teddy93 hat geschrieben:
Typisches Gejammer eines Selbständigen.
Dabei sind Verdienstausfallzeiten doch in den "Tarifen" mit eingerechnet. Anders gesagt, der Urlaub wird in der restlichen Zeit des Jahres mitverdient, der Zeitraum ist also finanziert und damit fällt kein Verdienstausfall an.
Mannomann, Du kennst Dich ja aus.
Schon mal drüber nachgedacht, dass man als Selbständiger die Preise nicht mal eben selbst bestimmen kann, sondern mit denen der Wettbewerber mithalten muss? Wenn's so leicht wäre, wie Du denktst, dann würde ich in der Tat für die Beratungsstunde 1000 EUR nehmen und so ca. 25 Wochen Urlaub im Jahr machen...
Tatsächlich bin ich aber darauf angewiesen, dass die Leute zu mir kommen und nicht zur Kanzlei nebenan gehen. In Berlin gibt's 11.000 Rechtsanwälte, da muss man schon gucken, dass man seine Leistungen einigermaßen bezahlbar anbietet, wenn man nicht absaufen will. Abgesehen davon: wenn jemand nun gerade seine Kündigung bekommen hat, und einen Arbeitsrechtler (wie mich) sucht, dann braucht er den pronto, und nicht in zwei Wochen. Man hat also in der Tat den doofen Effekt, dass man im Urlaub Geld ausgibt und (bei mir: im Monat danach) zugleich weniger verdient. Als Freiberufler / Selbständiger kann man also tatsächlich nicht so locker in den Urlaub gehen, wie als Arbeitnehmer. Und: ja, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn man keine (teure) Krankenhaustagegeldversicherung hat, geht man also brav malochen, sofern nicht das Bein ab ist, oder so. Die Selbständigkeit hat natürlich auch ihre Vorteile, aber mich nervt es schon manchmal, dass man nicht mit einem gesicherten monatlichen Einkommen rechnen kann, auch wenn man mal krank ist oder sich erholen möchte.
