Hallo, 
werde am 1. Okt. einen Job in DK antreten und erfülle m. E. alle Kriterien  für die Regelung des Grenzpendlers und möchte auch gerne meinen dt. PKW weiterhin mit deutschem Kennzeichen fahren...
Habe nun an einer Stelle hier gelesen, dass der Arbeitsvertrag befristet sein muss. Ist das richtig?! Ich hab einen unbefristeten Vertrag unterschrieben...
Vielen Dank im voraus.
Gruß
			
			
									
						
										
						Ab wann deutscher PKW möglich
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				Peter
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				Frechdachs
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- Registriert: 12.06.2006, 11:57
- Wohnort: Odder/ Horsens
Hej
Wenn Skat dich bei der steuer als pendler anerkennt ist alles im gruenen bereich.
Du kannst deinen pkw mit deutschen platten in dk nutzen.
Alles weitere braucht dich insofern nicht zu interessieren da du ja schon durch die steuerbehoerden "geprueft" bist
Frechdachs
			
			
									
						
							Wenn Skat dich bei der steuer als pendler anerkennt ist alles im gruenen bereich.
Du kannst deinen pkw mit deutschen platten in dk nutzen.
Alles weitere braucht dich insofern nicht zu interessieren da du ja schon durch die steuerbehoerden "geprueft" bist
Frechdachs
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
			
						Deus mare, Frisio litora fecit
 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
 
			