Gibt es in DK keine Krankschreibung vom Arzt ?
Gibt es in DK keine Krankschreibung vom Arzt ?
Hallo an Alle,
mein Mann ist krank in DK, war auch schon zweimal im Krankenhaus. Bei der Nachuntersuchung im KH sagte er dem Arzt, dass es noch keine Besserung eingetreten ist. Darauf hin schrieb der Arzt neue Medikamente auf und sagte er soll in vier Wochen wiederkommen. (Termin bekommen)
Da ihm ständig schwindelig ist, kann er doch nicht an Maschinen arbeiten.
Er ist jetzt fast vierzehn Tage krank, hat aber vom Arzt nichts Schriftliches bekommen, z.B. Herr soundso ist bis zum..krank und arbeitsunfähig, wie das in Deutschland üblich ist. Was soll er denn seinem Arbeitgeber sagen ?
Kann man denn in DK einfach zu Hause bleiben, wenn man sich krank fühlt ?
Wir sind schon sehr verunsichert.
Weiß jemand Rat ? Wäre sehr wichtig.
mein Mann ist krank in DK, war auch schon zweimal im Krankenhaus. Bei der Nachuntersuchung im KH sagte er dem Arzt, dass es noch keine Besserung eingetreten ist. Darauf hin schrieb der Arzt neue Medikamente auf und sagte er soll in vier Wochen wiederkommen. (Termin bekommen)
Da ihm ständig schwindelig ist, kann er doch nicht an Maschinen arbeiten.
Er ist jetzt fast vierzehn Tage krank, hat aber vom Arzt nichts Schriftliches bekommen, z.B. Herr soundso ist bis zum..krank und arbeitsunfähig, wie das in Deutschland üblich ist. Was soll er denn seinem Arbeitgeber sagen ?
Kann man denn in DK einfach zu Hause bleiben, wenn man sich krank fühlt ?
Wir sind schon sehr verunsichert.
Weiß jemand Rat ? Wäre sehr wichtig.
Biggi hat geschrieben:Nein, hier gibts keine Krankenscheine. Die, die es gab, musste der Arbeitgeber, wenn er was Schriftliches haben wollte, bezahlen. Diese Regelung wurde letztes Jahr abgeschafft.
Ja, kann man.Kann man denn in DK einfach zu Hause bleiben, wenn man sich krank fühlt ?
So wie manche Kollegen, die dann morgens um 7 anrufen und sich krank melden, weil sie keine Lust haben.
Hey,
und wieder was dazu gelernt! Es würde mich interessieren ob es eine
Statistik darüber gibt, wieviel Tage Arbeitnehmer in DK aufgrund Krankheit pro Jahr fehlen.
In Deutschland haben Arbeitnehmer im Jahr 2008 durchschnittlich
rund 11 Tage gefehlt.
Gruß Torsten
Es gibt also nicht mehr die Atteste die ein Arbeitgeber auf Wunsch und auf seine eigenen Kosten verlangen kann?Biggi hat geschrieben:Nein, hier gibts keine Krankenscheine. Die, die es gab, musste der Arbeitgeber, wenn er was Schriftliches haben wollte, bezahlen. Diese Regelung wurde letztes Jahr abgeschafft.
Also Ihr Lieben,
bevor hier der grosse Jubel ausbricht, sei gesagt, dass diese Regelung den krankgeschriebenen Beschäftigten nicht schützt, sondern ans Messer liefert.
Denn früher war es so, dass nach 120 Krankheitstagen, kommentarlos gekündigt werden durfte.
Heute sieht es so aus, dass im Ermässen des Arbeitgebers bei undefinierbar langer oder kurzer Abwesenheit gekündigt werden darf.
Das widerum heisst, dass sich ein Betrieb schon wegen einer kleinen Grippe, seines ´unliebsamen´ Mitarbeites entledigen kann, ohne sich vor irgendeiner Distanz rechtfertigen zu müssen.
Das ist also kein Schritt in mehr Freiheit, sondern ein grosser Schritt zurück.
bevor hier der grosse Jubel ausbricht, sei gesagt, dass diese Regelung den krankgeschriebenen Beschäftigten nicht schützt, sondern ans Messer liefert.
Denn früher war es so, dass nach 120 Krankheitstagen, kommentarlos gekündigt werden durfte.
Heute sieht es so aus, dass im Ermässen des Arbeitgebers bei undefinierbar langer oder kurzer Abwesenheit gekündigt werden darf.
Das widerum heisst, dass sich ein Betrieb schon wegen einer kleinen Grippe, seines ´unliebsamen´ Mitarbeites entledigen kann, ohne sich vor irgendeiner Distanz rechtfertigen zu müssen.
Das ist also kein Schritt in mehr Freiheit, sondern ein grosser Schritt zurück.
Vielen Dank Biggi,
für Deine schnelle Antwort.
