Krankenversicherung - in D arbeiten und in DK wohnen
Krankenversicherung - in D arbeiten und in DK wohnen
Hallo!
Die Frage wurde sicher hier schon mal gestellt, aber ich finde immer nur umgekehrte Fälle. Also wir wandern ja demnächst nach DK aus, ich bleibe aber weiterhin in Deuschland selbsständig und bin hier in D privat krankenversichert, bleibt das so, wenn wir nach DK ziehen oder ändert sich was daran???
Lg Svenja
Die Frage wurde sicher hier schon mal gestellt, aber ich finde immer nur umgekehrte Fälle. Also wir wandern ja demnächst nach DK aus, ich bleibe aber weiterhin in Deuschland selbsständig und bin hier in D privat krankenversichert, bleibt das so, wenn wir nach DK ziehen oder ändert sich was daran???
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yep, das habe ich auch gedacht. Und da die Verbindungsstelle der deutschen Krankenkassen meinte, ich kønnte bei evtl. Rueckkehr auch ohne Probleme in die gesetzliche zurueck, da die Einheitsversicherung in DK ja wie eine gesetzliche ist, d.h. ich vorher dann gesetzlich versichert war, habe ich meiner PKV einen freundlichen Abschiedsbrief geschrieben.
Allerdings ist Deine Situation (selbststændig / in D lebend) anders.
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Hej Svenja,
die privaten Krankenkassen sind verpflichtet, Dich auch außerhalb der Kündigungsfristen sofort aus dem Vertrag zu entlassen, wenn Du nachweist, dass Du, wo auch immer, gesetzlich krankenversichert bist. Wo Du ein Einkommen erzielst, spielt dabei keine Rolle. Eigentlich hätte das die Bearbeiterin wissen müssen und wenn nicht, hilft manchmal in die gesetzlichen Vorschriften zu gucken.
Sowie Du Dich also in DK mit Wohnsitz anmeldest, kannst Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Nicht vergessen, eine Kopie der gelben Karte mitzuschicken. Du musst ja den Nachweis Deiner "Zwangsversicherung" erbringen. Sicherheitshalber auch noch mal darauf hinweisen, dass generell alle Leute mit Wohnsitz im DK gesetzlich versichert sind.
Ich habe das im letzten Jahr so gemacht, bin ohne irgendeine Rückfragen sofort aus dem Vertrag entlassen worden und habe sogar automatisch den letzten Beitrag zurückbekommen.
Hilsen Hina
die privaten Krankenkassen sind verpflichtet, Dich auch außerhalb der Kündigungsfristen sofort aus dem Vertrag zu entlassen, wenn Du nachweist, dass Du, wo auch immer, gesetzlich krankenversichert bist. Wo Du ein Einkommen erzielst, spielt dabei keine Rolle. Eigentlich hätte das die Bearbeiterin wissen müssen und wenn nicht, hilft manchmal in die gesetzlichen Vorschriften zu gucken.
Sowie Du Dich also in DK mit Wohnsitz anmeldest, kannst Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Nicht vergessen, eine Kopie der gelben Karte mitzuschicken. Du musst ja den Nachweis Deiner "Zwangsversicherung" erbringen. Sicherheitshalber auch noch mal darauf hinweisen, dass generell alle Leute mit Wohnsitz im DK gesetzlich versichert sind.
Ich habe das im letzten Jahr so gemacht, bin ohne irgendeine Rückfragen sofort aus dem Vertrag entlassen worden und habe sogar automatisch den letzten Beitrag zurückbekommen.
Hilsen Hina
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Hej Fischgrete,
die blaue Karte ist nicht dazu gedacht, dass man in Deutschland regulär seine Arztbesuche abstatten kann, sondern, falls man im Ausland zum Notfall wird, dort auch versichert ist.
In DK gibt es keine freie Arztwahl, wie in D. Man wird auf einen Hausarzt festgelegt, jede Veränderung muss erstmal mit der Kommune abgesprochen und genehmigt werden, zum Facharzt kann man auch erst, wenn der Hausarzt das für nötig hält und einen überweist. Das heißt, man kann nicht einfach auf eigene Faust seine Arztbesuche in Deutschland machen und die Kommune bezahlt es dann. Die sind nicht daran interessiert, zusätzliche Kosten zu übernehmen. Da muss man dann seine Arztrechnung in D selbst bezahlen, es sei denn, es ist eine Notfallbehandlung.
Hilsen Hina
die blaue Karte ist nicht dazu gedacht, dass man in Deutschland regulär seine Arztbesuche abstatten kann, sondern, falls man im Ausland zum Notfall wird, dort auch versichert ist.
In DK gibt es keine freie Arztwahl, wie in D. Man wird auf einen Hausarzt festgelegt, jede Veränderung muss erstmal mit der Kommune abgesprochen und genehmigt werden, zum Facharzt kann man auch erst, wenn der Hausarzt das für nötig hält und einen überweist. Das heißt, man kann nicht einfach auf eigene Faust seine Arztbesuche in Deutschland machen und die Kommune bezahlt es dann. Die sind nicht daran interessiert, zusätzliche Kosten zu übernehmen. Da muss man dann seine Arztrechnung in D selbst bezahlen, es sei denn, es ist eine Notfallbehandlung.
Hilsen Hina
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Dann ists ja gut, wenn Du es besser weißt als der Mann von der Versicherungshotline.
Ich habe dort angerufen, weil ich genau diese Frage hatte: meine Hausärztin ist in Deutschland, und ich wollte mich dort untersuchen lassen. Allerdings hat er mir auch geraten (und das könnte vielleicht illegal sein?) eine akute Krankheit zu haben.
Wo ich Bedenken hätte ist so etwas wie ein Zahnarztbesuch. Hier in DK wird wohl deutlich weniger übernommen als in D. Das könte sicher ein böses Erwachen geben.

Ich habe dort angerufen, weil ich genau diese Frage hatte: meine Hausärztin ist in Deutschland, und ich wollte mich dort untersuchen lassen. Allerdings hat er mir auch geraten (und das könnte vielleicht illegal sein?) eine akute Krankheit zu haben.
Wo ich Bedenken hätte ist so etwas wie ein Zahnarztbesuch. Hier in DK wird wohl deutlich weniger übernommen als in D. Das könte sicher ein böses Erwachen geben.
Genau das ist der springende PunktFischgrete hat geschrieben:Allerdings hat er mir auch geraten (und das könnte vielleicht illegal sein?) eine akute Krankheit zu haben.

Beim Zahnarzt muss man hier in DK wirklich wesentlich mehr draufzahlen als in D. Aber da kann man sich hier auch extra versichern. Das bringt Sinn. Auch für Medikament muss man ordentlich zahlen. Kann man aber auch mitversichern, damit es nicht so teuer wird. Allerdings verschreiben die Ärzte hier auch seltener Medikamente. Hier sind noch die guten alten Hausmittel hoch im Kurs.
Hilsen Hina