KfZ-Zulassungsgebühr - Änderungen per 1. Februar 2009?

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daredan
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KfZ-Zulassungsgebühr - Änderungen per 1. Februar 2009?

Beitrag von daredan »

Hej zusammen,

da sich mein Wägelchen immer noch in einer warmen Garage in Österreich aufhält, schau ich regelmäßig mal auf der SKAT-Homepage vorbei, ob's zu dem Thema was neues gibt. Per 1. Februar d. J. scheint sich auch etwas getan zu haben, auch wenn die konkreten Informationen in deutsch recht spärlich sind:
...Version: Über Steuern - für Personen, die im Ausland wohnen und in Dänemark arbeiten (Gældende fra den 1. februar 2008)...
Pkw mit ausländischer Zulassung in Dänemark
Falls Sie in Dänemark einen Wagen fahren, der in Ihrem Heimatland zugelassen ist, müssen Sie nach den dänischen Regeln unter Umständen eine besondere Zulassungsgebühr zahlen. Sie können aber bei den dänischen Zoll- und Finanzbehörden eine Genehmigung beantragen, sodass Sie abgabenfrei in Dänemark fahren können. Wenn Sie Näheres über die diesbezüglichen Regeln erfahren möchten oder andere Fragen haben, wenden Sie sich an die dänischen Zoll- und Finanzbehörden (SKAT).
Quelle: [url]http://www.skat.dk/SKAT.aspx?oId=1718031&vId=201760&i=6#i1718031[/url]

Hat irgendjemand konkreteres gehört/gelesen bzgl. irgendwelcher Änderungen? Oder ist die einzige Änderung die des Datums? :wink:

Ich möchte mich in diesem Fall nicht sofort wie empfohlen gleich an SKAT wenden... outen kann ich mich später immer noch. :mrgreen:

Hilsen aus København,
Daniel
daredan
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Beitrag von daredan »

Tschuldigung 2008 und 2009 verwechselt. :roll:

Nix für ungut.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Vergiss es!

Das ist doch nur die alte Regelung für Grenzpendler. D.h. Du kannst eine Genehmigung beantragen - falls Du weniger als 183 Tage pro Jahr in DK bist.
daredan
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Beitrag von daredan »

Doppelfehler - sorry :oops:

Der Wunsch war der Vater des Gedankens.
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