Da ist es wohl am Besten, den Arbeitgeber ehrlich zu informieren, bevor man schnell mal entlassen wird. Während der Krankheit sicher nicht, aber wenn man wieder fit ist, kommt bestimmt die Kündigung. (Kann man auch mit der Begründung Krankheit gekündigt werden ?)
Weißt Du vielleicht auch, in welcher Höhe das Krankengeld von der Kommune gezahlt wird. Denn wenn der Arbeitgeber 14 Tage gezahlt hat ist die wohl zuständig.
Nehme mal an, daß es so wenig sein wird, wie der Sozialhilfesatz ?
für Deine schnelle Antwort.
Da ist es wohl am Besten, den Arbeitgeber ehrlich zu informieren, bevor man schnell mal entlassen wird. Während der Krankheit sicher nicht, aber wenn man wieder fit ist, kommt bestimmt die Kündigung. (Kann man auch mit der Begründung Krankheit gekündigt werden ?)
Weißt Du vielleicht auch, in welcher Höhe das Krankengeld von der Kommune gezahlt wird. Denn wenn der Arbeitgeber 14 Tage gezahlt hat ist die wohl zuständig.
Nehme mal an, daß es so wenig sein wird, wie der Sozialhilfesatz ?
Man hat erst nach ununterbrochenen 8 Wochen und 74 Stunden Beschäftigung bei dem Arbeitgeber Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Dauer der Lohnfortzahlung beträgt zwei Wochen, kann aber je nach Tarifvertrag auch länger gewährt werden. Danach gibt es Krankengeld von der Kommune. Auf das Krankengeld von der Kommune hat man Anspruch, wenn man bei dem Arbeitgeber mindestens 13 Wochen und 120 Stunden ununterbrochen beschäftigt war. Die Höhe wird nach dem Stundenlohn berechnet, beträgt aber maximal 3.515 kr. pro Woche.dingo hat geschrieben:Und wie sieht es dann mit der Lohnfortzahlung aus ?
Aber aufpassen. Wer bei einem Arbeitgeber mit Stundenlohn beschäftigt wurde, muss sich unbedingt erkundigen, ob er tatsächlich Lohnfortzahlungsberechtigt ist. Bei mir war es bei meiner Beschäftigung bei der Kommune im ersten halben Jahr nicht der Fall, erst als ich einen neuen Vertrag mit Monatslohn bekam.
Bei uns sind erst letztens nach einer Umstrukturierung wieder einige Mitarbeiter entlassen worden, deren Fehlzeiten sich summierten. Da wird eine penible Liste geführt. Die Zeiten, wo man an jedem Mitarbeiter festhielt, weil er kaum ersetzbar war, sind fast überall vorbei.
Hilsen Hina
hallo Hina,
danke für Info. vorher habe ich dies Problem noch nicht bemerkt, da ich noch keine Krankenschreibung brauchte. Aber wer weiß. Da ich seit August eine halbjährige Ausbildung in Dänemark unternehme, ist es mir wirklich, mich sowas zu informieren.
danke für diesen Tread´!
lg.
danke für Info. vorher habe ich dies Problem noch nicht bemerkt, da ich noch keine Krankenschreibung brauchte. Aber wer weiß. Da ich seit August eine halbjährige Ausbildung in Dänemark unternehme, ist es mir wirklich, mich sowas zu informieren.
danke für diesen Tread´!

lg.
Hina hat geschrieben:Man hat erst nach ununterbrochenen 8 Wochen und 74 Stunden Beschäftigung bei dem Arbeitgeber Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Dauer der Lohnfortzahlung beträgt zwei Wochen, kann aber je nach Tarifvertrag auch länger gewährt werden. Danach gibt es Krankengeld von der Kommune. Auf das Krankengeld von der Kommune hat man Anspruch, wenn man bei dem Arbeitgeber mindestens 13 Wochen und 120 Stunden ununterbrochen beschäftigt war. Die Höhe wird nach dem Stundenlohn berechnet, beträgt aber maximal 3.515 kr. pro Woche.dingo hat geschrieben:Und wie sieht es dann mit der Lohnfortzahlung aus ?
Aber aufpassen. Wer bei einem Arbeitgeber mit Stundenlohn beschäftigt wurde, muss sich unbedingt erkundigen, ob er tatsächlich Lohnfortzahlungsberechtigt ist. Bei mir war es bei meiner Beschäftigung bei der Kommune im ersten halben Jahr nicht der Fall, erst als ich einen neuen Vertrag mit Monatslohn bekam.
Bei uns sind erst letztens nach einer Umstrukturierung wieder einige Mitarbeiter entlassen worden, deren Fehlzeiten sich summierten. Da wird eine penible Liste geführt. Die Zeiten, wo man an jedem Mitarbeiter festhielt, weil er kaum ersetzbar war, sind fast überall vorbei.
Hilsen Hina
[url=http://www.radbag.de/geschenkideen/geschenke-fuer-maenner]Geschenke für Männer[/url]