Ich habe letztes Jahr ab dem 01.03. angefangen in DK zu arbeiten. Jetzt habe ich meinen Steuerbescheid für 2011 bekommen. Leider muss ich 500 DKK nachzahlen, naja ist nicht die Welt

1) Aber nach genauerem Betrachten der Årsopgørelse habe ich festgestellt, dass mein befordringsfradrag nicht mitberücksichtigt wurde, obwohl ich den in meiner forskudsopgørelse angegeben hatte.
Dann habe ich mich durch tastselv durchgeklickt und bin auf folgenden Satz gestossen:
Befordringsfradrag kan ikke fortrykkes p.g.a. forskudt regskabsår mv.
Was bedeutet das denn jetzt? Hat jemand schonmal das durchgemacht? Ich weiss nur, dass das damit zu tun hat, dass ich nicht die 12 monate in DK gearbeitet habe.
Aber was muss ich jetzt machen, dass mein befordringsfradrag mitberechnet wird.
Ich hoffe, dass ich die-500 DKK so ausgleichen kann .
2) Ich habe noch ein Kredit in Deutschland laufen. Kann ich die Zinsen von der Steuer absetzen lassen? In der Rubrik 42 kann man ja die Zinsen aus einem Kredit in DK angeben.
Geht das auch mit “deutschen” Zinsen, wenn ja wie rechne ich die Euros in DKK um?
Hilsen
Hachibi