die E301 letztlich dasselbe ist wie hierzulande diese sogenannte Verdienstbescheinigung,die der AG ausfüllen muß, allerdings bekommt der Arbeitslose mit der "deutschen" Verdienstbescheinigung auch seine Überstunden bezahlt,wieso also nicht unsereins ,der nach DK geht und -wie es ja der Deutsche Staat von uns verlangt- uneingeschränkt reisebereitschaft erklärt.
@Michael,
sicherlich wird das ALG auf Basis des Jahresgehaltes berechnet.
Zumindest ist es so,wenn du hier in Deutschland angestellt bist,und dort bekommst du auch deine Überstunden angerechnet,da ist keine Rede von Sperre usw... Du zahlst ja auch für deine Ü-Stunden die entsprechenden Sozialabgaben,welche ja bei den dänischen Sätzen nicht wenig sind.
Es sind ja in dieser Zeit viele,die in diese Lage kommen und in DK entlassen werden, daher wundert mich ,dass sich von denen hier keiner meldet und seine Erfahrungen schreibt.
Mittlerweile hab ich mit der 3F in Kopenhagen telefoniert, und denen meine ganzen Abrechnungen des letzten Jahres gefaxt,die wollen das prüfen.
Dass man als Deutscher in DK kein ALG bekommt liegt daran, dass du nur unter die dänische A-Kasse fällst,wenn du -so Wortlaut eines 3F-Angestellten- "ständig deinen Aufenthaltsort in Dänemark hast"
Ständig bedeutet da feste Adresse, und diese haben wir Grenzgänger nun mal nicht. Desweiteren wurde uns bei diesem Gespräch mitgeteilt (von derselben Person übrigens) dass es für uns Deutsche völliger Unsinn ist, in die A-Kasse einzuzahlen,da,wenn wir Arbeitslos würden,unser Deutsches Arbeitsamt mit halt der E301 über die Anstellungszeiten informiert wird und aufgrund des deutsch-dänischen Abkommens (in Sachen Arbeitslosengeldzahlung) dafür zuständig wäre.
Bis dato hatten wir ja schon 3 Monate lang je 50€ in die A-Kasse eingezahlt,Geld,welches wir abschreiben konnten,denn da kommen wir ja eh nicht dran.
Das Problem liegt hier bei der Stundenzahl,denn daraufhin wird das ALG berechnet,würden die das Gehalt nehmen,würde ich ja nix sagen,denn da sind ja die gesamten Wochenstunden aufgeführt und abgerechnet,somit wäre da kein Nachteil zu erwarten.
Gehst du bei nem Schnitt von 3000€/Monat netto aus, wären bei 60% ALG ca 1600€ ALG drin,allerdings komm ich da bei weitem nicht hin,denn da fehlt dieses besagte 1/4 der wöchentlichen Stunden.
Ich glaube vielmehr,dass unserem Deutschen roten "A" diese hohen Summen an ALG-Zahlungen zuwider sind,bedenkt man mal,dass wir "Heimkehrer" ja sozusagen das Gehalt eines normalen Arbeiters als Arbeitslosengeld bekommen, der wiederum würde mal grade 900 € an dieser Stelle bekommen.
Und wo die ganzen Handwerker aus Schleswig-Holstein seit Jahren waren,wissen wir ja alle,nämilch in den skandinavischen Ländern.
Mittlerweils scheint das anders zu sein,denn es werden keine Lohnabrechnungen mehr akzeptiert,aus welchem Grund auch immer,denn eigentlich sind das ja Dokumente,mit denen sowas nachvollziehbar ist.
Nach Auskunft von jetzigen Kollegen wurde mir bei denen genau dasselbe gesagt,auch dort bekommen diese das einem zustehende ALG nicht,sondern es wird von diesen 37 Stunden/Woche ausgegangen.
Was ich überhaupt nicht verstehe ist das, dass ja die E301 letztlich dasselbe ist wie hierzulande diese sogenannte Verdienstbescheinigung,die der AG ausfüllen muß, allerdings bekommt der Arbeitslose mit der "deutschen" Verdienstbescheinigung auch seine Überstunden bezahlt,wieso also nicht unsereins ,der nach DK geht und -wie es ja der Deutsche Staat von uns verlangt- uneingeschränkt reisebereitschaft erklärt.
