Praxissemester in Dänemark - Steuern

Handel, Karriere, Beruf, Branchen, Export, Import, Produkte, Messen, u.s.w
Antworten
Wundi
Mitglied
Beiträge: 8
Registriert: 14.11.2010, 10:25
Wohnort: Vedbeak, Denmark

Praxissemester in Dänemark - Steuern

Beitrag von Wundi »

Hallo miteinander,

ich habe folgende ziemlich spezielle Frage zu der Besteuerung meines Praxissemesters in Dänemark und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann :)

Ich studiere derzeit als Erasmusstudent an der DTU in Lyngby und werde anschließend nächstes Jahr mein Praxissemester (PS) bei einer dänischen Firma absolvieren. Die Dauer des PS beträgt 18 Wochen.

Ich habe bereits bei der Steuerbehörde SKAT angerufen und die wollen natürlich, dass ich 36% Steuern bezahle. Nun habe ich von mehr oder minder verlässlichen Quellen gehört, dass ich weniger bzw. keine Steuern bezahlen muss wenn ich weniger als ein halbes Jahr in Dänemark arbeite bzw, dass ich in Deutschland Steuern bezahlen kann (dort sind Praxissemester steuerfrei, da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt).
Gibt es so eine Regelung oder gilt diese nur wenn meine Firma einen Sitz und Deutschland hat und diese mir das Geld überweisen?!

Ich habe meine Residence Permit in Dänemark unterschrieben und besitze auch eine yellow card...die ich eigentlich nicht bräuchte weil ich über meine Hochschule während des PS versichert bin.

Zusammengefasst:

- Praktikumsdauer 18 Wochen
- Dänische Firma (kein Sitz in Deutschland)
- Residence Permit und Yellow Card

-> armer Student will 36% Steuern sparen

vielen Dank im Vorraus, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen oder ihr kennt jemanden der sich auf diesem Gebiet auskennt.

Med venlig hilsen,

Wundi


PS: Ich habe selbstverständlich auch meine Universität in Deutschland und Leute an der DTU befragt, jedoch ohne Erfolg.
bornholmfan
Mitglied
Beiträge: 154
Registriert: 04.12.2006, 13:38
Wohnort: Stralsund

Beitrag von bornholmfan »

Hallo Wundi,

ja, ich glaube auch, dass die Versteuerung in Deutschland nur möglich ist, wenn Du einen deutschen Arbeitgeber ohne Zweigstelle in DK hast und weniger als ein halbes Jahr dort bist.
Art. 15 Doppelbesteuerungsabkommen D-DK
Wenn Du in Deine Steuerkarte aber Reisekosten und Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen eintragen lässt (befristeter Vertrag), dürfte nicht mehr so viel Steuer übrig bleiben.

viele Grüße
bornholmfan
Wundi
Mitglied
Beiträge: 8
Registriert: 14.11.2010, 10:25
Wohnort: Vedbeak, Denmark

Beitrag von Wundi »

ok vielen Dank bornholmfan!!!

Wo kann ich denn genaueres über die von dir genannten Pauschalen erfahren?

Eigentlich sollte ich mich ja nicht beschweren, ich bekomme schließlich 3x so viel Gehalt wie meine Komilitonen in Deutschland aber trotzdem....wer bezahlt schon gerne Steuern ;)

Danke schonmal im Vorraus,

Wundi
Wundi
Mitglied
Beiträge: 8
Registriert: 14.11.2010, 10:25
Wohnort: Vedbeak, Denmark

Beitrag von Wundi »

Mein Kumpel hat mir, aufgrund von Zeitmangel nicht zu ausführlich, folgendes geschrieben:

Abweichend von Absatz 1 können Studenten einer Universität, Hochschule oder ähnlichen Lehranstalt eines der Vertragstaaten, die gegen Entgelt bei einem Unternehmen des anderen Staates nicht mehr als 183 Tage während eines Kalenderjahres beschäftigt sind, um eine praktische Ausbildung zu erhalten, hinsichtlich dieses Entgeltes nur im erstgenannten Staate besteuert werden.

aus dem Doppelbesteuerungsabkommen....

hilfreich :| ???
Antworten