
Ich habe folgende Frage. 2011 habe ich die Ausbildung zur Social og sundhedshjælper in DK gemacht. Mittlerweile wohne und arbeite ich aus familiären gründen wieder DE. Jetzt fordert der deutsche Staat, das alle die die Helfer Ausbildung haben, einen Behndlungsschein zu.machen. Meine PDL war.natürlich sehr überrascht, da wir dachten das man durch die Ausbildung diesen Schein ja normalerweise hat.

Jetzt meine Frage: Habe ich einen Behandlungsschein durch die Ausbildung in DK? Wo könnte ich das ansonsten erfragen?
Liebe grüße Marleenchen