ALG I abgelehnt nach Auslandsbeschaeftigung

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Hina
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Beitrag von Hina »

Hej Frank,

die sind insofern zulässig, um Deinen tatsächlichen Grenzpendlerstatus zu beweisen. Anderenfalls gehen augenscheinlich davon aus, dass Du nur scheinbarer Grenzpendler warst. Wenn Du nämlich angegeben hattest, dass Du nur 2-3 mal im Monat nach Deutschland zurückgekehrt bist, haben sie keine Zahl, wie viel Tage Du tatsächlich in Deutschland verbracht hattest und dann kommt man eigentlich nicht auf die geforderten 183 Übernachtungen in Deutschland. Wenn in Deinem Arbeitsvertrag die Arbeitswoche von Montag-Freitag geht, dann gehen die nicht davon aus, dass Du Donnerstag nach Hause und Dienstag früh wieder zurück gefahren bist. Wenn man nicht öfter nach Deutschland zurückkehrt, gehen sie auch davon aus, dass Du in DK irgendwelche persönlichen Beziehungen aufgebaut hast, die Deinen eigentlichen Lebensmittelpunkt evtl. Richtung Dänemark verschoben haben könnten (Freundin, Hobby o.ä.). Jetzt bist Du in der Beweispflicht.

Hilsen Hina
frank_23
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Beitrag von frank_23 »

Hab die fragen wahrheitsgemäß beantwortet.

Bescheid wurde bewilligt.

vielen dank nochmal.
frank_23
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Beitrag von frank_23 »

fiktive berechnung oder 60% vom letzten Arbeitsengelt?

wie handhaben die dass im regelfall? der bescheid kommt erst noch und ich bin neugierig
kalki
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Beitrag von kalki »

@frank,
du solltest grade und vor allem beim roten "A" drauf achten,was du denen zu wissen gibst! Im Zweifelsfalle drehen die nämlich den Spieß um und verwenden deine Daten sozusagen "gegen dich".

Merk dir eins für die Zukunft:
Du bist "jedes" Wochenende zuhause,fährst Montag morgen ziemlich früh los und kommst im laufe des Donnerstags wieder zurück zu deinem Wohnsitz.

Das Ganze hat nämlich auch was mit deinem Grenzpendlerstatus zu tun,den du nur somit wahrst.
Ob du nun wirklich jedes WE zurück fährst,liegt ja an dir, es kann ja auch Arbeitsmäßig mal was dazwischen kommen,welches eine Rückkehr evtl nicht lohnen läßt. Du solltest allerdings immer drauf achten,dass du offiziell am WE zuhause bist.

Was deine Fragen angeht,so findest du zum Teil die Antworten in deinem Arbeitsvertrag,falls nicht (würde ich für meinen Teil eintragen):

1.B&B Unterkunft,selbst zu tragen.
2.Wieso geht ein Arbeitsloser nach Dänemark und tut sich Monteurstätigkeit an? Um sich bzw seine Familie zu ernähren und Geld zu verdienen! (Das würde ich dem entsprechenden Sachbearbeiter gern direkt ins Gesicht sagen)
3.Eingriff ins Persönlichkeitsrecht,die Frage steht dem roten "A" nicht zu.
Du hast eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen,das muß für den Verein reichen.
4.Siehe punkt 3
5.Antwort steht weiter oben,aber noch mal:
Du bist jedes WE zuhause,i.d.R. im laufe des Donnerstag Nachmittag.

Merk dir eins,laß dich nicht allzuweit ausfragen,überleg deine Antworten gut,denn das kann sich auch negativ für dich auswirken.

ich würde deine Angabe mit den 2-3 mal im Monat insoweit überarbeiten,dass du ggf -wenn es die Arbeit in der Firma erforderlich machte- auch mal ein WE ausgesetzt hast und sozusagen durchgearbeitet hast, dafür hast du dann allerdings eine sogenannte "kurze" Woche im anschluß gemacht,in der du dann 1-2 Tage mehr zuhaus gewesen bist,um halt auch für deine entsprechende Erholung zu sorgen.
Wenn du mit deinem alten AG gut kannst,laß dir ein entsprechendes Schreiben geben,in dem er das evtl bestätigt,kann fürs rote "A" von nutzen sein.

Laß dich nicht vom Sachbearbeiter überrumpeln,gewisse Fragen darf er dir gar nicht stellen,da sie einen Eingriff in dein Persönlichkeitsrecht darstellen.
frank_23
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Beitrag von frank_23 »

eh, ueberlesen? ich hab die fragen schon beantwortet und mich bei der beantwortung an den wortschatz aus der Frage gehalten, kurz und knapp ;)

der antrag wurde bewilligt, also alles kein stress
kalki
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Beitrag von kalki »

dann hab ichs wohl überlesen,sorry.

Mal ne Frage,wie lang hat dein Antrag gebraucht bis er durchgegangen ist?
frank_23
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Beitrag von frank_23 »

mitte dezember'09 bis heute
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