tja, irgendwie wurde in letzter Zeit viel über Hunde geschrieben.
Zufällig stolperte ich unter anderem über einen Beitrag, in dem nach eingezäunten Grundstücken gesucht wurde.
Grundsätzlich möchte ich dazu folgendes bemerken: Steht in der Katalogbeschreibung ´geschlossenes Grundstück´, so bedeutet das nicht, dass das Grundstück eingezäunt ist, sondern nur, dass es von Bäumen, bzw. Büschen umgeben ist und nicht für jedermann einsichtig.
Grundsätzlich gilt in dänischen Ferienhäusern (das betrifft alle grossen Anbieter) folgendes: 1. Die Grundstücke sind nicht so eingezäunt, dass Hunde ohne Aufsicht freilaufen dürfen. 2. Hunde müssen in Dänemark generell angeleint werden (mit Ausnahme von speziell ausgewiesenen Arealen, die einen Freilauf ausdrücklich genehmigen). 3. Hunde dürfen nicht alleine und ohne Aufsicht im Ferienhaus zurückgelassen werden.
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Hört sich vielleicht hart an, aber so ist es. Und da, (ich plaudere aus dem Nähkästchen), nehmen sich die Anbieter nichts. Das sind nun mal die Regeln und die sollte man als Hundebesitzer beachten ( ..... je nach Vertrauen zu seinem eigenen Hund.....).

Es ist vielleicht etwas schwer nachzuvollziehen, aber wir sitzen in den Ferienhausvermittlungen ständig mit Reklamationen, in denen entweder die Kunden bemängeln, dass das Grundstück nicht eingezäunt war, oder, dass andere Kunden bemängeln, dass zu viele freilaufende Hunde das angrenzende Gebiet unsicher machen.
Wir versuchen nach besten Kräften allen unseren Feriengästen gerecht zu werden. .......
Da ich selber ein geouteter ´Hundefreilauflasser´bin, möchte ich nur ganz, ganz doll an das Verständnis aller Urlauber appellieren aufeinander Rücksicht zu nehmen.
Ich wünsche allen wunderschöne sonnige Ferien.
Liebe Grüsse
Susanne
