Udenlandsdansker hat geschrieben:
Man fährt nicht nach Dänemark, wenn man schon weiss, dass man auf ärztlicher Hilfe angewiesen sein könnte...
Diese Aussage bedarf einer Richtigstellung:
Wer einige grundsätzliche Regeln beachtet wird als deutscher Tourist in Dänemark und allen anderen EU-Staaten, die dem Sozialversicherungsabkommen beigetreten sind ärztlich genau so behandelt wie in Deutschland. Soll über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden ist es zwingend erforderlich, vor einer evtl. erforderlichen Facharztbehandlung einen Allgemeinmediziner aufzusuchen, der den Patienten dann ggf. zu einem Facharzt überweist. Allerdings sollte man sich zuvor bei seinem Vermieter oder der Tourist-Info informieren, wer in der Region, in der man sich gerade aufhält, der zuständige Arzt ist. Eine freie Arztwahl, wie wir sie hier in Deutschland kennen, gibt es nämlich in Dänemark nicht. In wirklichen Notfällen kann auch eine Klinik direkt aufgesucht werden. Aber Achtung: Stellt sich bei der Erstuntersuchung in der Aufnahme heraus, dass eine Behandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Facharzt ausreichend ist, muss in Dänemark im Gegensatz zu Deutschland mit einer Abweisung gerechnet werden!
Als Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung reicht die European Health Insurance Card (EHIC). Das ist die normale Krankenversicherungskarte, über die in Deutschland jeder Pflichtversicherte verfügt. Privatversicherte Ausländer, also Selbstzahler, genießen auch in Dänemark einen gewissen Sonderstatus. So können die dort auch direkt einen Facharzt aufsuchen. Wichtig dabei ist, dass gleich bei der telefonischen oder persönlichen Anmeldung darauf hingewiesen wird, dass man Selbstzahler ist und nicht gemäß dem Sozialversichertenabkommen abgerechnet werden soll. Bezahlt wird die Behandlung dann in der Praxis direkt in bar. Das hat bei uns wiederholt sehr gut geklappt. Ich hatte dabei sogar den Eindruck, dass Selbstzahler bei den Ärzten wie auch bei uns äußerst beliebt sind.
Ich bin zwar pflichtversichert, genieße aber als ADAC Plus-Mitglied mit der ganzen Familie den Vorteil des Privatversicherten. Ich bezahle beim Arzt (zweimal HNO-Facharzt) die Behandlung und reiche die Rechnung anschließend beim ADAC ein. Die Kosten werden dann anstandslos ohne jeden Abzug erstattet. Ich mache mir erst gar nicht die Mühe, die Rechnung bei meiner Krankenversicherung einzureichen.
Einmal hatte ich im Urlaub einen wandernden Nierenstein und wurde in einer Klinik in Viborg stationär behandelt. Aufenthalt: 3 Tage. Die Abrechnung erfolgte in dem Fall gem. Sozialversicherungsabkommen. Ich hatte nichts weiter damit zu tun.
Fazit: Man muss sich in Dänemark keine großartigen Gedanken für den evtl. Krankheitsfall machen. Man muss nur einige einfache Regeln beachten. Im Falle einer bestehenden Schwangerschaft macht es allerdings Sinn, sich am Urlaubsort gleich nach den Anschriften und Telefonnummern entsprechender Ärzte und Kliniken zu erkundigen, um diese im Notfall gleich parat zu haben.