@Michael,
sicherlich wird das ALG auf Basis des Jahresgehaltes berechnet.
Zumindest ist es so,wenn du hier in Deutschland angestellt bist,und dort bekommst du auch deine Überstunden angerechnet,da ist keine Rede von Sperre usw... Du zahlst ja auch für deine Ü-Stunden die entsprechenden Sozialabgaben,welche ja bei den dänischen Sätzen nicht wenig sind.
Es sind ja in dieser Zeit viele,die in diese Lage kommen und in DK entlassen werden, daher wundert mich ,dass sich von denen hier keiner meldet und seine Erfahrungen schreibt.
Mittlerweile hab ich mit der 3F in Kopenhagen telefoniert, und denen meine ganzen Abrechnungen des letzten Jahres gefaxt,die wollen das prüfen.
Dass man als Deutscher in DK kein ALG bekommt liegt daran, dass du nur unter die dänische A-Kasse fällst,wenn du -so Wortlaut eines 3F-Angestellten- "ständig deinen Aufenthaltsort in Dänemark hast"
Ständig bedeutet da feste Adresse, und diese haben wir Grenzgänger nun mal nicht. Desweiteren wurde uns bei diesem Gespräch mitgeteilt (von derselben Person übrigens) dass es für uns Deutsche völliger Unsinn ist, in die A-Kasse einzuzahlen,da,wenn wir Arbeitslos würden,unser Deutsches Arbeitsamt mit halt der E301 über die Anstellungszeiten informiert wird und aufgrund des deutsch-dänischen Abkommens (in Sachen Arbeitslosengeldzahlung) dafür zuständig wäre.
Bis dato hatten wir ja schon 3 Monate lang je 50€ in die A-Kasse eingezahlt,Geld,welches wir abschreiben konnten,denn da kommen wir ja eh nicht dran.
Das Problem liegt hier bei der Stundenzahl,denn daraufhin wird das ALG berechnet,würden die das Gehalt nehmen,würde ich ja nix sagen,denn da sind ja die gesamten Wochenstunden aufgeführt und abgerechnet,somit wäre da kein Nachteil zu erwarten.
Gehst du bei nem Schnitt von 3000€/Monat netto aus, wären bei 60% ALG ca 1600€ ALG drin,allerdings komm ich da bei weitem nicht hin,denn da fehlt dieses besagte 1/4 der wöchentlichen Stunden.
Ich glaube vielmehr,dass unserem Deutschen roten "A" diese hohen Summen an ALG-Zahlungen zuwider sind,bedenkt man mal,dass wir "Heimkehrer" ja sozusagen das Gehalt eines normalen Arbeiters als Arbeitslosengeld bekommen, der wiederum würde mal grade 900 € an dieser Stelle bekommen.
Und wo die ganzen Handwerker aus Schleswig-Holstein seit Jahren waren,wissen wir ja alle,nämilch in den skandinavischen Ländern.
Hej Kalki,
am einfachsten wäre es wohl, wenn Dein ehemaliger dänischer Arbeitgeber genauere Angaben macht, d.h. Deinen tatsächlichen Verdienst (incl. Überstunden) gegenüber dem deutschen Arbeitsamt bescheinigt.
Dafür könnte Deine dänische Gewerkschaft mal Druck machen. Du bist ja kein Einzelfall.
Weiteres per PN.
Hilsen
Axel
am einfachsten wäre es wohl, wenn Dein ehemaliger dänischer Arbeitgeber genauere Angaben macht, d.h. Deinen tatsächlichen Verdienst (incl. Überstunden) gegenüber dem deutschen Arbeitsamt bescheinigt.
Dafür könnte Deine dänische Gewerkschaft mal Druck machen. Du bist ja kein Einzelfall.
Weiteres per PN.
Hilsen
Axel
Gewoehnlich bestaetigt die Gewerkschaft diese Angaben, nicht der fruehere AG. Ist man kein Gewerkschaftsmitglied, so muss das Arbeitsdirektorat in Kbh angeschrieben werden.aki hat geschrieben:Hej Kalki,
Dafür könnte Deine dänische Gewerkschaft mal Druck machen. Du bist ja kein Einzelfall.
Hilsen
Axel
So,ich komme grad aus Dänemark und bin um ein vielfaches schlauer nun.
Zum einen ,was die Daten der E301 betrifft und zum andren was das deutsche Arbeitsamt und deren Zuständigkeit angeht.
