Beim Schwarzfahren in DK erwischt 100€ zahlen?
Beim Schwarzfahren in DK erwischt 100€ zahlen?
Wenn ein Deutscher in DK beim Schwarzfahren erwischt wird und 100€ zahlen muß und ein armer Student ist, soll er dies zahlen, oder es darauf ankommen lassen.?
Kennt jemand die dazu passenden Gesetze ?
Kennt jemand die dazu passenden Gesetze ?
Ich weiss aber,das man bei einem Strafzettel von der Polizei mit einem entsprechenden Nachweis,das man unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt,einen kleinen Rabatt bekommt.Also den Kopf in den Sand stecken und nix tun hilft auf jeden Fall nix,das wird dann schon eingetrieben....
endlich wieder daheim!!
-
- Mitglied
- Beiträge: 312
- Registriert: 16.03.2007, 04:10
- Wohnort: Holbæk
Kleinen Rabatt????
Schwarzfahren heißt richtig "Erschleichen von Leistungen" und ist ein Straftatbestand!!!!
Für die Schwarzfahrer zahlen alle Leute, die reguläre Fahrkarten kaufen, letztendlich höhere Preise. Denn nicht nur die Benzinpreise usw. sind ausschlaggebend für die Fahrkartenpreise, auch die Verluste, die durch Leute entstehen, die für eine Leistung nicht zahlen wollen.
Würdest Du es gut finden, wenn Dir in Deinem (späteren) Beruf jemand sagt "Du hast zwar eine Leistung erbracht, ich kann aber nicht zahlen; kriege ich einen kleinen Rabatt".
Sowas kann ja wohl echt nicht ernstgemeint sein.
Gabi
Schwarzfahren heißt richtig "Erschleichen von Leistungen" und ist ein Straftatbestand!!!!
Für die Schwarzfahrer zahlen alle Leute, die reguläre Fahrkarten kaufen, letztendlich höhere Preise. Denn nicht nur die Benzinpreise usw. sind ausschlaggebend für die Fahrkartenpreise, auch die Verluste, die durch Leute entstehen, die für eine Leistung nicht zahlen wollen.
Würdest Du es gut finden, wenn Dir in Deinem (späteren) Beruf jemand sagt "Du hast zwar eine Leistung erbracht, ich kann aber nicht zahlen; kriege ich einen kleinen Rabatt".
Sowas kann ja wohl echt nicht ernstgemeint sein.
Gabi
- breutigams
- Mitglied
- Beiträge: 1655
- Registriert: 24.01.2007, 22:23
- Wohnort: Nordjylland
Regulär zahlt man das erhöhte Beförderungentgelt bei der Verkehrs AG. Damit ist aber noch nicht die Strafe für den Betrug abgegolten. Die gibt es zusätzlich und vom Amtsgericht kommt ein Strafbefehl.
Dann kann Ratenzahlung beantragt werden oder für Leute ohne oder mit geringem Einkommen Umwandlung in Arbeitsauflage.
Oder Einspruch gegen den Strafbefehl. Dann kommt es zur Hauptverhandlung.
Bei Ersttäter mögen sich die Verkehrsbetriebe vielleicht auch mit dem erhöhten Beförderungentgelt und einer Verwarnung zufriedengeben.
Gabi
Dann kann Ratenzahlung beantragt werden oder für Leute ohne oder mit geringem Einkommen Umwandlung in Arbeitsauflage.
Oder Einspruch gegen den Strafbefehl. Dann kommt es zur Hauptverhandlung.
Bei Ersttäter mögen sich die Verkehrsbetriebe vielleicht auch mit dem erhöhten Beförderungentgelt und einer Verwarnung zufriedengeben.
Gabi
Wenn man an solchen Stellen arbeitet, weiß man schon Bescheid.
Dass es um schwarzfahren in DK ging, habe ich schon mitbekommen.
Ich wollte nur gerne, dass der arme Student, der Rabatt haben möchte, weiß, wie solche Dinge gehandhabt werden und dass das nicht mal mit eben "Och kann ich nicht Rabatt haben? Ich hab doch keinGeld." erledigt ist.
Ich gehe mal davon aus, dass die dänische Gesellschaft auch nicht unbedingt begeistert ist über solche Leute. Die, die für alles regulär bezahlen, sind die Dummen.
Beim einkaufen wird dann auch was mit eingepackt...als kleiner Rabatt, weil man ja nicht so viel Geld hat, oder wie?
Ich meine, dass die Stadt, in der der Schwarzfahrer wohnt, die Strafe eintreibt in Amtshilfe. Die Kosten bekommt er natürlich dazugerechnet.
Gabi
Dass es um schwarzfahren in DK ging, habe ich schon mitbekommen.
Ich wollte nur gerne, dass der arme Student, der Rabatt haben möchte, weiß, wie solche Dinge gehandhabt werden und dass das nicht mal mit eben "Och kann ich nicht Rabatt haben? Ich hab doch keinGeld." erledigt ist.
Ich gehe mal davon aus, dass die dänische Gesellschaft auch nicht unbedingt begeistert ist über solche Leute. Die, die für alles regulär bezahlen, sind die Dummen.
Beim einkaufen wird dann auch was mit eingepackt...als kleiner Rabatt, weil man ja nicht so viel Geld hat, oder wie?
Ich meine, dass die Stadt, in der der Schwarzfahrer wohnt, die Strafe eintreibt in Amtshilfe. Die Kosten bekommt er natürlich dazugerechnet.
Gabi
-
- Mitglied
- Beiträge: 2008
- Registriert: 18.07.2006, 16:38
- Wohnort: Berlin v Deutschland
- Kontaktdaten:
Das Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen betrifft alle ausländischen "Geldsanktionen" ab 70 EUR - nicht nur diejenigen aus Verkehrsdelikten.rowa71 hat geschrieben:aber Parkknoellchen und andere (Verkehrs-)delikte werden seit Oktober(?)ueber 75 € ja auch eropaweit eingetrieben.
[url=http://www.bmj.bund.de/enid/1c2a1de49b4a4ba101e9a3b165d0a6a2,411d78706d635f6964092d0937333533093a0979656172092d0932303130093a096d6f6e7468092d093130093a095f7472636964092d0937333533/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html]Quelle[/url]
Gruß
/annika
annikade hat geschrieben:Das Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen betrifft alle ausländischen "Geldsanktionen" ab 70 EUR - nicht nur diejenigen aus Verkehrsdelikten.rowa71 hat geschrieben:aber Parkknoellchen und andere (Verkehrs-)delikte werden seit Oktober(?)ueber 75 € ja auch eropaweit eingetrieben.
[url=http://www.bmj.bund.de/enid/1c2a1de49b4a4ba101e9a3b165d0a6a2,411d78706d635f6964092d0937333533093a0979656172092d0932303130093a096d6f6e7468092d093130093a095f7472636964092d0937333533/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html]Quelle[/url]
Gruß
/annika
Und ewig grüßt das Murmeltier


immer noch nicht "alle"