Frage zum Depositum
Frage zum Depositum
Hallo,
gibt es in DK eine Höchstgrenze wie hoch das Depositum maximal sein darf?
Ich dachte es wären max 3 Monatsmieten, so wie in Deutschland halt auch.
Gerade fand ich aber folgende Annonce:
2700 kr kaltmiete + 300 kr Nebenkosten
Depositum: 15000 kronen
Forudbetalte leje: 2800 kronen
Sind in DK wirklich 5 Monatsmieten als Depositum erlaubt?
Mit nachdenklichen Grüssen,
Jürgen
gibt es in DK eine Höchstgrenze wie hoch das Depositum maximal sein darf?
Ich dachte es wären max 3 Monatsmieten, so wie in Deutschland halt auch.
Gerade fand ich aber folgende Annonce:
2700 kr kaltmiete + 300 kr Nebenkosten
Depositum: 15000 kronen
Forudbetalte leje: 2800 kronen
Sind in DK wirklich 5 Monatsmieten als Depositum erlaubt?
Mit nachdenklichen Grüssen,
Jürgen
Hej Jürgen,
die Höchstgrenze liegt bei 3 Monatsmieten Depositum und 3 Monaten Mietvorauszahlung.
§ 34. Udlejer kan i lejeforhold om beboelseslejligheder og enkeltværelser til beboelse ved lejemålets indgåelse som depositum kræve et beløb svarende til indtil 3 måneders leje. Beløbet henstår til sikkerhed for lejerens forpligtelser ved fraflytning. I fremlejeforhold kan lejeren ved lejeaftalens indgåelse såvel som i lejeperioden i stedet for depositum vælge at stille sikkerhed i form af bankgaranti eller indestående på særskilt deponeringskonto. Udlejer kan ved lejemålets indgåelse desuden kræve lejen forudbetalt for et tidsrum op til 3 måneder. Ved forudbetalt leje forstås i denne forbindelse det beløb, der umiddelbart inden de aftalte betalingsterminer henstår som indbetalt hos udlejeren. Depositum er pligtig pengeydelse i lejeforholdet, jf. § 93, stk. 1, litra a. Hvis lejeren har valgt i stedet for depositum at stille sikkerhed i form af bankgaranti eller indestående på deponeringskonto, finder reglerne for pligtig pengeydelse tilsvarende anvendelse, jf. § 93, stk. 1, litra a.
Hilsen Hina
die Höchstgrenze liegt bei 3 Monatsmieten Depositum und 3 Monaten Mietvorauszahlung.
§ 34. Udlejer kan i lejeforhold om beboelseslejligheder og enkeltværelser til beboelse ved lejemålets indgåelse som depositum kræve et beløb svarende til indtil 3 måneders leje. Beløbet henstår til sikkerhed for lejerens forpligtelser ved fraflytning. I fremlejeforhold kan lejeren ved lejeaftalens indgåelse såvel som i lejeperioden i stedet for depositum vælge at stille sikkerhed i form af bankgaranti eller indestående på særskilt deponeringskonto. Udlejer kan ved lejemålets indgåelse desuden kræve lejen forudbetalt for et tidsrum op til 3 måneder. Ved forudbetalt leje forstås i denne forbindelse det beløb, der umiddelbart inden de aftalte betalingsterminer henstår som indbetalt hos udlejeren. Depositum er pligtig pengeydelse i lejeforholdet, jf. § 93, stk. 1, litra a. Hvis lejeren har valgt i stedet for depositum at stille sikkerhed i form af bankgaranti eller indestående på deponeringskonto, finder reglerne for pligtig pengeydelse tilsvarende anvendelse, jf. § 93, stk. 1, litra a.
Hilsen Hina
Hej,
ich frag hier gleich mal nach. Ich ziehe nach København und soll für meine Wohnung 3 Monatsmieten "Depositum" und 3 Monatsmieten "Forudbetalt leje" zahlen. Dazu ist dann noch ab Einzug monatlich die reguläre Miete fällig.
Frage: bekomme ich dann beim Auszug, sofern ich monatlich brav und pünktlich bis zum Ende bezahle, 6 Monatsmieten zurück?
Tak,
Florian
ich frag hier gleich mal nach. Ich ziehe nach København und soll für meine Wohnung 3 Monatsmieten "Depositum" und 3 Monatsmieten "Forudbetalt leje" zahlen. Dazu ist dann noch ab Einzug monatlich die reguläre Miete fällig.
Frage: bekomme ich dann beim Auszug, sofern ich monatlich brav und pünktlich bis zum Ende bezahle, 6 Monatsmieten zurück?
Tak,
Florian
Ah. Nochmal zum Mitschreiben:Biggi hat geschrieben:Nein, bekommst du nicht. Wenn du die Wohnung fristgerecht kündigst, wohnst du die 3 vorausbezahlten Mieten ab.