Ersteinmal vielen Dank an Aki,der mir sehr weitergeholfen hat und vor allem die Birgit bei der TIB sehr neugierig machte,du weißt ja sicher,weshalb
Zurück zu den Daten der E301:
Eintragungen der 37-Std-Woche sind korrekt, es können nicht mehr Stunden eingetragen werden,da dieser Satz ist in DK.
Berichtigungen,wie sie das zuständige Arbeitsamt (persönlich von der Leistungsabteilung) gefordert hat,entfallen damit automatisch,da richtige Daten nicht berichtigt werden müssen. Schon klar,oder?
Was allerdings jetzt sehr wichtig ist,sind folgende Dinge,und darauf sollte jeder arbeitslos gewordene Deutsche Arbeitnehmer dringend achten:
In Feld 4.1 rechts muß folgender Eintrag enthalten sein
"Veränderlich Stunden pro Woche
Kleinst 37 pro Woche
Sehen Lohnstreifen"
Dieser Zusatz ist entscheident und zwingt sozusagen das deutsche Arbeitsamt zur Übernahme der Daten aus den Lohnzetteln des betreffenden Antragstellers.
Sollte der Zusatz in 4.1 nicht aufgeführt sein,auch nicht so wild,denn dann greift ein andres Chema,nämlich folgendes:
Es gibt eine EU-Vorschrift mit der Nummer 1408 wo klar geregelt wird,dass, wenn ein deutscher AN in Dänemark beschäftigt ist und nun entlassen wird,er genauso in seiner Tätigkeit anzusehen und einzustufen ist ,als ob er seine Arbeit in Deutschland ausgeführt hat.
Heißt also auf Deutsch, man braucht die E301 nur als Beschäftigungsnachweis seitens des dänischen Arbeitgebers zwecks Nachweis für das deutsche Arbeitsamt.
Wird man nun arbeitslos,kopiert man sich seine (hoffentlich vollständigen) Lohnzettel und legt diese mitsamt seinen nötigen Anträgen für das ALG dem roten "A" vor,diese sind verpflichtet,die Lohnzettel zu den Berechnungsgrundlagen hinzuzuziehen! Am besten ist noch,man legt eine kopie der "EU-Verordnung 1408" gleich mit vor und/oder macht gleich noch eine Notiz dass bei Unklarheiten Herr Peter Hansen von der Grenzpendlerinfo kontaktiert werden könnte,da dieser hier weiterhelfen kann.
Was diesen Zusatz in Feld 4.1. angeht,so habe ich diesen in meiner grade neu beantragten E301 gefunden,die heute mit der Post kam, man muß sich also nicht die Arbeit machen,und nach Absprache mit dem Arbejdsdirektorat seine gesamten Lohnzettel nach Kopenhagen faxen,wie ich es getan hab,ich hab es auf Bitte einer Mitarbeiterin getan, da ich zu dem Zeitpunkt ja noch nichts von dem wußte,was ich heut erfahren habe.
Es gibt demnach 2 Wege,seine Ansprüche bestätigen zu lassen vom dänischen Staat.
Wichtig ist bei dem ganzen nur,dass man die
EINSPRUCHSFRIST des Bescheides vom Arbeitsamt nicht verstreichen lies,nur so hat man noch Chance auf Änderung der Leistungen,welche ja in unseren Fällen nicht unerheblich ausfallen (können).
Bei Fragen könnt ihr mich gern kontaktieren.
Gruß Kalki
Zum einen ,was die Daten der E301 betrifft und zum andren was das deutsche Arbeitsamt und deren Zuständigkeit angeht.
Ersteinmal vielen Dank an Aki,der mir sehr weitergeholfen hat und vor allem die Birgit bei der TIB sehr neugierig machte,du weißt ja sicher,weshalb

Zurück zu den Daten der E301:
Eintragungen der 37-Std-Woche sind korrekt, es können nicht mehr Stunden eingetragen werden,da dieser Satz ist in DK.
Berichtigungen,wie sie das zuständige Arbeitsamt (persönlich von der Leistungsabteilung) gefordert hat,entfallen damit automatisch,da richtige Daten nicht berichtigt werden müssen. Schon klar,oder?
