Hallo,
nun hat es mich auch erwischt ende des Monats ist leider Schluß im schönen Dänemark. Deswegen die Frage wie errechnet das Arbeitsdirektorrat eigentlich den E301.
MfG
Carsten
Wie errechnet Kopenhagen den E301
Ganz einfach,die lassen sich die Angaben auf deiner "vorläufige E301",die du vom hiesigen roten A bekommen hast,vom Arbeitgeber bestätigen,bevor die wirkliche E301 erstellt wird.
Du solltest allerdings genau drauf achten,was für (Arbeits)Stunden dadrauf stehen,es müssen i.d.R die tatsächlich geleisteten Stunden drauf stehen,da du sonst ein fieses Problem mit der Höhe deines ALGs bekommst,denn die SBs vom Arbeitsamt werden dann nur die 37 Stunden anrechnen,und nicht die wirklich geleisteten (kann dich evtl 25% deines dir zustehenden ALGs kosten)
Kann dir eigentlich nur Raten,dich persönlich zu melden beim Arbeitsdirektorat,sprich mit einem,der Deutsch kann und erklär ihm,was du genau für Angaben brauchst.
Ansonsten gibts mächtig Schreibkram für dich wegen Einspruch gegen den ALG-Bescheid usw....und vor allem....das zieht sich bis zu 4 oder 5 Monate,bis die hier mal in die Füße kommen und deinen Fall richtig abschließen.
Und noch n Tip,erwähne ggf in deinem Einspruch das Wort "Sozialgericht" und Anwalt....
Und les mal in dem andren Thread nach mit den "Angaben in der E301",dort gibts mehr zu lesen und auch hilfreiche Infos und Gesetze.
Du solltest allerdings genau drauf achten,was für (Arbeits)Stunden dadrauf stehen,es müssen i.d.R die tatsächlich geleisteten Stunden drauf stehen,da du sonst ein fieses Problem mit der Höhe deines ALGs bekommst,denn die SBs vom Arbeitsamt werden dann nur die 37 Stunden anrechnen,und nicht die wirklich geleisteten (kann dich evtl 25% deines dir zustehenden ALGs kosten)
Kann dir eigentlich nur Raten,dich persönlich zu melden beim Arbeitsdirektorat,sprich mit einem,der Deutsch kann und erklär ihm,was du genau für Angaben brauchst.
Ansonsten gibts mächtig Schreibkram für dich wegen Einspruch gegen den ALG-Bescheid usw....und vor allem....das zieht sich bis zu 4 oder 5 Monate,bis die hier mal in die Füße kommen und deinen Fall richtig abschließen.
Und noch n Tip,erwähne ggf in deinem Einspruch das Wort "Sozialgericht" und Anwalt....
Und les mal in dem andren Thread nach mit den "Angaben in der E301",dort gibts mehr zu lesen und auch hilfreiche Infos und Gesetze.