Messer in Dänemark

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SandraundSven
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Messer in Dänemark

Beitrag von SandraundSven »

Wenn man zum Angeln (oder auch sonst) nach Dänemärk fährt muss man scheinbar genau aufpassen was man mitnimmt. Zum Beispiel ein Teppichmesser soll man lieber zu Hause lassen. Das haben wir sonst mitgenommen, nicht um einen Fisch damit zu töten sondern um zum Beispiel Angelschnur durchzuschneiden.
Auch das wenn man ein Messer in der Hosentasche hätte, darf man damit nicht in einen Supermarkt gehen, haben wir noch nie gemacht, aber kann ja ohne Probleme mal vorkommen wenn man zum Beispiel vom Angeln kommt.

Hier der Info-Link:

http://www.visitdenmark.dk/tyskland/de-de/menu/turist/aktiv-ferie/lystfiskeri/angeln-mitnahme-messer.htm?wbc_purpose=Bas?wbc_purpose=Bas
[url=http://tinyurl.com/nxuq7ft]Tipps für Dänemark[/url]
Berichte: [url=http://tinyurl.com/3vwu8gu]Hvide Sande[/url] [url=http://tinyurl.com/cernsru]Römö[/url] [url=http://www.facebook.com/pages/Ausflugtipps-Forum/179304175455093]FACEBOOK[/url] mehr siehe [url=http://tinyurl.com/6xh42t2]Karte[/url]
Jari
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Beitrag von Jari »

Wie ist denn das nun mit Schweizer Taschenmessern? Mein Freund wurde eines nachts überfallen, weswegen ich ihm für Notfälle eines gekauft hab. Die Klinge ist etwa 5 Zentimeter lang, aber auf der Seite heisst es, "Messer, die einhändig geöffnet werden können, sind grundsätzlich verboten."
Sind Schweizer Taschenmesser also grundsätzlich verboten :?:
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Michael Duda

Beitrag von Michael Duda »

Hej,

unter "einhändig zu öffnen" sind Springmesser oder Butterflys zu verstehen. Ein normales Schweizer Taschenmesser machst Du ja normal mit beiden Händen auf.

Teppichmesser und Multifunktionswerkzeuge lese ich so aber auch zum ersten Mal...
Jari
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Beitrag von Jari »

Ach so ist das zu verstehen. Da bin ich ja beruhigt. Danke für die Auskunft :)
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;O)scar

Beitrag von ;O)scar »

Ja das Thema hatte ich ja schon mal zum Klimagipfel angesprochen, gehörte ja auch erweitert zu den neuen (lächerlichen) Gesetzen die man sich so in den letzten Jahren hat einfallen lassen.

Sind ja auch inzwischen schon genug Unschuldige daraufhin verurteilt worden und konnten somit berufliche Karrieren in bestimmten Berufen in den Wind schreiben.
Lächerlich ist/war es deshalb schon alleine weil jeder Polizeikreis die Regeln anders ausgelegt hatte bei einer Zeitungsumfrage im Dezember letzten Jahres.

Also lieber vorsichtig sein mit Taschenmesser & Co. und vorher noch einmal die Werkzeugtasche des Autos auf verdächtige "Waffen" überprüfen.
Bei Taschenmesser muss man darauf achten das einmal die Klinge nicht länger als 7 cm sein darf, und bei denen darunter halt eine nicht feststellbare Klinge, welches ja auch bei vielen Schweizer Messern zutrifft.

Ansonsten am besten in Geschenkpapier im Kofferraum aufbewahren :mrgreen:

Hilsen ;O)scar
Der sich noch immer über dieses Gesetz halb totlacht, ein richtiger Skandinavier hat wohl immer noch sein Messer griffbereit (werden in Schweden und Norwegen immer noch als Pfadfindermesser in jedem Sportgeschäft verkauft.).
Glühwürmchen
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Beitrag von Glühwürmchen »

Ja, Teppichmesser ist nicht erlaubt! Mein letzter Arbeitgeber hat mich beim Einstellungsgespräch drauf hingewiesen. War auch für mich neu, da ich immer eins im Werkzeugkasten hatte.
[url=http://www.gif-paradies.de][img]http://www.gif-paradies.de/gifs/gemischtes/miniatur/miniatur_0813.gif[/img][/url]
Jari
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Beitrag von Jari »

Entschuldigt... ich als Mädchen (Achtung Vorurteile :wink: ) komm da nicht so mit... Ich hab nachgemesse, die Klinge ist etwa 5.5 Zentimeter lang, geht also durch. Aber was versteht man denn nu unter "nicht feststellbare Klinge"?
Ich möchte schliesslich nicht riskieren, dass mein Freund Ärger bekommt... Aber seit dem Überfall sorg ich mich ziemlich um ihn :oops:
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Glühwürmchen
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Beitrag von Glühwürmchen »