Was allerdings jetzt sehr wichtig ist,sind folgende Dinge,und darauf sollte jeder arbeitslos gewordene Deutsche Arbeitnehmer dringend achten:
In Feld 4.1 rechts muß folgender Eintrag enthalten sein
"Veränderlich Stunden pro Woche
Kleinst 37 pro Woche
Sehen Lohnstreifen"
Dieser Zusatz ist entscheident und zwingt sozusagen das deutsche Arbeitsamt zur Übernahme der Daten aus den Lohnzetteln des betreffenden Antragstellers.
Sollte der Zusatz in 4.1 nicht aufgeführt sein,auch nicht so wild,denn dann greift ein andres Chema,nämlich folgendes:
Es gibt eine EU-Vorschrift mit der Nummer 1408 wo klar geregelt wird,dass, wenn ein deutscher AN in Dänemark beschäftigt ist und nun entlassen wird,er genauso in seiner Tätigkeit anzusehen und einzustufen ist ,als ob er seine Arbeit in Deutschland ausgeführt hat.
Heißt also auf Deutsch, man braucht die E301 nur als Beschäftigungsnachweis seitens des dänischen Arbeitgebers zwecks Nachweis für das deutsche Arbeitsamt.
Wird man nun arbeitslos,kopiert man sich seine (hoffentlich vollständigen) Lohnzettel und legt diese mitsamt seinen nötigen Anträgen für das ALG dem roten "A" vor,diese sind verpflichtet,die Lohnzettel zu den Berechnungsgrundlagen hinzuzuziehen! Am besten ist noch,man legt eine kopie der "EU-Verordnung 1408" gleich mit vor und/oder macht gleich noch eine Notiz dass bei Unklarheiten Herr Peter Hansen von der Grenzpendlerinfo kontaktiert werden könnte,da dieser hier weiterhelfen kann.
Was diesen Zusatz in Feld 4.1. angeht,so habe ich diesen in meiner grade neu beantragten E301 gefunden,die heute mit der Post kam, man muß sich also nicht die Arbeit machen,und nach Absprache mit dem Arbejdsdirektorat seine gesamten Lohnzettel nach Kopenhagen faxen,wie ich es getan hab,ich hab es auf Bitte einer Mitarbeiterin getan, da ich zu dem Zeitpunkt ja noch nichts von dem wußte,was ich heut erfahren habe.
Es gibt demnach 2 Wege,seine Ansprüche bestätigen zu lassen vom dänischen Staat.
Wichtig ist bei dem ganzen nur,dass man die
EINSPRUCHSFRIST des Bescheides vom Arbeitsamt nicht verstreichen lies,nur so hat man noch Chance auf Änderung der Leistungen,welche ja in unseren Fällen nicht unerheblich ausfallen (können).
Bei Fragen könnt ihr mich gern kontaktieren.
Gruß Kalki
Die wuerde ich mir aber amtlich zurueckholen!kalki hat geschrieben:Nach Auskunft von Kollegen (...)
Bis dato hatten wir ja schon 3 Monate lang je 50€ in die A-Kasse eingezahlt,Geld,welches wir abschreiben konnten,denn da kommen wir ja eh nicht dran.
Kopie einreichen - sind immerhin 1127,50 Kronen verkehrt einbezahlt!
na aber los!!!
@Udo,
das ist leider anzusehen als "Lehrgeld",denn
-als deutscher AN hast du in DK keinen Anspruch auf dänisches ALG
allein aus dem Grunde,weil du keinen ständigen Wohnsitz hast in Dänemark.
Außerdem mußt du,um Anspruch zu haben,eine gewisse Stundenzahl (die ich im mom nicht weiß) angearbeitet haben,um diesen Anspruch zu haben.
-weiterhin würdest du in DK kein ALG bekommen,sofern in Deutschland für dich noch irgendwer "zuständig" ist,sprich Urlaubskasse oder dergleichen,denn diese müßte man zuerst heranziehen bzw sich dann an das zuständige Arbeitsamt wenden.
Als sogenannter "Neuanfänger" in DK mußt du somit ersteinmal ne Weile arbeiten,um halt deine Ansprüche an den dänischen Staat "anzusparen" wie die Dänen sagen.
die letzte Möglichkeit wäre die, indem man sein noch verbleibendes ALG aus Deutschland mit der entsprechenden E-Bescheinigung mit nach Dänemark nimmt,um es sich im Notfall dort auszahlen lassen zu können.
