Gebrochenes Dänisch - Kündigung rechtens
Gebrochenes Dänisch - Kündigung rechtens
Im "Der Nordschleswiger" überraschte mich ein kurzer Artikel auf der Titelseite:
Zitat:
"Wenn der Arbeitgeber meint, dass ein Mitarbeiter nicht genug Dänisch spricht, darf er diesem mit dieser Begründung kündigen.
Das ist das Fazit nach einem aktuellen Urteil des dänischen Höchstgerichts in einem konkreten Fall. "
Für mich bedeutet das, jeder Ausländer der nach Meinung seines Chefs nicht genug Dänisch spricht (wieviel ist genug ???), kann nach Belieben mit dieser Begründung alle rausschmeissen, dessen Nase ihm nicht gefällt.
Zitat:
"Wenn der Arbeitgeber meint, dass ein Mitarbeiter nicht genug Dänisch spricht, darf er diesem mit dieser Begründung kündigen.
Das ist das Fazit nach einem aktuellen Urteil des dänischen Höchstgerichts in einem konkreten Fall. "
Für mich bedeutet das, jeder Ausländer der nach Meinung seines Chefs nicht genug Dänisch spricht (wieviel ist genug ???), kann nach Belieben mit dieser Begründung alle rausschmeissen, dessen Nase ihm nicht gefällt.
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Dieses Urteil ist aber als Grundsatzurteil zu werten.
Ich finde das sehr bedenklich, denn beim Höchstgericht und in den Medien wird der konkrete Fall nicht beschrieben.
Für mich stellt sich dies so dar, dass es im Ermessen des Arbeitgebers liegt, wie gut, ( Nach der Einstellung, ohne Prüfung der Sprachkenntnisse) das gesprochene Dänisch sein muß, um den Anforderungen am Arbeitsplatz zu genügen.
Ich finde das sehr bedenklich, denn beim Höchstgericht und in den Medien wird der konkrete Fall nicht beschrieben.
Für mich stellt sich dies so dar, dass es im Ermessen des Arbeitgebers liegt, wie gut, ( Nach der Einstellung, ohne Prüfung der Sprachkenntnisse) das gesprochene Dänisch sein muß, um den Anforderungen am Arbeitsplatz zu genügen.
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Kündigungsgrund
Hallo Kalinka,
Du schreibst:
Zum zweiten: wenn es denn wirklich so ist, dass der AN kein für Verkaufsgespräche ausreichendes Dänisch beherrscht (dazu gehört ja auch, bestimmte Floskeln, Betonungen etc. sowohl sprechend als auch hörend drauf zu haben), ist er für die Stelle nicht geeignet. Das sehe ich IMHO schon als Kündigungsgrund an.
Zum dritten: warum der AG das aber nicht schon vor der Einstellung bemerkt hat, ist mir schleierhaft. Gerade auf die notwendigen Qualifikationen sollte er einen Bewerber doch abklopfen, vor allem bei einem nicht native Speaker.
In diesem Zusammenhang: gibt es in DK eine mit D vergleichbare Probezeitregelung?
helsingør
Robert
Du schreibst:
Da unterstellst Du aber gleich dem AG, dass er den AN nicht mag. Damit wäre ich vorsichtig.kann nach Belieben mit dieser Begründung alle rausschmeissen, dessen Nase ihm nicht gefällt.
Zum zweiten: wenn es denn wirklich so ist, dass der AN kein für Verkaufsgespräche ausreichendes Dänisch beherrscht (dazu gehört ja auch, bestimmte Floskeln, Betonungen etc. sowohl sprechend als auch hörend drauf zu haben), ist er für die Stelle nicht geeignet. Das sehe ich IMHO schon als Kündigungsgrund an.
Zum dritten: warum der AG das aber nicht schon vor der Einstellung bemerkt hat, ist mir schleierhaft. Gerade auf die notwendigen Qualifikationen sollte er einen Bewerber doch abklopfen, vor allem bei einem nicht native Speaker.