Jari hat geschrieben: Aber was versteht man denn nu unter "nicht feststellbare Klinge"?
Ich möchte schliesslich nicht riskieren, dass mein Freund Ärger bekommt... Aber seit dem Überfall sorg ich mich ziemlich um ihn :oops:
Na dass sich die Klinge nicht feststellen lässt. Sie rutscht wieder in den Griff, wenn man sie nicht mit dem Daumen oder Finger fest hält. Ist ein ganz blödes arbeiten damit.
[url=http://www.gif-paradies.de][img]http://www.gif-paradies.de/gifs/gemischtes/miniatur/miniatur_0813.gif[/img][/url]
Glühwürmchen
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Beitrag von Glühwürmchen »

Was bitte soll Quatsch sein? Das die Klinge in den Griff rutscht, wenn man sie nicht fest hält?
Natürlich wird nicht die Klinge mit dem Daumen festgehalten! Dafür gibt es eine ähnliche Vorrichtung (kleines Rädchen) wie beim Teppichmesser. Sicher habe ich in DK mit so einem Messer arbeiten müssen. Die wurden von der Firma gestellt.
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Glühwürmchen
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Beitrag von Glühwürmchen »

Siehe Profi Teppichmesser /Profi Schiebemesser / Cuttermesser bei google
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich denke man sollte verstehen, dass es nur bedingt um den Form des Messers geht. Mindestens genau so wichtig ist der Ort, wo man sich befindet. Im Gesetz steht ja etwas von "öffentliche Orte" und das ist eigentlich das entscheidende. Der Ziel des Gesetzes war es die Messer von den Diskos fern zu halten.

Wo jemanden reingefallen ist, ist oft bei der Definition des Begriffs "öffentlicher Ort". Es waren typisch Handwerker, die am Abend in die Stadt gefahren sind, ohne vorher den Werkzeugkasten aus dem Auto zu entfernen.

Das Problem war dann, dass auch des Innern eines Autos von den Gerichten als öffentlicher Ort gesehen wurde.
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tobias
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Beitrag von tobias »

[quote="Jari"]Wie ist denn das nun mit Schweizer Taschenmessern? Mein Freund wurde eines nachts überfallen, weswegen ich ihm für Notfälle eines gekauft hab. Die Klinge ist etwa 5 Zentimeter lang, aber auf der Seite heisst es, "Messer, die einhändig geöffnet werden können, sind grundsätzlich verboten."
Sind Schweizer Taschenmesser also grundsätzlich verboten :?:[/quote]

Vielleicht ein wenig off-topic aber dennoch:

Jede Waffe, die man selbst zückt, kann gegen einen selbst verwendet werden. Ich glaube kaum dass so ein Taschenmesser vor einem Überfall schützen wird.
Jari
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Beitrag von Jari »

@tobias: Nein, schützen wird es ihn nicht davor. Aber wenigstens hat er dann eine Möglichkeit sich zumindest bis zu einem gewissen Grad zu verteidigen, falls wieder jemand mit einem Messer vor seinem Gesicht rumfuchtelt.
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tobias
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Beitrag von tobias »

@Jari: Ich kann deine Angst natürlich verstehen. Allerdings denke ich, dass man in dem Falle besser wegrennen sollte (wenn möglich natürlich) als zu versuchen, sich selbst mit einer Waffe zu wehren. Und wenn man nicht weglaufen kann und auch keine Selbstverteidigung beherrscht, würde ich persönlich ihm lieber all meine Wertsachen geben, als Gefahr zu laufen, mich bei einem Kampf mit Waffen u.U. schwer zu verletzen.

Vielleicht wäre ja so ein Selbstverteidigungskurs was für ihn, wenn das in eurer Gegend so gefährlich(?) ist?
Paterle
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ohman

Beitrag von Paterle »

@Jari - lass das Taschenmesser zu Hause im Schrank - damit macht dein Freund sich im Fall der Fälle nur unglücklich - jemand der Ihn überfallen möchte hat a. entweder eine größere/andere Waffe und b.damit kann man den angreifer nur noch Agressiver machen !!! Also entweder Fersengeld geben oder Bargeld abdrücken und warten das die Typen einen Fisch machen :-)

Also wir haben immer unsere "Angelmesser/Jagdmesser" dabei und auf dem weg zum Angelplatz ist es oft so das man um einen öffentlichen Platz nicht drumherum kommt um zu den Fischen zu kommen - dafür gibt es aber keinen Stress - haben in den ganzen Jahren nie Probleme mit den gesetzeshütern bekommen - und unsere Angelmesser sind wirklich lang und scharf - was soll ich beim Angeln mit einem Kindertaschenmesser ? Ich Denke das niemand der in vollen Anglerklamotten zum fischen fährt oder davon kommt mit der Polizei Ärger bekommen wird . Ok man sollte vermeiden zum Kiosk oder zum Supermarkt zu fahren und dort mit seinem Dolch einmaschieren :-) das gibt Stress

Hilsen Paterle
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