Wie schon erwähnt,lohnt sich eine Zahlung in die dänische A-Kasse für deutsche AN nicht,da von dieser Seite keinerlei Zuständigkeit besteht und du als deutscher die erforderlichen Grundlagen (ständiger Aufenthalt in DK,also mit Meldeadresse) nicht erfüllst.
Demnach kannst die 600 € lieber sparen und in die Pensionkasse packen,davon hat man später wesentlich mehr.
Die Zuständigkeit des deutschen Arbeitsamtes bleibt immer bestehen in diesem Falle, denn wir als deutsche Gastarbeiter in DK sind dem gleichzustellen,als ob wir wie gewohnt in Deutschland gearbeitet hätten!
Das sind so die kleinen Infos,die einem nie offen mitgeteilt werden,sondern die man erst nach ner Weile und vor allem über andre Personen zugetragen bekommt.
Infos,die jetzt sehr intersant sind.
das ist leider anzusehen als "Lehrgeld",denn
-als deutscher AN hast du in DK keinen Anspruch auf dänisches ALG
allein aus dem Grunde,weil du keinen ständigen Wohnsitz hast in Dänemark.
Außerdem mußt du,um Anspruch zu haben,eine gewisse Stundenzahl (die ich im mom nicht weiß) angearbeitet haben,um diesen Anspruch zu haben.
-weiterhin würdest du in DK kein ALG bekommen,sofern in Deutschland für dich noch irgendwer "zuständig" ist,sprich Urlaubskasse oder dergleichen,denn diese müßte man zuerst heranziehen bzw sich dann an das zuständige Arbeitsamt wenden.
Als sogenannter "Neuanfänger" in DK mußt du somit ersteinmal ne Weile arbeiten,um halt deine Ansprüche an den dänischen Staat "anzusparen" wie die Dänen sagen.
die letzte Möglichkeit wäre die, indem man sein noch verbleibendes ALG aus Deutschland mit der entsprechenden E-Bescheinigung mit nach Dänemark nimmt,um es sich im Notfall dort auszahlen lassen zu können.
Wie schon erwähnt,lohnt sich eine Zahlung in die dänische A-Kasse für deutsche AN nicht,da von dieser Seite keinerlei Zuständigkeit besteht und du als deutscher die erforderlichen Grundlagen (ständiger Aufenthalt in DK,also mit Meldeadresse) nicht erfüllst.
Demnach kannst die 600 € lieber sparen und in die Pensionkasse packen,davon hat man später wesentlich mehr.
Die Zuständigkeit des deutschen Arbeitsamtes bleibt immer bestehen in diesem Falle, denn wir als deutsche Gastarbeiter in DK sind dem gleichzustellen,als ob wir wie gewohnt in Deutschland gearbeitet hätten!
Das sind so die kleinen Infos,die einem nie offen mitgeteilt werden,sondern die man erst nach ner Weile und vor allem über andre Personen zugetragen bekommt.
Infos,die jetzt sehr intersant sind.
Schon komisch, über 700 Aufrufe aber kein Kommentar von den Lesern, wäre nett,wenn sich da mehr Leute zu Wort melden würden, allein deshalb schon,um zu wissen,wie die sogenannten "Heimkehrer" hier beim roten "A" aufgenommen wurden, das würd mich mal interessieren!!!
Euch wird doch sicher auch nur die 37-Stunden-Woche angerechnet worden sein oder nicht?
würd mich mal interessieren,ob ihr das so hingenommen habt.....
Euch wird doch sicher auch nur die 37-Stunden-Woche angerechnet worden sein oder nicht?
würd mich mal interessieren,ob ihr das so hingenommen habt.....
@ Kalki
Hey......deine aufgeführten Info´s sind sehr Interessant !
Mal etwas zu mir : Ich hatte vom 21.04. - 04.11.2008 in DK gearbeitet.
Bereits am 05.11.2008 war ich gleich morgens zum roten "A" um mich Arbeitslos zu melden.Anschließend hatte ich sofort den Antrag auf Austellung der E-301 zum Arbeitsdirektorat nach Kopenhagen abgeschickt.Schon nach 5 Tagen kam ein Brief vom Direktorat,daß mein Antrag in Bearbeitung ist!
Soweit so gut.
Nach 6 langen Wochen Wartezeit kam der E-301 bei mir an,und ich konnte nun beim roten "A" endlich ALG beantragen.So dachte ich zumindest...
