"Riestern" auch als Grenzgänger möglich

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kalki
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"Riestern" auch als Grenzgänger möglich

Beitrag von kalki »

Als ich vor nun mittlerweile 3 Jahren nach Dänemark gegangen bin weil hierzulande Arbeitsmäßig nix mehr los war war ich bis dato Riestermäßig auch abgesichert. Durch den Wechsel als Grenzgänger und der Auslandstätigkeit fiel diese Versorgung weg,somit auch die staatliche Förderung mit allem,was dazugehört.
Es dauerte ne ganze Weile,in den letzten Monaten hab ich auch viel mit Versicherungsleuten gesprochen,auch weil die einem immer und immer wieder was Neues andrehen wollen und jedes mal,als das Wort "Riester" fiel,kam das Achselzucken der Versicherungsheinis,denn die meinten doch immer: Sorry,geht nur ,wenn du in Deutschland deine Steuern zahlst bzw auch hier arbeitest.

Nun hat sich eine gute Bekannte von mir (selbst Versicherungstante) mal vernünftig schlau gemacht,etliche Telefonate geführt bis in die höheren Etagen und letzt kam sie bei mir mit der Meldung an,dass auch für diejenigen,die in Dänemark arbeiten, die Riester-Möglichkeit gegeben ist.

Somit können auch wir Anspruch geltend machen auf die Förderungen durch Väterchen Staat,allerdings muß man dazu in einer dieser Pensionskasse sein, glaube sie sagte mit ATF und noch ein Kürzel mehr,habs aber grad nicht auf der Zunge.
Soll die nächsten Tage Unterlagen bzw nähere Infos bekommen zu dieser Sache.
cimberia
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Beitrag von cimberia »

Hej Kalki,
letzte Woche hatte ich bei der Sparkasse meines Vertrauens einen Termin genau wegen diesem Thema.
Aussage: Es ist zur Zeit noch nicht möglich die Steuervorteile beim Riestern als Pendler in DE zu nutzen. Fazit: ich würde zur Zeit draufzahlen aber nicht den Zuschuss erhalten.
Es SOLL irgendwann möglich sein, als Pendler zu Riestern und auch die Zuschüsse zu erhalten! Aber wann? Das kann noch keiner sagen.
Hilsen Frank
Sommerreifen sind für den Sommer da :-)
Urmel

Beitrag von Urmel »

Es gibt eine kleine Lücke, allerdings nur, wenn man Kinder hat und der Partner in Deutschland angestellt ist. Dann kann derjenige,der in D arbeitet den ,sagen wir mal "Hauptvertrag" abschließen und derjenige der in DK arbeitet wird hier als erwerbslos eingetragen und kann die Kinderfreibeträge einstreichen. Zusätzlich steht es einem dann frei, noch was draufzuzahlen. :wink:
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