In diesem Zusammenhang: gibt es in DK eine mit D vergleichbare Probezeitregelung?
helsingør
Robert
- Lars J. Helbo
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In diesem Fall hätte die Presse wohl besser das ganze berichten sollen.
Also es ging um ein Niederländer der eingestellt war, um Televerkauf auf Englisch zu machen. Der Arbeitgeber hat nun aber diese Abteilung geschlossen bzw. man hat ganz auf Dänisch umgestellt. In Verbindung damit wurde er dann entlassen.
Also es ging um ein Niederländer der eingestellt war, um Televerkauf auf Englisch zu machen. Der Arbeitgeber hat nun aber diese Abteilung geschlossen bzw. man hat ganz auf Dänisch umgestellt. In Verbindung damit wurde er dann entlassen.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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hej lars, nur kurz ergänzend, in den dänischen medien ist das ja auch eingehend so wie von dir beschrieben geschildert worden, nur zeitungen leben ja nun mal von ihren aufreissern, die ihre verkaufszahlen evtl. erhöhen könnten ...
und by the way, wenn ein ag einen an loswerden will, dann geht es normalerweise über eine kündigung wegen schwierigkeiten in der zusammenarbeit am leichtesten ... halt nicht kooperationswillig ... und ciao .........
und by the way, wenn ein ag einen an loswerden will, dann geht es normalerweise über eine kündigung wegen schwierigkeiten in der zusammenarbeit am leichtesten ... halt nicht kooperationswillig ... und ciao .........
Naja dass mancher Arbeitgeber sich etwas zurechtbiegt wie er möchte, sind wir ja gewohnt. Und mit ner Abteilungschliessung oder -änderung wird man, wenn man Glück hat, auch schwerbehinderte Mitarbeiter in Deutschland los
Und das Medien alles zerreissen bzw. nur die Punkte darstellen, die für sie interessant sind, ist doch nichts neues.
Und das Medien alles zerreissen bzw. nur die Punkte darstellen, die für sie interessant sind, ist doch nichts neues.
- Lars J. Helbo
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Also, vielleicht sollte man sich erst einmal klar machen, dass es in DK gar kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie in DE gibt. Was es gibt sind in den Tarifverträgen verankerte Kündigungsfristen. Die gehen von einige Tage bei Arbeiter bis einige Monate bei Angestellte. Wenn diese fristen eingehalten werden, müssen eigentlich gar kein Grund angegeben werden.
In diesem Fall ging es daher auch gar nicht um ein Kündigungsgrund, wie man das aus DE kennt. Es ging um ein Verdacht auf Diskriminierung. Der AN war der Meinung er wurde wegen seiner Sprache und damit indirekt wegen seiner Nationalität diskriminiert. Diese Behauptung wurde hier zurück gewiesen.
Die Regeln über Diskriminierung gelten auch bei der Anstellung. Man kann also genau so gut deswegen klagen, wenn man nicht eingestellt wird (bzw. jemand anderes mit geringere Qualifikationen wird eingestellt). In diesem Fall waren die Sprachkenntnisse bei der Einstellung bekannt, aber der Aufgabenbereich hat sich geändert und daher hat das Gericht entschieden, dass es keine Diskriminierung war den AN dann zu entlassen.
In diesem Fall ging es daher auch gar nicht um ein Kündigungsgrund, wie man das aus DE kennt. Es ging um ein Verdacht auf Diskriminierung. Der AN war der Meinung er wurde wegen seiner Sprache und damit indirekt wegen seiner Nationalität diskriminiert. Diese Behauptung wurde hier zurück gewiesen.
Die Regeln über Diskriminierung gelten auch bei der Anstellung. Man kann also genau so gut deswegen klagen, wenn man nicht eingestellt wird (bzw. jemand anderes mit geringere Qualifikationen wird eingestellt). In diesem Fall waren die Sprachkenntnisse bei der Einstellung bekannt, aber der Aufgabenbereich hat sich geändert und daher hat das Gericht entschieden, dass es keine Diskriminierung war den AN dann zu entlassen.
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