Wenn alle Gesetze dieser Welt frei von Interpretationsspielräumen wären, es dürfte den Berufstand der Anwälte nicht geben und die meisten Gerichtsverfahren wären überflüssig und schneller vorbei, weil nicht mehr über Schuld oder Unschuld sondern nur noch vom Richter über das Strafmaß entschieden werden muss.Opel hat geschrieben: Ein Gesetz was Interpretationsfreiheit lässt, ist kein Gesetz. Denn damit ruft man die Diskussionen wach und stellt genau die Situation her die gerade herrscht.

Das vor dem Hundegesetz erst mal- bis auf die Listenhunde- alle Hunde bei Auffälligkeiten gleich behandelt werden und z.B. der flauschige Bettvorlegerverschnitt keinen Niedlichkeitsbonus gegenüber dem Boxer bekommt, ist per se fair und frei von Interpretationsspielräumen.
Das Problem ist doch: kann ein Hund auf Notwehr plädieren und wie bemisst man überhaupt die Gefährlichkeit nach Beißereien...Wiederholungstäter ja/nein? Wenn ja, wie viele Bisse hat ein Hund dann abhängig von seinem natürlichen Aggressionspotential frei bevor man ihn als gefährlich einstuft? Und ist Biss gleich Biss oder müssten nicht Größe und Tiefe der Fleischwunde in Korrelation mit dem Blutverlust zugrunde gelegt werden und bitte noch beachtet werden ob ein Erwachsener Mensch mit dicker Wade oder ein Kind gebissen wurde, wo der Schaden ungleich größer ist? Möglich, aber das benachteiligt dann wieder Hunde mit großem Kiefer.
Ehrlich, so absurd diese Bsp. klingen, den Ermessens- und Interpretationsspielraum wird man in diesem Fall nie gänzlich abschaffen können, das ist Wunschdenken.