(Während dieser 6 Wochen Waretzeit habe ich jedoch nochmals für 3 Tage(09.12-11.12.2008) in DK beim gleichen Chef gearbeitet und selbstverständlich anschließend gleich wieder einen Antrag auf E-301 (16.12.2008) nach Kopenhagen geschickt(worauf aber diesmal kein Brief kam daß mein Antrag in Bearbeitung ist
) ....denn ich kann jede Krone brauchen !!!)
Das war wohl ein Fehler ! Denn die Dame in der Leistungsabteilung vom roten "A" (nach 3,5 Std sinnloser Warterei in der Besucherzone,man hat mich vergessen) konnte meinen Antrag nicht bearbeiten,da ich ja noch keinen E-301 für diese 3 Tage hatte
.
Nach viel Gequatsche hat Sie mir eine "Großzügigen" Abschlag für November ausgezahlt....einen Tropfen auf den heißen Stein
Natürlich hatte ich mich vor diesen 3 Tagen (Arbeit in DK) beim roten "A"
telefonisch ,abgemeldet und mich Informiert ob ich danach wieder wochenlang auf den E-301 warten müßte. Mir wurde versichert,daß dieser E-301 dann auch nachgereicht werden könnte und mein ALG trozdem berechnet/bewilligt wird.
Also Fazit ......ich warte jetzt bereits abermals seit 6 Wochen auf den E-301.....und bin mittlerweile Pleite
....dank des roten "A"´s ..da Sie dort nicht in der Lage sind 3 Tage Arbeit zu berechnen
und das vor allem ,weil ja für uns Handwerker eh nur die 37 Stunden Wochenarbeit zur Berechnung herangezogen werden .
Nun zu meiner Bitte : Wer von euch kennt sich mit dem Arbeitsdirektorat in Kopenhagen aus? Gibt es dort Angestellte die auch Deutsch sprechen ?Habt ihr Telefonnummern für mich ?!!?
Ich würde dort nähmlich gerne mal Anrufen um Nachzufragen ob mein Antrag in Bearbeitung ist ! Denn ich hab ja diesmal auch keine schriftliche Bestätigung erhalten
Mein Dänisch reicht leider noch nicht aus, um vernünftig zu telefonieren.
Wie sind eure Erfahrungen mit der Beantragung von E-301 in Kopenhagen ? Habt ihr Post erhalten daß euer Antrag in Bearbeitung ist?
Wie lange mußtet ihr auf euren E-301 warten ?
Med venlig hilsen
André
Hey......deine aufgeführten Info´s sind sehr Interessant !
Mal etwas zu mir : Ich hatte vom 21.04. - 04.11.2008 in DK gearbeitet.
Bereits am 05.11.2008 war ich gleich morgens zum roten "A" um mich Arbeitslos zu melden.Anschließend hatte ich sofort den Antrag auf Austellung der E-301 zum Arbeitsdirektorat nach Kopenhagen abgeschickt.Schon nach 5 Tagen kam ein Brief vom Direktorat,daß mein Antrag in Bearbeitung ist!
Soweit so gut.
Nach 6 langen Wochen Wartezeit kam der E-301 bei mir an,und ich konnte nun beim roten "A" endlich ALG beantragen.So dachte ich zumindest...
(Während dieser 6 Wochen Waretzeit habe ich jedoch nochmals für 3 Tage(09.12-11.12.2008) in DK beim gleichen Chef gearbeitet und selbstverständlich anschließend gleich wieder einen Antrag auf E-301 (16.12.2008) nach Kopenhagen geschickt(worauf aber diesmal kein Brief kam daß mein Antrag in Bearbeitung ist

Das war wohl ein Fehler ! Denn die Dame in der Leistungsabteilung vom roten "A" (nach 3,5 Std sinnloser Warterei in der Besucherzone,man hat mich vergessen) konnte meinen Antrag nicht bearbeiten,da ich ja noch keinen E-301 für diese 3 Tage hatte

Nach viel Gequatsche hat Sie mir eine "Großzügigen" Abschlag für November ausgezahlt....einen Tropfen auf den heißen Stein

Natürlich hatte ich mich vor diesen 3 Tagen (Arbeit in DK) beim roten "A"
telefonisch ,abgemeldet und mich Informiert ob ich danach wieder wochenlang auf den E-301 warten müßte. Mir wurde versichert,daß dieser E-301 dann auch nachgereicht werden könnte und mein ALG trozdem berechnet/bewilligt wird.