Meine normalen Mietzahlungen beginnen immer am Monatsanfang am 01.01.2012. Wenn ich zum 01.09.2012 wieder ausziehen will, kündige ich spätestens am 31.05.2012 zum 01.09.2012 und höre - vermutlich in Absprache mit dem Vermieter - auf, Miete zu zahlen. Ich wohne dann die vorausbezahlte Miete runter, zahle am 01.06., 01.07. und 01.08. nix und bekomme am Schluss das Depositum von 3 Monatsmieten wieder.
Richtig?
Tak,
Florian
Genau.
Allerdings sind private Vermieter sehr zickig was die Rückzahlung angeht...
Und bedenke: Wohnung immer schön streichen (lassen) vor dem Auszug, auch wenn Du nur 3 Monate drinnen wohnen solltest!
Passt dem Vermieter Deine Malerei nicht lässt der ne Firma anrücken und Dein Depositum geht dafür drauf....
Bei mir wurde sogar mal beim Auszug die Dunstabzugshaube kontrolliert -> war nicht sauber genug -> ich durfte Reinigungsfirma bezahlen...
Allerdings sind private Vermieter sehr zickig was die Rückzahlung angeht...
Und bedenke: Wohnung immer schön streichen (lassen) vor dem Auszug, auch wenn Du nur 3 Monate drinnen wohnen solltest!
Passt dem Vermieter Deine Malerei nicht lässt der ne Firma anrücken und Dein Depositum geht dafür drauf....
Bei mir wurde sogar mal beim Auszug die Dunstabzugshaube kontrolliert -> war nicht sauber genug -> ich durfte Reinigungsfirma bezahlen...
Das ist ganz normal, das machen nicht nur Privatvermieter sondern auch die Wohnungsgesellschaften. Diejenigen, die Wohnungen abnehmen, wissen ganz genau, wo man als erstes guckt, um zu sehen, ob jemand fachgerecht gereinigt und renoviert hat, so wie es im Mietvertrag bei Auszug steht oder es als Heimwerker versucht hat. Beliebte Fallen sind Dunstabzugshaube, das Glas im Backofen (lässt sich ausbauen, teilen und reinigen), Schubladenkorpus meist voll mit Krümeln (Schubladen lassen sich auch rausnehmen), Innenrahmen der Fenster inkl. Scharniere, Kalk im Bad usw. Die Profis nehmen bei Auszug Grundreiniger und Kalkentferner. Da hat man schon gewonnen und man braucht nicht mal zu schrubben. Das Zeug ist allerdings etwas teuer.Smiley22 hat geschrieben:Bei mir wurde sogar mal beim Auszug die Dunstabzugshaube kontrolliert -> war nicht sauber genug -> ich durfte Reinigungsfirma bezahlen...
Hilsen Hina
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
Die Dänen halten sich eben daran, was sie in den Mietvertrag als Bedingung für den Auszug schreiben. Eine fachgerechte Reinigung und Renovierung der Wohnung ist eben doch noch ein wenig anders, als eine recht ordentliche Laienarbeit. Wenn von den Neumietern reklamiert wird, bedeutet das zusätzlichen Aufwand und Kosten, die die Vermieter selbst tragen müssen, wenn sie die Wohnung erst einmal abgenommen haben. Die Neumieter in DK reklamieren nämlich mindestens genauso gerne den "Zustand" der Wohnung bei Übergabe, wie die deutschen Mieter die Ferienhäuser in DK.
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
Hallo,heiko1979 hat geschrieben:Warum wohnt ihr nicht in ne Andelsboligforeninger gibt es in jeder Stadt zB. meine wohnung miete 3500KR. im monat warm, Depositum einmalig 8500Kr. 5Zimmer 120 qm mit Balkon alles in top zustand na Klingels,
LG Heiko
verwechsel bitte nicht die Begrifflichkeiten:
Ein Andelsboligforening ist ein Verein für "Andelsboliger". Ein Andelsbolig ist eine Mischung aus Eigentum und Vermietung!
Es gibt in Jeder Stadt "Boligforeninger" aber in den größeren Städte gint es bis zu 15 Jahren wartezeit (z.B. in Roskilde, Ålborg, Kopenhagen etc...).
Es klar, dass es in Åbenrå sehr günstige Wohnungen ohne Wartezeit gibt (Udkants Danmark).
Viele Grüße
Morten
Bei den Andelsboliger gibt es zwei Varianten, die allgemeinen (meist gemeinnützige) und die privaten. Bei der ersten Variante haben die Kommunen in der Regel auch Zugriff auf ca. ein Viertel der Wohnungen. Lange Wartelisten haben die alle aber oft haben sie auch die eine oder andere Wohnung oder Haus, was gleich zu haben ist. Meist ist dort das Umfeld oder die Wohnung aber dann alles andere als attraktiv. Auf die Sahnehäubchen muss man überall lange warten.
Hilsen Hina
Hilsen Hina
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz