Hallo.
Ich möchte gerne wissen, welche Regelungen es bezüglich Urlaub und Kündigung (GK) gibt.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer (AN) wird fristgerecht gekündigt und ihm wird mitgeteilt, dass er bis zum Zeitpunkt, an dem die Kündigung gültig wird, noch seinen Resturlaub zu nehmen hat. Nach der deutschen Rechtssprechung wäre dies korrekt. Wenn der AN Anrecht auf Urlaubsgeld hat bekommt er es entweder mit dem Gehalt für den Urlaubsmonat, oder, wenn vereinbart ist dass das Urlaubsgeld nur einmal jährlich ausgezahlt wird, spätestens zur GK. Wenn ich das dänische Urlaubslov recht verstanden habe muß in DK das Urlaubsgeld spätestens 1 Monat nach der GK ausbezahlt werden.
Gibt es in DK sonst irgendwelche abweichenden Regelungen, z.B. dass der AN seinen Urlaub nicht nehmen muss? Wäre klasse, wenn mir das jemand erklären könnte
Urlaub nach Kündigung in DK
Handel, Karriere, Beruf, Branchen, Export, Import, Produkte, Messen, u.s.w
Antworten
1 Beitrag
• Seite 1 von 1
Gehe zu
- Über Dänemark
- ↳ Urlaub in Dänemark
- ↳ Die Bundesautobahn 7 (Abkürzung: BAB 7) – Kurzform: Autobahn 7 (Abkürzung: A 7)
- ↳ Wirtschaft
- ↳ Nach DK ziehen, Auswandern
- ↳ Allgemeine Diskussion
- ↳ DK-Forumler: wer, wann,wo in Dänemark
- Om Tyskland
- ↳ Rejser og ferie
- ↳ Erhverv
- ↳ Jeg flytter til et tysktalende land ...
- ↳ Andre debatområder
- Deutsch & Dansk
- ↳ Deutsch & Dänisch / Dansk & Tysk
- Sprache / Sprog
- ↳ Unterricht & dänische Sprache
- ↳ Undervisning & tysk sprog
- ↳ Literatur und Filme / litteratur og film
- ↳ Sprachübungen / Sprogtræning
- ↳ Übersetzungshilfe
- Community
- ↳ Treffen
- ↳ Kontakte
- ↳ Kleinanzeigen / Rubrikannoncer
- ↳ Plaudereien
- *Nettiquette(Netetikette)
- ↳ Forumregeln / Forumregler / Tipps & Tricks zum Forum
- ↳ Vorschläge / Forslag
- ↳ Mitteilungen der Moderatoren / Forum-meddelelser
- Rund ums neue Forum incl. Startseitenidee
- [A] Sponsoren Anzeigen /Sponsorannoncer