Also Fazit ......ich warte jetzt bereits abermals seit 6 Wochen auf den E-301.....und bin mittlerweile Pleite




Nun zu meiner Bitte : Wer von euch kennt sich mit dem Arbeitsdirektorat in Kopenhagen aus? Gibt es dort Angestellte die auch Deutsch sprechen ?Habt ihr Telefonnummern für mich ?!!?
Ich würde dort nähmlich gerne mal Anrufen um Nachzufragen ob mein Antrag in Bearbeitung ist ! Denn ich hab ja diesmal auch keine schriftliche Bestätigung erhalten

Mein Dänisch reicht leider noch nicht aus, um vernünftig zu telefonieren.
Wie sind eure Erfahrungen mit der Beantragung von E-301 in Kopenhagen ? Habt ihr Post erhalten daß euer Antrag in Bearbeitung ist?
Wie lange mußtet ihr auf euren E-301 warten ?
Med venlig hilsen
André
Hey,Hvordan gor det med dig ?!
Hi Andre,
wieso du so lange warten mußtest auf die E301, kann ich dir leider auch nicht beantworten, bei mir dauerte es ca 10 Tage, und die berichtigte E301 war nach einer Woche vorliegend.
Ohne jetzt die Kopenhagener in Schutz nehmen zu wollen,weiß man aber auch,dass die dort eine Anfrage stellen müssen an deinen letzten Arbeitgeber,der widerum die Daten bestätigen muß,dies kann demnach auch ein paar Tage dauern, je nachdem,wie fix der ist,dann muß das auch wieder übernommen werden in die E301 und natürlich verschickt werden.
Weshalb da grade in DK manchmal 6 Wochen verstreichen,kann ich dir nicht beantworten,liegt wohl halt auch an der Buchhaltung der Firma,bei uns war diese in der Firma,lag wohl dadran,dass es so fix ging.
Das selbe Procedere gilt natürlich für deine 3 Tage,die du da extra geleistet hast. Dass unser rotes "A" 3 Tage nicht ausrechnen kann,ist mehr als traurig, aber da müssen wir wohl mit leben.
Du gehörst sicher auch zu den Handwerkern,die gut Stunden geleistet haben ,oder?
Falls du nen Bescheid vorliegen hast,wo diese 37-Std-Woche vermerkt ist,lege sofort Widerspruch ein,um deine Fristen zu wahren!
Denn das Arbeitsamt darf diese 37 Std nicht als Basis zur Berechnung verwenden,sondern darf diese E301 nur als Nachweis für Berechnungszeiten verwenden! die 37-Std mögen zwar in deinem Vertrag stehen,mehr darf die Firma da auch nicht eintragen,weil diese Anzahl in DK Gesetz ist.
Du kannst nun also dein Arbeitsamt drauf hinweisen,dass deine Lohnzettel hinzuzuziehen sind,vorrausgesetzt,die sind verständlich genug.
Mach dir Kopien von deinen Lohnzetteln und markiere deine "geleisteten" Stunden,da du sicherlich auch den Bauzuschlag von 20DKK/STD bekommst,kannst du diese Angabe auf dem Lohnzettel nehmen,da der mit deinen geleisteten Stunden übereinstimmt (sollte er zumindest).
Dann nimm deinen ganzen Papierkrams und gehe zu deinem roten "A" und lege denen das mit folgender Begründung vor:
Dir entsteht aufgrund der 37-STD/Woche-Berechnung ein nicht unerheblicher Nachteil und du verlangst eine Neuberechnung unter Zuhilfenahme deiner Lohnabrechnungen.
Verweise dabei auf die EU-Verordnung 1408 ( solltest mal danach googlen und dir durchlesen und ausdrucken) und kannst denjenigen auch mal fragen,ob er seine Dienstanweisungen auch mal gelesen hat,die für uns Deutsche gelten,die nach DK gehen zum arbeiten.
Sollte er dann weiterhin nicht in die Puschen kommen,würd ich ihn bitten,mit dir zu dessen Vorgesetzten zu gehen,um das Ganze dort erneut zu klären.
Dass du allerdings jetzt ohne einen Cent dastehen sollst, kann ichnicht so recht glauben,muß da nicht Hartz4 greifen in dem Fall ? Ich mein,ohne was kannst du ja nicht leben,sowas nennt man Unterhaltssicherung oder nicht?
wieso du so lange warten mußtest auf die E301, kann ich dir leider auch nicht beantworten, bei mir dauerte es ca 10 Tage, und die berichtigte E301 war nach einer Woche vorliegend.
Ohne jetzt die Kopenhagener in Schutz nehmen zu wollen,weiß man aber auch,dass die dort eine Anfrage stellen müssen an deinen letzten Arbeitgeber,der widerum die Daten bestätigen muß,dies kann demnach auch ein paar Tage dauern, je nachdem,wie fix der ist,dann muß das auch wieder übernommen werden in die E301 und natürlich verschickt werden.
Weshalb da grade in DK manchmal 6 Wochen verstreichen,kann ich dir nicht beantworten,liegt wohl halt auch an der Buchhaltung der Firma,bei uns war diese in der Firma,lag wohl dadran,dass es so fix ging.
Das selbe Procedere gilt natürlich für deine 3 Tage,die du da extra geleistet hast. Dass unser rotes "A" 3 Tage nicht ausrechnen kann,ist mehr als traurig, aber da müssen wir wohl mit leben.
Du gehörst sicher auch zu den Handwerkern,die gut Stunden geleistet haben ,oder?
Falls du nen Bescheid vorliegen hast,wo diese 37-Std-Woche vermerkt ist,lege sofort Widerspruch ein,um deine Fristen zu wahren!
Denn das Arbeitsamt darf diese 37 Std nicht als Basis zur Berechnung verwenden,sondern darf diese E301 nur als Nachweis für Berechnungszeiten verwenden! die 37-Std mögen zwar in deinem Vertrag stehen,mehr darf die Firma da auch nicht eintragen,weil diese Anzahl in DK Gesetz ist.
Du kannst nun also dein Arbeitsamt drauf hinweisen,dass deine Lohnzettel hinzuzuziehen sind,vorrausgesetzt,die sind verständlich genug.
Mach dir Kopien von deinen Lohnzetteln und markiere deine "geleisteten" Stunden,da du sicherlich auch den Bauzuschlag von 20DKK/STD bekommst,kannst du diese Angabe auf dem Lohnzettel nehmen,da der mit deinen geleisteten Stunden übereinstimmt (sollte er zumindest).
Dann nimm deinen ganzen Papierkrams und gehe zu deinem roten "A" und lege denen das mit folgender Begründung vor:
Dir entsteht aufgrund der 37-STD/Woche-Berechnung ein nicht unerheblicher Nachteil und du verlangst eine Neuberechnung unter Zuhilfenahme deiner Lohnabrechnungen.
Verweise dabei auf die EU-Verordnung 1408 ( solltest mal danach googlen und dir durchlesen und ausdrucken) und kannst denjenigen auch mal fragen,ob er seine Dienstanweisungen auch mal gelesen hat,die für uns Deutsche gelten,die nach DK gehen zum arbeiten.
Sollte er dann weiterhin nicht in die Puschen kommen,würd ich ihn bitten,mit dir zu dessen Vorgesetzten zu gehen,um das Ganze dort erneut zu klären.
Dass du allerdings jetzt ohne einen Cent dastehen sollst, kann ichnicht so recht glauben,muß da nicht Hartz4 greifen in dem Fall ? Ich mein,ohne was kannst du ja nicht leben,sowas nennt man Unterhaltssicherung oder nicht?
Hej Udo,udo66 hat geschrieben:Die wuerde ich mir aber amtlich zurueckholen!kalki hat geschrieben:Nach Auskunft von Kollegen (...)
Bis dato hatten wir ja schon 3 Monate lang je 50€ in die A-Kasse eingezahlt,Geld,welches wir abschreiben konnten,denn da kommen wir ja eh nicht dran.
Kopie einreichen - sind immerhin 1127,50 Kronen verkehrt einbezahlt!
na aber los!!!
kannst Du das mit dem "amtlich zurückholen" bitte etwas näher erklären?
Ich habe seit Juni in die A-Kasse einbezahlt und zum 30.04 meine Kündigung bekommen.
MvH
Ulli (noch-Grenzpendler)
